«f*»er*e»ttiir»-
Steil:
£»rttch s Mari ISj. 4 Wt 50 $. UierteljShrlich
1 Wart 25 Pf»
84r auttoärtig« «bonnente»
Mit dem betrefft«, tat Postauflchla,. WM«inzeIne Nu»-
Mt 1« w
M 185.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag» mit der Berliner Provinjial-Lorrespondenj.
Samstag den 10* August.
Infarkt?A»
Preis:
Die Ifpalttge Barniondzeile u«. deren Raum
10 P!g.
»I.- 2<palt -><>» »o i tk
ew3fpaltiaeäetl* so Piz
Amtliches.
Das Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel, gewährt für die bezüglichen Ablösungen den Betheiliglen durch die Zulassunng der Vermittelung der Rentenbank wesentliche Erleichterungen und Vortheile, auf welche die K General-Commission dmch Bekanntmachung vom 14. November 1876 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel de 1876 S. 3?7—338, de 1877 S. 89, de 1877 S. 33) Hingewiesen hat.
Im Regierungsbezirke bestehen noch marnigfache, unter die Vor- schristin des gedachten Gesttzes fallende Reallasten, so namentlich in größerem Umfange ablösbare Geld-, Getreide-, und sonstige Naturalabgaben und Leistungen, welche von Pflichtigen Grundbesitzern an Kirchen, Psarren, Küstereien, kirchliche Beamte, öffentliche Schulen und deren Lehrer zu entrichten sind. Dahin gehören feiner die häufig vor- kommende, auf Gütern und Grundstücken lastende, unter den gegenwärtigen Verhälinisstn meisten Heils Uebeistende zur Folge habende Verbindlichkeit zur Stellung des Faselviehs (Vorhaltung von Samen- thieren, namentlich von Bullen und Ebern), sowie andere Reallasten, welche erst durch das erwähnte Gesttz für ablösbar erklärt sind. Mehrfach ist selbst die Regulirung solcher Entfchädiguugsfrrderungen, welche gemäß iß. 2 und 24 des Kurhessischen Gesetzes vom 26. August 1848 an die Stelle der dadurch aufgehobenen Realberechtigungen getreten sind, noch rückständig
Behuss der leichteren, rascheren und zugleich möglichst vellstän- digen Durchführung und Abwickelung aller dieser nach den Vorschriften des Gesetzes vom 23. Juli 1876 zu bewirkenden Regulirungen und Ablösungen hat dasselbe die Vermittelung der Rentenbank zugelassen. Die daraus für die Betheiliglen erwachsenden Vortheile sind namentlich in die Augen springend, wenn n an erwägt, daß dwch jene Vermittlung nach den näheren Bestimmungen des Gesetzes einmal den Pflichtigen die Tilgung ihrer zur Ablösung gelangenden Verbindlichkeiten im Wege der Amortisation ermöglicht wird, anderer Seits die Berechtigten vermöge der auch ihnen eingeräumten Provokationsbefug- niß in den Stand gesetzt sind, gleich die vollständige Ablösung aller für sie auf den Grundstücken desselben Gemeindeverbandes haftenden ablösbaren Reallasten herbeizuführen und dafür auf einmal eine größere Summe an Ablöfungskcpital resp, vierprocentigen RiNtenbriefen zu erlangen.
Die Vermittelung der Rentenbank findet jedoch laut ß. 20 Nr. 6 des Gesetzes vom 23. Juli 1876 nur statt, wenn die Ablösung bis zum 31 Dezember 1 8 7 8 bei der AuZcinandersetzungsbehörde beantragt worden ist.
Das belheiligte Publikum wird auf diese'nur noch kurz bemessene Präklusivfrist aufmerk,am gemacht und dabei' zugleich darauf hin gewiesen, daß die Ab üsungsanträge direct an die K. Generol Commission eingereicht, aber auch bei dem Herrn Special-Commissarius v. Baumbach schriftlich oder zum Protokoll angebracht werden können.
Hanau, 10 Aug. 1878.
Der Landrath.
Bürgermeister Jakob Steul zu Niederdorfelden ist für den ausgeschiedenen Gemeindedcener Valentin Geist in N ederdorfelden als Sachverständiger für die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen vereidet worden.
Hanau am 8. August 1878.
Gefunden: Vor einigen Tagen 10 Mark; Empfangnahme bei Herrn Lehrer Knüll zu Niederdorfelden. Ein weißes Strickzeug. Ein viereckiges Stück schwarzer Lüster. Eine Mark taar. Ein brauner Haarzopf. Ein Rechnenbuch. Ein weißes Taschentuch.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Hund, m. Geschlechts.
Verloren: Heute 4 Stück Leihhaus-Obligationen, 3 Stück ä
Mark, 1 Stück ä 40 Ma-k.
Hanau am 10. August 1878.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Tagesschan. Griechenland.
