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WW WWU Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Donnerstag den 8. August.
1878
Amtliches.
Die Herrn Ortsvorstände werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinde unter Angabe des Vor- und Zunamens, Standes und Alters, anher einzusenden, welche zur Bekleidung des Schöffenamtes geeignet sind. Die Bedingungen der Berufung sind dieselben, wie bei dem Geschworenenomte (cfr. §§. 274, 275, 276 und 277 der Verordnung vom 25. Juni 1867, das Strafrecht betreffend), mit der Ausnahme, daß die Zahlung eines bestimmten Steuerbetrages nicht erfordert wird.
Die Gründe, welche vom Geschworenendienst befreien, gelten auch hinsichtlich des Schöffenamtes.
Unter der Liste ist zu bescheinigen, daß die darin aufgeführten Personen Preußische Unterthanen sind und wenigstens 1 Jahr lang in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.
Hanau am 7. August 1878.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden hiermit aufgefordert, in Gemäßheit der §§. 274—277 der Verordnung vom 25. Juni 1867, betreffend das Strafverfahren (Amtsblatt Nr. 54, 1867), ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinde auszustellen, welche zu G e- schworenen geeignet sind, unter Angabe des Vor- und Zunam ns, des Standes, des Alters der betreffenden Personen und des nach §. 274 pos. 3 erforderten Steuer- bezw. Einkommensteuerbetrages.
Unter der Liste ist zu bescheinigen, daß die darin aufgeführten Personen wenigstens ein Jahr lang ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die Eigenschaft eines Preußen haben und lesen und schreiben können.
Die Liste ist binnen 14 Tagen anher einzusenden.
Hanau am 7. August 1878.
Die Herren Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die für Ausstellung und Ergänzung sogenannter Grund- und Gebäudesteuer-Listen sich jährlich wiederholenden nicht unerheblichen Ausgaben m den Eemeindc-Kechnungen ferner nicht mehr passiren werden, wenn nicht vorher in jedem einzelnen Falle die Nothwendigkeit der Ausgaben von mir geprüft und die deshalbige Rechnung von mir festgesetzt worden ist.
Hanau am 1. August 1878.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 7. August. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen, laut Meldung des „W. T. B." aus Teplitz, gestern Nachmittag um 3'/- Uhr den Bezirkshauptmann Me, Heller und den Bürgermeister Uherr in Audienz und sprachen Sich denselben gegenüber wiederholt sehr huldvoll über den festlichen Empfang Seitens der Bevölkerung und die Opferwilligkeit der Bürgerehrenwache aus, von der Se. Majestät bereits vielen Mitgliedern persönlich gedankt haben. Se. Majestät ersuchten die Genannten, nochmals Seinen Dank auszusprechen. Sodann unterhielten Sich Se. Majestät der Kaiser über die in Teplitz vorgenommenen baulichen Veränderungen und sprachen die Hoffnung auf^ einen recht guten Erfolg der Bäder aus.
Später wurde auch der Stadtrath Walcker aus Berlin empfangen, welchem Se. Majestät den Dank sür die Adresse der deutschen Kurgäste ausdrückten.
— Nach amtlicher Nachweisung betrug die Einnahme an Zöllen und Verbrauchssteuern im Deutschen Reich in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni c. 45,159,215 Mark, hiervon blieben, nach Abzug der Bonificationen, sür die Reichsverwaltung 35,800,719 Mark.
— Nach dem §. 223a. des Str. G. B. ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen ge- sährlichen Werkzeuges, schärfer zu ahnden als die in ihren Wirkungen gleiche Körperverletzung ohne die Benutzung eines solchen Werkzeuges. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober-Tribunal durch Erkennt
niß vom 25. Juni 1878 den Satz ausgesprochen, daß auch ein Stock als gefährliches Werkzeug zu erachten ist, wenn die Art der Verletzung die Stärke und Gefährlichkeit des Stockes erkennen läßt.
— Dem ehemaligen Führer des deutschen Schiffes „Louise Wichards", C. A. Wilde in Stettin ist, in Anerkennung der dem englischen Schiffe „America" bei dessen im Jahre 1873 erfolgtet Strandung geleisteten Hülfe, Seitens der Kolonialregierung von Canada eine goldene Taschenuhr als Ehrengeschenk verliehen worden.
