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Jährlich 9 Mari. Halbj. 4 M. 56 P.

Bierteljährlich * Watt 25 Psg.

Gür auswärtige Ahomieiiten

Mit dem betreffen, den PostauMIag. Wie einzelne Num­mer 10 Pfg.

41 st Winter A miMsi^T

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell Correspondenz.

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Die ifpaltige Earmondzeile ob. deren Raum

10 Pfg-

Die 2fpalt. Zeile

20 Big.

DicSspaitigsZeiie 3» Pfg.

M 198. Montag SM 26. August. Wb«

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Amtliches.

Polizei- Verordnung.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und im Einvernehmen mit dem Großherzoglich Hessischen KreiSawt Offenbach folgende Polizei-Verordnung erlassen:

Beim Passiren der neuen Fabrbrücke über den Main und auf den Zufuhrwegen zu derselben haben Fuhrwerke aller Art und Reiter stets die rechte Seite zu nehmen. Wenn Vieh einzeln über die Brücke geführt oder in größerer Anzahl über dieselbe getrieben wird, darf die­ses ebenfalls nur auf der recht» n Seite geschehen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thalern oder ent prechender Haft geahndet.

Hrnau am 10. Dezember 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Den Herrn Orlsvorstanden dient zur Nachricht, daß für die am 27. August resp. 2 September c. zu Dörnigheim, Bergen, Bischofsheim, Großauheim, Hochstadt und Fechenbeim einzuquartierenden Pferde des Husaren-Regiments Nr. 13 resp. Artillerie-Regiments Nr. 27, sowie für die am 4. Oktober c. zu Eschersheim, Ginnheim, Preungesheim, Eckenheim und Praunheim einzuquartierenden Pferde des Artillerie- Regiments Nr. 27 der Kaufmann M. Sichel von Hanau dieFourage an Ort und Stelle liefern wird.

Von den nicht aufgeführten Marschquartieren der Truppen der Königlichen 2 1. Division, von welcher der tägliche Bedarf 25 Ra­tionen nicht übersteigt, haben die Gemeinden die Fourage zu liefern.

Hanau am 22. August 1878.

Der Bäcker Georg Behringer von hier hat für sich und Fa­milie um Paß nach Amerika gebeten.

Hanau am 21. August 1878.

Der Landrath.

Gefunden: Eine goldene Brille mit Futteral. Verschiedene Papiere auf den Namen Georg Koch aus Michelstadt lautend.

Verloren: Ein goldener Ring.

Hanau am 26. August 1878.

____ Aus Königlichem Landrathsamt. __________

Bekanntmachung.

Verbot der Einfuhr von frischen Trauben, Rebenabgängen u. s. w. nach der Schweiz.

Die Einfuhr. von frischen Trauben in die Schweiz ist, einer Mit­theilung der Schweizerischen Postverwaltung zufolge, in diesem Jahre nur insoweit gestaltet, als für die Verpackung dieser Sendungen weder Nebenblätter noch sonstige Rebenabgänge verwendet worden sind. Die Einfuhr von Wurzelreben, Rebholz und Wurzelstöcken nach der Schweiz ist auch fernerhin untersagt. Dagegen können Traubenkerne und ge- gohrene Trester, sowie getrocknete Trauben, wie schon bisher, in die Schweiz eingeführt werden.

Berlin W., 21. August 1878.

Kaiserliches General-Postamt.

___________Wiebe._______________________

Steckbrief gegen den wegen Körperverletzung rc. zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten und sechszehn Tagen rechtskräftig verurtheilten Friseur Hein­rich Odenwald von Gelnhausen mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher.

Hanau am 16. August 1878.

Der Staals-Anwalt.

Sporleder. vt. Lucas.

Tagesscharu

Salzburg, 24. Aug. Der Deutsche Kaiser ist heute Vor­

mittag kurz vor 9 Uhr wohlbehalten hier eingetroffen. Am Bahnhof wurde er von dem Statthalter Grafen Thun, von dem Generalmajor Grafen Grönne und dem Generaldircctor Czedik empfangen und tm Hotel de l'Europe von der Kaiserin Augusta erwartet und begrüßt.

