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Mittwoch den 28. August.

1878.

Amtliches.

Im Anschlüsse au Seitens des General-Jnspectors des Taub- stuMmen-Wesens im Königreiche Preußen, Herrn Geheimen Regierungs­Rathes Sägert zu Berlin, vorgenommenen Revision der ständischen Taubstummen-Anstalt zu Homberg hat es Seine Excellenz der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten für Wünschenswerth erklärt, daß ein nach Jahres-Alters- Klassen geordneter neuer Status aller im Regierungsbezirke Cassel vorhandenen taubstum­men Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren ausgenommen und daran eventuell die Erwägung geknüpft werde, ob eS nicht angemessen erscheine, für die in einer Taubstumm«n Anstalt bisher nicht untergebrachten, für Abfolvirung des reglementmäßigen Jnstrrctions-Cmsus des Homberger

Instituts bereits im Alter zu weit vorgeschrittenen Kinder auf Einrich­tung eines sog. Hülfscursus Bedacht zu nehmen.

Behufs Herstellung des gedachten Status veranlasse ich die Herrn Ortsvorstände ein Verzeichniß aller der betreffenden Gemeinde angehö- rigen taubstummen Kinder unter Benutzung nachstehenden Formulars aufzustellen und mir binnen 8 Tagen einzureichen.

Die in der Taubstummen-Anstalt zu Hemberg befindlichen Kinder würden von der Zahlung in der genannten Gemeinde selbstverständlich auszuschließen sein.

Hauau am 23. August 1878.

Der Landrath.

Verzeichniß der in der Gemeinde

.......vorhandenenen taubstummen Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren.

Gemeinde

Vor- und Zunamen des taubstummen Kindes

Zeit

Bezeichnung des

Ist gegenwärtig

War in der Taubstummen-

von dem Kinde

in der Taub­

Be­

männlich

weiblich

der

Geburt

genossenen

Unterrichts

st ummen-Anstalt zu

Anstalt zu

Zeit des Aufenthalts

merkungen.

Den Herrn OrtSvorständen dient zur Nachrrcht, daß der Bor­spann während der diesjährigen Herbstübungen von den Truppentheilen in den Fällen, wo er nicht zu den Norm- resp, den als ortsüblich an- zuschenden Preisen selbständig beschafft werden kann, durch Requisition sicher gestellt werden wird. Diesen Requisitionen ist Folge zu geben.

Bezüglich des für die Bivouaksbedürfnisse erforderlichen Vorspannes wird Näheres noch erfolgen.

Hanau am 24. August 1878.

Bewerber um die erledigte vierte Schulstelle in Windecken, mit welcher ern Einkommen von 900 Mark nebst 90 Mark für Heizung, sowie eine entsprechende Wohnungs-Geldentschädigung verbunden ist, werden zur Einreichung der Bewerdungsgesuche aufgefordert.

Hauau am 23. August 1878.

Der Bäcker Georg Behringer von hier hat für sich und Fa­milie um Paß nach Amerika gebeten.

Hanau am 21. August 1878.

Der Landrath.

Tagesscha«.

Berlin, 27. August. Das Befinden Sr. Majestät des Kai- sers und Königs ist, laut Meldung desR. u. St.-A." aus Gastein, ein sehr gutes. Se. Majestät machten am Sonntag zu Fuß einige Be­suche und unternahmen Nachmittags eine Spazierfahrt. Gestern haben Se. Majestät das erste Bad genommen.

Bad Gast ein, 27. August. (Köln. Ztg.) Kaiser Wilhelm hat heute das zweite Bad genommen. Sein Befinden ist befriedigend. Die Bäder scheinen gut anzuschlagen.

DerR. u. St.-A." Nr. 201 enthält: Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und Kreistage für Elsaß-Lothringen. Vom 22. August 1878.

Berlin. 27. August. Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Berlin, 27. August. Der Bundesrath nahm daS Gesetz ge­gen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie wesentlich übereinstimmend mit dem Ausschußantrage an.

Eine Reihe kleinstaatUcher Minister, welche Bevollmächtigte

des Bundesrathes sind, ist nach derTrib." in Berlin eingetroffen, um sich an der Plenarsitzung des Bundesrathes zu berheiligcn. Es ist dies jedenfalls ein außerordentlicher Vorgang, welcher genugsam beweist, daß mit den Ausschußanträgen noch nicht das letzte Wort über den Entwurf des Sccialistengesktzes im Bundesrath gesprochen ist. (Trib.)

Der Prches der von der japanischen Regierung zur Weltaus­stellung gesandten Commission, Tani Kinichiro, ist in Begleitung des japanischen Vice-Finanzministers Matskate Masaposti und des deutschen Gesandt'chaftsattachäs v. Siebold auf einer Rundreise durch Deutschland zur Kenntnißnahme der hauptsächlichsten Industrie-Erzeugnisse unseres Reiches in Berlin eingetroffen.

In dem stillen Badeorte Gastein bereitet sich, wie man der Nat.-Ztg." schreibt, für die nächsten Wochen eine znmlich lebhafte po­litische Thätigkeit vor. Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist von einem Mitgliede feiner Kanzlei begleitet, deren Chef, Geheimer Rath Tiede- mann, an Stelle des Grafen Wilhelm Bismarck dahin berufen worden ist. Graf Hatzfeldt, der neue Botschafter bei der Pforte, und Herr v. Keudell, der Botschafter in Rom, werden in Gastein vom Reichs­kanzler Jnstrrcüonen für ihre Missionen erhalten. Als unrichtig wird es bezeichnet, daß Fürst Bismarck länger als bis etwa zur dritten Woche des September von Berlin abwesend sein dürfte. Es wird nach wie vor versichert, der Reichskanzler habe die Absicht, an den Debatten über das Socialistengesetz theilzunehmen.

Die §§. 5, 12 der Verordnung vom 19. Juli 1867 lassen, ei­nem Bescheide des Ministers des Innern vom 31. Mai d. J. zufolge, keinem Zweifel derüber Raum, daß bei der sei es zeitweise oder überhaupt unterbleibenden Ausfertigung eines Kaufvertrages der tarifmäßige Stempel binnen der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu der Urschrift des Vertrages resp, derjenigen Verhandlung oder Erklärung, durch welche der Vertrag perfekt wrrd, verwendet werden muß, und daß die Verpflichtung zur Stempelverwendung nicht bis zur Bewirkung der förmlichen Ausfertigung des Vertrages ruht.

Eine Frau, welche mit ihrem Manne gemeinsam ein Handels­geschäft, das jedoch auf den Namen des Mannes lautet, betreibt, ist nach einem Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerichts III. Senats vom 13. Juni 1878, nicht als Handelsfrau zu erachten und auch nicht ohne weiteres solidarisch mit ihrem Ehemann für die Geschäftsschulden haft­bar.

In Mergentheim verlor ein junger Mensch, Bäckerlehrling,