— Ueber den Selbstmordversuch Nobilings wird der Post berichtet : Nachdem der Meuchelmörder Nobiling so weit hergestellt war, daß er der Lazaretbgehilfen der Charite nicht mehr bedurfte, übernahmen die Krankenpfleger der Lazarethstation der Stadtvogtei Zeller und Koch die Abnahme bezw. Anlegung der nöthigen Kopfverbände bei dem Verbrecher. Koch hatte am Freitag Abend dem Nobiling den üblichen Nachtverband anzulegen. Bei dieser Gelegenheit wußte N., als Koch sein V rbandszeug zusammenpackte, sich unbemerkt einer kleinen Ver- bandsscheere zu bemächtigen, die er rahm und unter seiner Bettdecke versteckte. Koch hatte kaum die Zelle des Verbrechers hinter sich, als er noch einmal sein Verbandszeug nachsah und sofort den Verlust der Scheere bemerkte. Schnell schloß er die Zelle wieder auf, und fand daselbst zu seinem Schrecken, daß N. bereits den Versuch gemacht hatte, sich die Pulsader zu öffnen Das Blut träufelte bereits hervor, doch der Beamte that sofort alles Mögliche, jede Gefahr zu beseitigen. ?t. hatte sich bei dessen Eintritt so gestellt, als sei nichts vorgefallen, und die Hände und Scheere unter die Bettdecke gehalten. Doch schnell begriff der Beamte die Lage und entdeckte die That des Verbrechers und Selbstmörders. N. meinte, als er sich entlarvt sah: „Wäre ihm Koch nicht wie ein Spürhund auf die Finger gewesen, er hätte längst Hand an sich selbst gelegt." N. Verwundung ist eine leichte, und angelegte Handschellen werden ihn nunmehr von weiteren Selbstmordversuchen abhalten.
— Osficiös wird der „Köln Ztg." geschrieben: „Die Verhandlungen in Kissingen bilden selbstverständlich einen bevorzugten Gegen- , stand der Conjecturalpolitik in der deutschen wie in der außerdeutschen 'Presse. Wir glauben indeß aussprechen zu dürfen, daß die verschiedenen Nachrichten in dem Grunde den Anspruch auf Glaubhaftigkeit verlieren, je bestimmter sie formulirt werden. Es kann auf das bestimmteste versichert werden, daß zwischen den beiden betheiligten Personen die Verhandlungen in so absolut intimer Weise geführt werden, daß weder die Magdb. Ztg. noch die Neue Luth. Kirchen-Ztg., noch irgend ein anderes Blatt einen positiven Anlaß dafür haben könne, sich darüber auszusprechen, in welchem Punkte von der einen oder anderen Partei Concessionen gemacht worden sind. Wohl aber spricht die höchste Wahrscheinlichkeit dagegen, daß die Concessionen, welche an den betreffenden Stellen angedeutet worden sind, überhaupt gemacht werden können. Eben so läßt sich über den Stand der Verhandlungen in Kissingen -- auch nur im Allgemeinen — zur Zeit nichts Bestimmtes sagen, doch ist man geneigt, denselben für günstig zu halten. Die Behauptung, welche die ganzen Verhandlungen mit den Reichstagswahlen in Verbindung bringt, ist, wie jedem der Verhältnisse Kundigen wohl ohne Weiteres einleuchten dürfte, durchaus irrthümlich. Die Absicht einer Zusammenkunft in Kissingen, in Anknüpfung an die durch den Schriftwechsel des Papstes und des Kronprinzen constatirte beiderseitige Geneigtheit, bestand schon seit langer Zeit und jedenfalls lange bevor von der Auslösung des Reichstags die Rede war. Hiermit erledigen sich aber alle die Combinationen, welche der Regierung gewisse Absichten bezüglich der Zusammensetzung des Reichstags unterstellen."
— Darmstadt, 7. August. DerGroßherzog ist heute nach England abgereist.
— Der dritte ordentliche Verbandstag der gewerbtreibenden Bächr- meister Deutschlands findet am 18., 19. und 20. August in Leipzig
— München. Die für den September beabsichtigten Manöver des I. bayerischen Armeekorps unter der bereits angemeldeten Jnipictioa des deutschen Kronprinzen sollen, nach der „Trib.", zweifelhaft geworden