Potsdam, 24. Aug Heute Mittag 1 Uhr ward in den Paradekammern des Stadtschlosses der Ehepact von dem Brautpaar so wie vom König von Holland und vom deutschen Kronprinzen im Namen des Kaisers unterzeichnet und darauf der Civilact durch den Hausminstter vollzogen, wobei der Großherzog von Sachsen, Prinz Friedrich der Nie­derlande und Prinz Albrecht als Zeugen anwesend waren.

Berlin, 24 Aug. rKöln. Ztg.) Zu der heutigen Ber- mählungsfeier haben Einladungen erhalten die vier anwesenden aller­höchsten und höchsten fremden Fürstlichkeiten nebst Gefolge und Eyren- dienst, die königlichen Prinzen und Prinzessinnen mit ihren Höfen, des Staats minister und die Hausminister nebst Gemahlinnen, die Chefs der Botschaften und Gesandtschaften mit ihren Damen, die obersten Oberhuf- und Hofchargen nebst Gemahlinnen, die General Feldmarschälle, die Ge­neräle der Infanterie und Cavallerie, die General-Lieutenants, General- Majors und Regiments-Commandeure von Berlin, Potsdam und Spandau, die Stabsosficiere der Potsdamer Garnison und Deputationen der dort befindlichen Regimenter, ferner die Wirklichen Geheimräthe und die Räthe erster Classe, die Hof- und Domprediger und die Polizeipräsidenten, Bürgermeister und Stadtverordneten Vorsteher von Berlin und Potsdam.

Potsdam, 24. Bug. Dem Prinzen Heinrich der Nieder­lande ist vom Kaiser das 65., in Köln garnisonirende Infanterie-Regi­ment verliehen.

Berlin, den 25. August. Die preußischen Minister werden, mit Ausnahme des Fürsten Bismark, in der ersten Septemberwoche wieder vollzählig in Berlin anwesend sein, wo dann unter Vorsitz des Grafen Stollberg die Berathungen über die Vorlagen für den preußischen Landtag beginnen sollen. Soweit bis jetzt zu übersehen ist, werden die Minister für Justiz und für Landwirtschaft die größte Zahl von Vorlagen einbringen. Dagegen scheint der Minister des Innern nur wenige Entwürfe vorlegen zu wollen Die Arbeiten, welche sich auf Ausdehnung der inneren Verwaltungsreform beziehen, sind noch sehr im Rückstände. Im CultuSministerium sind noch gar keine Vorbereit­ungen für den Landtag getroffen. Das sogenannte Kirchhofgesetz, wel­ches schon in der vorigen Session angekündigt war, ist wohl ganz in den Hintergrund getreten. Im Justizausschuß des Bundesrathes hat man sich über die Meinungsverschiedenheiten bez. des Socialisten­gesetzes verständigt. Dieselben sind allerdings ziemlich groß gewesen und erst einander gegenübergetreten. Sehr lebhaft betheiligte sich bei den Debatten anch der preußische Minister des Innern Graf zu Euleu- burg, welcher, wie bekannt, auch einen erheblichen Antheil au der Ent­stehung des Gesetzes hat, obschon dir Hauptarbeit an demselben dem Reichsjustizamt zugefallen ist. Am Dienstag, also acht Tage später, als ursprünglich beabsichtigt, wird die Plenarsitzung des Bundesrathes stattfinden, welche über das Gesetz entscheiden soll. Im Anschluß an frühere Mittheilung wird officiös gemeldet, das die Acten über die Katastrophe desGroh-r Kurfürst" nunmehr allerhöchsten Orts überreicht worden sind, und daß demnach in nächster Zeit die weiteren Maßnahmen angeordnet werden dürften. In mehreren Landestheilen sind Eisen­bahnverwaltungen mit den Vorständen landwirthschaftlicher und kauf- mänischer Corporationen zu periodischen Conferenzen zu dem Zwecke zu­sammengetreten, über wichtige Verkehrsfragen in dem Bereiche der betreffenden Eisenbahnverwaltungen eine Verständigung herberzuführen. Man ist auf diesem Wege zu sehr bedeutenden Resultaten gelangt, und es hat das Vorgehen bereits vielfach Nachahmung gefunden. Die Regierung hat Anlaß genommen, ihre Genugthuung über dies Vorgehen auszusprechen und sich bereit gezeigt, dasselbe möglichst zu fördern.'

In den deutschen Münzstätten find brs zum 17. August 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,232,616,000 Mark Doppel­kronen, 365,536,020 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen: hiervon auf Privatrechnung: 306,671,340 Mark; an Silbermünzstt: