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Donnerstag ZM 15, August.

1878*

AMtliches.

Nach der heutigen Ermittelung des Ergebnisses der engeren Wahl zum Reichstag für den 8. Wahlkreis zwischen den Herrn Candidaten Weigel und Frohme erhielten Ersterer 10,312, Letzterer 7,682 Stimmen. Es ist somit Herr Rechtsanwalt Dr. Hermann Weig el zu Casftl durch Majorität zum Reichstagsabgeordneten gewählt.

Hanau am 13. August 1878.

Der Wahlcammissarius.

_____________ Sckrötter, Landrath.

Tagesschau.

Türkische Gräuelthaten in Thessalien.

(Ä d. Sctrw Wert)

Aus Salon ifi den 28 Juli schreibt man der Polit. Korr.: Von dem Fanatismus des türkischen Pöbels in den an Griechenland angrenzenden Landestheilen kann man sich keine Vorstellung machen. Die christlichen Ortschaften Thessaliens werden im wahren Sinne des Wortes von der Erde weggefegt. Offenbar denken die Türken, daß, wenn sie das Land wirklich verlassen sollen, sie es vorher in eine Wüste verwandeln wollen. Da das türkische Land, welches Griechenland ab­getreten wcrd>n soll, gründlich entvölsirt werden muß, wie die Türken sagiN, so weiden die christlichen Bewohner wie die Schafe hingeschlachtet. Die tüi lisch" n Behörden sind diesen Vorgängen gegenüber nickt so macht­los, als man glauben sollte; ein energisches Einschreiten derselben Hätie alles verhindern können und noch heute wären sie im Stande, dem Fa- naiilmus Einhalt zu thun. Aber sie verhalten sich Allem gegenüber passiv und gleichgültig, nur um die griechische Bevölkerung einzuschüch- lern und die Christen zu veranlassen, de von g.Heimen Agenten der Pforte kolportirten Petitionen um Belastung der Grenzdistrikte unter türkischer Herrschaft zu unterschreib, n. Seit einer Reihe von Jahren verheer,n Feuersbrünste die schönsten und fruchtbarsten Orte Thessaliens. Wenn dem fein Einhalt geschieht, wird das Land bald die von den Türken gewünschte Wüste sein. Neben d n Bränden sind aber Mord und Plünderung an der Tagesordnung. Schaarenweise ziehen die wilden und zügellosen Hord n der Baichibozuks und Zeibeks von Doi f zu Tors, um sich auf eigene Faust für den Entgang des versprochenen Soldes bezahlt zu machen. Unbewaffnete, ruhige Bewohner, Frauen und Kinder, fallen ihrer Mord- und Plünderungswuth zum Opfer. Allen voran hat der gnechstche Konsul seine Regierung bestimmt, die Aufmerksamkeit der europäisch n Regierungen auf diese Gräuelthaten zu lenken und de­ren Einflußnahme zu erbitten Die türkische Regierung hat wohl den Vertretern der Mächte in Konstantinopel versichert, daß sie nicht nur allen diesen Ereignissen vollkommen fremd ist, sondern auch alle Anstalten getroffen hat, um den erwähnten Exzessen zu begegne». Man weiß ja aber zeit Jahren, was man von den Versprechungen der türkischen Mi­nister zu halten hat. Insbesondere hat die Gegend von Karditza und Fanarr an bis Fersala schrecklich gelitten; die in dieser Ebene gelegenen, fast ausschließlich von Griechen bewohnten Törfer sind ein Raub der Flammen geworden. Viele Bewohner jener Ortschaften kamen in den Flamm.n um. Die Regierung hat zwar formell eine stärkere Truppen- abtheilung von Trikala aus nach Chasia entsendet, um dem Unwesen der dortigen Banden zu fteuein; in der türkischen Armee gibt es aber keine Disziplin mehr. Die Ofstziere lassen die Mannschaft machen, was sie will, und so kam es, daß diese Truppen, anstatt Gut und Leben der Bewohner zu beschützen, selbst die gräßlichsten Verbrechen begingen. Das Dorf Berkousia, das etwa von 200 christlichen Familien bewohnt ist, wurde von dieser sauberen Truppe erbarmungslos ausgeplündert und etwa 50 Frauen und Kinder, welche sich nicht rechtzeitig retten konnten, hingemoider. Sämmtliche Konsuln der Mächte in Larissa degaben sich sofort an Ort und Stelle, um das Geschehene durch Augenschein zu ionjiaiiun. Ein Bild der gräulichsten Verwüstung bot sich ihre» Augen dar. Die Leichname der ermordete» Frauen lagen nackt in den Straße« und vor den Eingängen der erbrochenen Häuser umher. Zu dem Fa- natiLmuS der ausgehetzten Truppen gesellt sich noch die durch der anar- Huschen Zustände angefachte Raub- und Mordlust der wilden tscherkesst- schen und albanesischen Hoid-n. Eine aus etwa 30 Mann bestehende, von dem berüchtigten Tsolak-Hussein geführte Bande über fiel etwa eine I Viertelstunde außerhalb von Katarinas am Felde arbeitende Bewohner *

des Dorfes Litochon und ermordete 5 derselben Der Sohn eines wohlhabenden Bürgers von Katarina« Namens Kyparrssis werde ß n dieser Bande als Geisel zurückbehalten und für dessen Freilassung ein Lösegeld von 500 türkischen Levres verlangt. Nur jene Ortschaften und Gegenden, wo sich die Bewohner bewaffnet und zur selbstständigen V r- theidigung ihres Lebens und Eigenthums ausgerafft haben, sind bisher von den Besuchen der Tscherkeffen und Albanesen verschont geblieben.

