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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell-(Korrespondent.

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Mittwoch den 7. August.

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Amtliches."

Während der Herbstübungen der Königlichen 21. Division werden die Städte und Gemeinden des Kreises mit Truppen belegt werden. Die Stärke und Zeit der Einquartierung, sowie der Verpflegungs- Wodus wird den Herrn Ortsvorständen alsbald bekannt gegeben werden. Die angegebenen Stärken sind nur ungefähre, aber als Maxima zu be­trachten. Den Fourier-Oifizieren steht überall das Recht zu, innerhalb der einem und demselben Truppentheil zugewiesenen Orte kleine A:nde- rungen nach Maaßgabe der lokalen Verhältnisse vorzunehmen

Die Fourage wird während der Covcentrationen durch die Mili- tair-Verwaltung geliefert werden, ebenso für die Marschquartiere soweit deren Nähe von ständigen Garnisonen dies erlaubt. In den übrigen Marschquartieren, in denen die Fourage nach §. 5 des Naturalleistungs- gefetzes vom 13. Februar 1875 sicher zu stellen ist, werden die bezüg­lichen Vereinbarungen zwischen der Königlichen Intendantur der 21. Di­vision und den betreffenden Gemeinden resp, dem Landrathsamte statt- finden.

Um Irrungen und Weiierunzen zu vermeiden wird bemerkt, daß die erforderliche landesübliche Streu überall von Seiten der Quartier- geber zu verabreichen ist.

Hanau am 3. August 1878.

_______________________Schrötter, Landrath._____________________

Steckbrief.

Gegen den Ackermann Heinrich Alt Vater II. von Ostheim ist wegen Körperverletzung richterlicher Haftbefehl erlassen worden.

Es wird um Festnahme des Altvater und Ablieferung desselben in hiesiges Gefängniß ersucht.

Hanau am 1. August 1878.

Der Staats-Anwast.

____________________Sporleder._______________

Steckbrief.

Gegen den Tagelöhner Johannes Kircher, Philipps Sohn, von Bruchködel, ist wegen Unterschlagung richterlicher Haftbefehl erlassen worden.

Es wird um Festnahme des Kircher und Ablieferung desselben in hiesizes Gefängn ß ersucht.

Hanau am 3. August 1878.

Der Staats-Anwalt.

Sporleder.

Tagesschau.

Berlin, 5. Aug. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung gibt in Folgendem eine Beschreibung der am Samstag hier ausge­tauschten Ratifications-Urkunden des berliner Vertrags: das französische Instrument ist vom Präsidenten der Republik in Paris am 23. Juli unterzeichnet, es befindet sich in einem Einbande von blauem Sammt mit rothen Moiröo Antique-Bändern, das Siegel in gelben Wachs, die Gestalt der Repubük zeigend, ruht in einer silbernen Kapsel, deren Deckel die Initialen R. F. trägt, Schnur und Quasten von Silber blau durchzogen. Die italienische Urkunde ist Tags darauf, am 26. Juli, vom König Umberto in Turin vollzogen worden. Die Ratifi- cation ist in italienischer Sprache abgefaßt und trägt die Gegenzeich­nung des Ministerpräsidenten Cairolr. Das Staatssiegel von rothem Wachs ruht in einer silbernen Kapsel, deren Deckel in erhabener Ar­beit den Ritter St. Georg zeigt, Schnur und Quasten von Silber, grün und roth durchflochten, der Einband ist von weißem, mit Farben verzierten starken Pergament auf beiden Seiten. Das kunstvoll aus Sammt, Seide und Atlas hergestellte Wappen des Hauses Saveyen mit dem Wappenspruch desselben »Feit* zeigend. Die österreichisch­ungarische Urkunde ruht in einem rothen Sammteinbande mit schwar­zen und gelben Bändern von Seidenstoff, auf dem Deckel der goldene österreichische Doppeladler in erhabener Arbeit Das Staatssiegel, wohl von allen das am saubersten ausgeprägte von rothem Wachs, befindet sich in einer schweren goldenen Kapsel, Schnur und Quasten von Gold.