(A. d. 64». Merk.!
— Dem Berliner Frieden zum Trotz, ven- ögen sich die aulge- regtcn Wellen im Orient nur langsam zu beruhigen. Im Rodopege- birge dauert der Auistand gegen die Russen fort. Zwischen den Oestreichern und den Muhamedanern in Bosnien ist Blut geflossen und es stehen allem Anscheine nach Oesterreich, bevor es sich des Besitzes seines Erb'chaftsstückes erfreuen darf, noch Schwierigkeiten bevor, an die seine Staatsmänner nicht gedacht haben. Aber auch von der griechischen Angelegenheit ist noch keineswegs sicher, ob sie im Frieden beigelegt werden wird. Die Pforte thut bis jetzt keinen Zug, um die Bestimmungen des Berliner Congresses auszuführen, während gleich- zciiig die Zustande in Thessalien und Epirus von Tag zu Tag unleidlicher werden. Die griechische Regierung hat sich seit Schluß des Kongresses schon zum zweiten Male veranlaßt gesehen, Schritte bei den Kabinetten der Großmächte zu thun, um die Aufmerksamkeit derselben auf das Gebühren der Pforte in diesen Grenzprovinzen zu lenken. Einerseits wird die Bevölkeruna derselben turch Drohungen zu Kund gedungen ihrer angeblichen Abneigung gegen eine Vereinigung mit Griechenland g'Preßt, andererseits wird dieselbe Bevölkerung durch Gewaltthaten jegt'.cher Art in einen Zustand der Aufregung versetzt, welcher voraussehen läßt, daß es zu Ausbrüchen der gewaltsamsten Arr kommen wird. Die türkische Vergiwaltigung scheint Dimensionen anzunehmen, welche keine andere Auslegung gestatten, als daß man türkischerseits im sicheren Bewußtsein des bevorstehenden Verlustes dieser Ländergebiete im Voraus eine barbarische Rache zu nehmen bestrebt 'st. In vielen Bezirken ist von Ernte nicht mehr die Spur vorhanden; Alles ist in Feuer und Rauch aufgegangen Unter dem Vorwande, nach versteckten Aufständischen zu fahnden, suchen die türkischen Truppen di griechischen Torsschaften ab, plündern sie zuvor aus, tödten dabei, was Widerstand zu leisten Mine macht, und brennen die unglücklichen Ort- schaften schlüßlich nieder. Das Dorf Berdikufsia im Bezi-ke Chafsia, acht Stunden von Larissa, wurde am 17. Juli von 300 Mann türkischen Nizams und 200 Komaren in einer fürchterlichen Weise heim- gesucht. 4 Erwachsene und 7 Kinder wurden grausam getödtet, 9 andere Dorfbewohner schwer verwundet. Drei Stunden nach dieser Katastrophe wurden die übrig geblieben Dorfbewohner von dem Anführer der türkischen Schaaren gezwungen, ein Zeugniß zu unterschreiben, in welchem sie bescheinigen, daß sie im Kampfe der Truppen mit Räubern unvorsichtiger weife zwnchen die Kämpfenden gerathen seien und Schaden genommen haben. Unter solchen Umständen darf es nicht Wunder nehmen, wenn die griechische Regierung neuerlich die Eventualität ins Auge faßt, die mißhandelten Nachbarprovinzen demnächst wieder militärisch zu besetzen, um sowohl den Beschlüssen des Congresses Nachdruck zu verleihen, als der Ausrottung der Christen durch die türkischen Missethäter ein Ziel zu setzen. Für den Schutz der Küsten des Königreiches will man Frankreich und Italien anrufen und hierauf abzielende Verhandlungen mit den Kabinett n von Paris und Rom sollen bereits im Gange sein. Man wollte in Athen nur die Ratifikation des Berliner Vertrags abwarten, um in einer zweiten Note nach Konstantinopel die Ausführung der Berliner Kongreßbeschlüsse in einem ernsteren Tone zu verlangen. Auf die Hilfe der Großmächte darf sich freilich, wie die Verhandlungen des Congresses gezeigt haben, Griechenland nur geringe Hoffnungen machen, und auf jede Unterstützung Englands hat es selbst Verzicht gethan. Allein so sehr zu wünschen ist, daß Griechenland sich in Geduld schicke und seine Zeit abwarte, so ist doch dazu noch ein anderes nöthig, nämlich daß die Tu kei angewiesen werde, die grausame Mißhandlung ihrer griechischer Provinzen einzu- stellen.
— Teplitz, 9. Aug, Vorm. (Köln. Ztg.) Kaiser Wilhelm spazierte gestern Nachmittag während des Concerts der Militä' capelle in dem refervirten Theile des Schloßgartens. Die Beweglichkeit der Finger der rechten Hand nimmt stetig zu. Der Großherzog von Baden