Berlin, 14. August. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, laut Meldung desR. u. St.-A" gestern mit der Groß­herzoglich badischen Familie zu Wagen nach dem Kostener Thiergarten. Heute haben Se. Majestät ein Thermalwasserhandbad und ein Vollbad genommen. Das Befinden Sr. Majestät ist gut. Während der An­wesenheit des Geheimen Ober-Medizinal-Raths Dr. von Langenbeck wurde festgestellt, daß die Kur Sr. Majestät in Teplitz zu vollende» sei.

B erlin, 14. Aug. Der Gesetzentwurf gegen die gemeinge­fährlichen Ausschreitungen der Socialdemokratie geht, wie schon früher gemeldet, über die frühere Vorlage in mannigfacher Beziehung hinaus. Derselbe rich-et sich nicht bloß gegen die Agitation aus d.m Gebiete der Vereine, der Versammlungen und ber Presse, sondern auch gegen die geschäftsmäßig betriebene Agitation überhaupt, so wie gegen das @m= sammeln von Beiträgen zu socialdemokiatstchm Zwecken. Auch sollen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Gesetzes außer der Straft auch gewisse Beschränkungen zur Folge haben, namentlich die Vecsagung bes' Aufenthaltes in bestimmten Bezirken und dergleichen. Weiter soll die Möglichkeit gegeben werden, für Bezirke und Ortichafi^u, in welchen durch socialdemokratische Bestrebungen die öffentliche Sfire*-* Heit bedroht ist, gewisse allgemeine Beschränkungen einzusühren Die Andeutungen derPost" über feie Abzweigung der Abtheilung für Han­del unb Gewerbe vom HandelSminfterium sind noch mit großer Vorsicht aufzunehmen. Einzelne der gemacht.« Angaben sind entschieden unrich­tig ; namentlich ist nicht davon die Rede, daß die Abtheilung des preu- ßi'chm Ministeriums für Handel und Gewerbe mit ihrem Etat aus das Reich übernommen werden soll. Vielmehr könnte es sich nur um eine Personal-Union in der oberen Leitung handeln. Es ist umichnq, daß der Finanzminister Hobrecht mit dem Staatsminister Hofmann in Kissingen gewesen ist: letzterer allein hatte sich zur Berichterstattung dorthin begeben. Eben so unrichtig ist es, daß der Staatsminister a. D. Delbrück während der Conferenz in Heidelberg gewesen ist, bezw. mit den Mitgliedern der Conserenz über die dieselben beschäftigenden Materien conferirt habe. Der General-Director gabricms wird, nachdem derselbe die Zusammenstellung des Berichts der Tabakenqucte- Commission bewirkt haben wird, nach Straßburg abreisen. (Köln. Ztg.)

Berlin, 14. Aug. In den letzten Tagen hat sich nach der Trib." ein recht lebhafter Schriftwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und der dieseitigen Botschaft in Constantinopel bemerkbar gemacht. Wie wir hören, ist der interimistische Vertreter der Reichsregierung, der Geschäftsträger Graf Radolinski, angewiesen worden, bei der Pforte zu erklären, daß eine Nichtachtung der Festsetzungen des Berliner Trac- tats oder eine verzögerte Ausführung ihrer Erfüllung die größten Ge­fahren für den Bestand der Türkei nach sich ziehen möchte. Man wird nicht irren, wenn man annimmt, daß die Räumung von Bat am eine birtete Folge dieser Vorstellung ist, welche in ähnlicher Weise auch bezüglich der Haltung der Pforte gegenüber der österreichischen Occu- pation Bosniens gemacht worden sind.

Die Ausführung des Umerstützungs- Wohnsitz Gesetzes erheischt nach derTrib." noch immer neue Ergänzungen seitens der Regierungs­behörden. So ist neuerdings von denselben gerügt worden, daß wieder­holt von Arm n-Verbänden verschiedener Ortschaften Personen, welche erkrankt zugereist kamen, Unterstützungen gewährt wurden, damit die­selben alsbald ihre Reise sortieren könnten. Dies steht im Wider­spruch mit d.m Unterstützungs-Wohnsitzgesetz, nach welchem ausdrücklich vorgeichrieben ist, daß der Armenverband des Ortes, an welchem die Erkrankung sich zuerst zeigt, zur Verpflegung verpflichtet ist. Es sind derartige Abwälzungen der Pflichten aus andere ArmenvervänLe aus­drücklich untersagt worden.

Dresden, 13. August. Heute Morgen um 8Uhr wurde die