Die in lateinischer Sprache abgefaßte Ratification datirt aus Wien vom 26 Juli und trögt außer dem Namenszuge des KaiserFranciscus Josephus die Unterschrist des Grafen Andraffy und für die Ausferti­gung die des de Pont. Die russische Urkunde befindet sich ebenfalls in purpurfarbenem Sammt, auf dem Deckel einqeprägt der russische Adler. Das Siegel, von rothem Wachs, liegt in einer großen goldenen Kapsel, Schnur und Quasten von Silber, Gold und Schwarz durchflochten. Die Ratifiction ist vom Kaiser Alexander zu Ticharskoe Selo am 15. (27) Juli in russischer Sprache vollzogen und vom Fürsten Gortscha- kow gezeichnet. Die französische Ueberletzung trägt nur die Unterschrift des russischen Kanzlers An dem nämlichen Tage (27. Juli) hat auch die Königin Victoria den Vertrag ratificirt Das englische Instrument befindet sich in einem Einbande von rothem Sammt, das große Staats­siegel von grünlich gelbem Wachs in einer großen (der größten) silber­nen Kapsel. Auf dem sehr praktisch zum Aufheben eingerichteten Deck l ist das große englische Wappen in wenig sauberer Pressung zu sehen; die Urkunde trägt nur den festen Namenszug der Königin Kaiserin und ist von keinem Minister geaengezeichnet. Das für die Türkei bestimmte Exemplar der deutschen Ratifikations Urkunde ist in rothbraunem Sammt gebunden, das Reichssiegel von rothem Wacks ruht in einer silbernen, theilweise vergoldeten Kapsel, Schnur und Quasten von Silber, ro h und schwarz durchflochten. Die Urkunde trägt das Datum: Berlin, 29 Juli, und die Unterschrift: FredSric Guillaume, Prince Imperial Royal, sowie die Gegenzeichnung des Grafen Otto zu Stolberg-Wer- nigrode. Die Urkunden, welche dem Archive des Auswärtig, n Amt s eirverlegt werden, find meist zum Theil wie auch die Ratification.n auf Pergamentblättern, aus Kalbshäuten hergestellt, gedruckt.

Berlin, 6. August. (Köln. Ztg.) Graf Schuwalow ist heute Vormittag hier eingetroffen.

Im Laufe des vorigen Monats hatte der Reichskanzler den verbündeten Regierungen den Vorschlag gemacht, eine Minister-Konfe renz behufs vertraulicher Verständigung über die Angelegenheit der Steuerreform zu veranstalten.

Nachdem der Borschlag allseitig angenommen worden war, ist die Konferenz am 5 d Mts. in Heidelberg, und zwar in den von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden zur Verfügung gestell­ten Räumen des Großherzoglichen Palais daselbst zusammengetreten. Die Versammlung wurde Namens des Reichskanzlers durch den Präsi­denten des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Hofmann, eröffnet.

An derselben nehmen Theil: für das Reichskanzler-Amt: StaatS- Minister Hofmann in Begleitung der Geheimen Ober Regierungs-Räthe Huber und Stüoe; für Preußen: Staats- und Finanz-Minister Hobrecht in Begleitung des General-Steuerdirektors Burghart; für Bayern: Staats-Minister der Finanzen von Riedel in Begleitung des Ober-Zoll­raths Franz; für Sachsen: Staats- und Finanz-Minister Freiher von Könnentz; für Württemberg: Staats-Minister der Finanzen Dr. von Renner in Begleitung des Ober-Finanz-Raths Dr. Plieninger ; für Ba­den : Ministerial-Präsident Wirklicher Geheimer Rath Ellstätter in Be­gleitung des Geheimen Raths Nicolai und des Ministerial-Raths Glöck­ner ; für Reffen: Präsident des Großherzoglichen Ministeriums der Fi­nanzen, Wirklicher Geheimer Rath Schle'ermacher in Begleitung d-s Geheimen Finanz-Raths Müller; für Mecklenburg-Schwerin: Vorstand des Finanz-Ministeriums Staats-Rath von Bülow; für Sachsen-Wei­mar: Staals-Minister Dr. Thon in Begleitung des Geheimen Finanz- Raths Dr. Heerwart; für Mecklenburg-Strelitz: Regierungs-Rath, Kam­merherr Graf von Bernstorff; für Oldenburg: Vorsitzender desStaatt- Ministeriums, Geheimer Staatsrath Rahstrat; für Braunschweig: Wirk­licher Geheimer Rath Graf Görtz-Wnsberg; für Sachsen-Äeiningen: Staats-Minister von Gisike; für Sachsen-Altenburg: Staats-Minister von Gerstenberg-sZech; für Sachsen-Coburg-Gotha: Staats-Minister Freiherr von Seebach; für Anhalt: Staats-Minister von Krosizk; für Schwarzburg-Sondecshausen: Geheimer Staatsrath von Wolffersdorff; für Schwarzburg-Rudolstadt: Staats-Minister von Bertrab; für Reuß j. L.: Staats-Minister vr. von Beulwitz; für Schaumburg-Lippe: Ge­heimer R-gierungs-Rath von Campe; für Lippe: Regierungs-Präfident