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Preis:

Wqrlich 9 Mari, ialbj. 4 m. 50 $. vierteljährlich

3' Wart 25 Pfg.

Wür auswärtige

ASonaenten

Wit dem betreffen» ten Postaufschlag. Mir einzelne Num- »l-r 10 Pfg.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

gnferste tt#- Preis:

Die lspaltige Garmondzeile ob. deren Raum

10 Pfg.

Die 2spalt. Zeile 20 Pfg.

«ie-lpaltigeZ-il» so Pfg.

M 212,

Donnerstag den 12, September.

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Die zum Schutze der Schauläden offener Geschäfte angebrachten Marquisen sind größtentheils auf eine so geringe Höhe vom Niveau des Trottoirs herabgelassen, daß hierdurch vielfach der freie Verkehr gehindert und die Gefahr für Vorübergehende, sich zu beschädigen, nicht ausgeschlossen ist.

Mit Rücksicht auf das vorliegende öffentliche Interesse werden deßhalb die betheiligten Hausbesitzer bezw. Ladeninhaber hierdurch ver­anlaßt, bei Meidung des im Falle der Nichtbefolgung einzuleitenden Straf- und Zwangsverfahrens, sofort Vorkehrungen zu treffen, daß dem erwähnten Mißstande vorgebeugt werde und der untere Rand der Mar­quisen mindestens zwei Meter vom Boden entfernt bleibe.

Hanau am 30. Juli 1878.

Bekanntmachung.

Am 15. d. M. soll die Thalfahrt im Main bei Großsteinheim verlegt werden, um die Sprengungsarveiten daselbst beenden zu können. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird Nachstehendes hiermit ange- ordnet und bekannt gemacht:

1. Jeder Schiffer oder Flößer hat vor dem Einfahren in das aus- gebrochene Riff zu ankern, die Schiffe oder Floße abzukuppeln und dieselben einzeln durchzuführen;

2. Die Richtung nach den Schwimmhölzern ist genau einzuhalten;

3. Die Signale sind des Tags mittels Fahne, des Nachts durch Laternen angegeben;

4. Die Bergfahrt bleibt für unbefruchtete Schiffe unverändert am rechten Mainuser.

Hanau am 11. September 1878.

Der Landrath.

Gefunden: Ein Leihhauszettel. Eine Peitsche. Ein Hunde­maulkorb. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen.

Verloren: Ein schwarzes Medaillon mit den Buchstaben M. L.

Hanau am 12. September 1878.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Bekanntmachung.

In dem Verfahren mit Postvorschüffen treten vom 1. Oktober ab folgende Aenderungen ein:

1. Eine Auszahlung von Postvorschüffen gleich bei der Einlieferung der zugehörigen Sendungen findet nicht statt; fürPostvorschuß" wird die BezeichnungNachnahme" eingeführt.

2. Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerke: Nachnahme von.....Mark.....Pf. (Marksumme in Zahlen und Buchstaben, Pfennigsumme nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter die genaue Bezeichnung der ein= l'esernden Behörde oder Firma, bz. den Namen, Stand und Wohnort in größeren Städten auch die Wohnung des i Absenders in deutlichen Schriftzügen enthalten. Bei Packeten | Müssen vorstehende Vermerke sowohl auf der Sendung selbst, als auf der zugehörigen Packetadrefse ange­bracht sein.

3. Dem Auflieferer einer Nachnahmesendung wird über den Betrag eine Bescheinigung ertheilt, welche, wenn über die Sendung ohne­hin ein Einlieferungsschein zu verabfolgen ist (bei Einschreib- und Werthsendungen), in jenem mit ausgenommen, sonst aber besonders ausgestellt wird. Denjenigen Versendern, welche sich eines Post. EinlieferungSbuches bedienen, können jene Bescheinigungen in die­sem mit ertheilt werden; auch wird solchen Behörden und Ge- schäststreibenden, welche fortgesetzt Nachnahmesendungen in größerer Zahl einliefern, der Gebrauch besonderer von der Post unentgelt- l'ch zu liefernder Nachnahmebücher gestattet.

Eingelöste Nachnahmebeträge werden den Absendern von der Be- stimmungs-Postaustalt mittels Postanweisung ohne Abzug und

portofrei übermittelt. Auf dem zugehörigen Abschnitte, welcher vom Empfänger losgetrennt und zurückbehalten werden kann, wird postseitig Name und Wohnort des Empfängers der Nachnahme­sendung, sowie Ort und Tag der Einlieferung der letzteren, ver­merkt. Für die Abtragung der Postanweisungen bz. der zugehörigen Beträge wird das gewöhnliche Bestellgeld erhoben.

5. Im Uebrigen bleiben bezüglich der Nachnahme die seitherigen Be- stimmunqen über Postvorschüsse in Kraft.

Berlin, W., 8. September 1878.

Der General-Postmeister.

Stephan.

Bekanntmachung.

Postkarten für den Verkehr im Weltpostverein.

Vom 1. Oktober ab werden für den Verkehr im Welt­postverein besondere mit eimm Frankostempel von 10 Pfennig ver­sehene Weltpostkarten eingeführt, welche bei sämmtlichen Reichs-Post- anstalten für den Stempelwerth verkauft werden.

Diese Kartm sind für Mittheilungen nach allen denjenigen Län­dern verwendbar, wohin das Ports für den gewöhnlichen frankirten Brief 20 Pfennig beträgt. Im Verkehr mit solchen Ländern, wohin ein Briefportosatz von 40 Pfennig zur Anwendung kommt, können die neuen Postkarten dagegen nur nach vorgängiger Vervollständigung des Werthbetrages des Stempels auf 20 Pfennig benutzt werden. Un- frankirte oder unzureichend frankirte Postkarten gelangen nicht zur Ab- sendung.

Andere, als von der Reichs-Postverwaltung ausgegebene und un­mittelbar mit dem Frankostempel versehene Postkarten werden im internationalen Verkehr zur Postbeförderung nicht zu­gelassen.

Berlin W., 7. September 1878.

Der General-Postmeister.

Stephan.

Grundstücksverpachtung.

Nachdem die zur Einzelverpachtung bestimmten domainen-fiscali- schen Grundstückspläne der Gemarkung Bruch köbel, zur Gesammt- fläche von

rund 81 ha ----- 340 Kasseler Acker, in 284 wirthschaftlich angemessenen Parcelleu, von meist 10, 20, 25 und 50 Aren Flächeninhalt, vermessen worden sind, so sollen dieselben nunmehr öffentlich meistbietend auf sechs Jahre verpachtet werden.

Termin hierzu ist auf künftigen

Dienstag den 1?. dieses Monats,

Vormittags von 8 Uhr ab, und hilfsweise auf

Mittwoch den 1®. dieses Monats, von gleicher Zeit ab, an Ort und Stelle anberaumt.

Die Pachtbewerber wollen sich im Rathhause zu Bruchköbel ver­sammeln, woselbst der Termin mit Vorlesung der Verpachlungsbe- dingunaen eröffnet wird.

Bemerkt wird, daß Pachtconsortien zum Bieten nicht zugelassen werden, die Verpachtung vielmehr lediglich im Einzelnen er­folgt, und daß die Höchstbietenden, auf Verlangen, Bürgschaft beizu- bringen haben.

Hanau am 10. September 1878. 6430

Der Königl. Domainew Rentmeister.

Bell.

Tagesschan.

Berlin, 11. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wieW. T. B." aus Gastein meldet, gestern trotz des trüben