U»»>t«emt»<r- 9reit: Whrlich 9 Marl. Holbj. 4 M. 50 P. »tertelMrlich * Mark 25 O» gär au«wLrtig« »bonnenten iM dem betreffen» Ä» Postauklchlag. ^einzelne Num» wr 16 Pj»,
Erscheint täglich mit Ausnahme der Gönn» und Feiertage, mit belletristischer Anlage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Jnferti««»-
PreiS:
Die Isxalnge 6arinonb#ale ob. bereit tn^um io Pfg.
Die «ipali. Zeile 20 Pig.
We lÜvoltigeZeil« bv Pfg
M 178.
Freitag den 2. August.
Amtliches.
Von dem Herrn Minister für Handel rc. und dem Herrn Minister des Innern ist durch gemeinsamen Erlaß vom 24. v. M. verfügt worden, daß vor der Ausführung der von dem erstgedachten Herrn Minister unterm 30. Juni v I getroffenen Entscheidung, nach welcher die Unterhaltung der Landwege innerhalb fiskalischer Gutsbezirke den adja- eirenden Gemeinden obliege, bezw. denselben auf Grund des Kurhessischen Staats Ministerial-Ausschreibens vom 12. Juli 1830 zuzuweisen sei, mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene anderweite gesetzliche Regelung der in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen geltenden Bestimmungen über die Unterhaltung der Landwege Abstand genommen werde.
Cassel, am 4. Juli 1878.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Bekanntmachung.
Die zum Schutze der Schauläden offener Geschäfte angebrachten Marquisen sind größtentheils auf eine so geringe Höhe vom Niveau des Troitoirs heiabgelassen, daß hierdurch vielfach der freie Verkehr gehindert und die Gefahr für Vorübergehende, sich zu beschädigen, nicht ausgeschlossen ist.
Mit Rücksicht auf das vorliegende öffentliche Interesse werden deßhalb die betheiligten Hausbesitzer bezw. Ladeninhaber hierdurch veranlaßt, bei Meidung des im Falle der Nichtbesolgung einzuleitend n Straf- und Zwangsverfahrens, sofort Vorkehrungen zu treffen, daß dem erwähnten Mißstande vorgebeugt werde und der untere Rand der Marquisen mindestens zwei Meter vom Boden entfe>nt bleibe.
Hanau am 30. Juli 1878.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die Nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) Das Baden in der Kinzig uns in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den Badeausseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 15. Mai 1878.
___Der Landrath. Landwirthschastlicher Lrns-Vereitt Hanau.
Den Herrn Orlrvorständen diene zur Nachricht, daß der Land- wirthschaftliche Kreis-Verein beschlossen hat, derjenigen Gemeinde emen Geldzuschuß zu gewähren, welche zuerst anzeigt, daß sie einen jungen j Mann in diesem Herbste einen Kursus auf einem Pomologischen Institut I durchmachen lassen will.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 17. Juli 1878.
_ ______Der Landrath. ____________
Rundschau.
R F. Seit Montag weilt der Kaiser Wilhelm in Teplitz und widmet sich ganz dir Aufgabe, durch den Gebrauch der Bader, wie durch den Genuß der mithin reinen Lust auf Spaziergänger: in den reizvollen Parkanlagen die letzten Nachwirkungen der ihm von Meuch- lerhand beigebrachten Wunden zu beseitigen. Der Empfang des Kaisers M Montage gestaltete sich, trotzdem eine osficielle Begrüßung durch die
Teplitzer Behörden auf Wunsch d s Kaisers unterblieb, zu einer wahrhaft ergreifenden Ovation, über die sich der Kaiser wiederholt sehr beifällig äußerte. Die Reise nach Teplitz hat keinerlei Nachtheil ge Veränderungen in dem Gesundheitszustände des erhabenen Monarchen her. vorgerufen und da auch der bisherige Aufenthalt in Teplitz sichtlich günstig auf die Gesundheit des hohen Rekonvalescenten eingewirkt hat, so steht für den ferneren Verlauf der vorläufig auf die Dauer von 4—5 Wochen bestimmten Kur das Beste zu hoffen.
Neben der ReichStagSwahl sind in dieser Woche alle übrigen Vorgänge innerhalb der inneren politischen Verhältnisse Deutschlands in den Hintergrund getreten und ist gegenwärtig noch das Interesse Aller mit Spannung auf das sich aus den Wahlen ergebende Resultat gerichtet. Tue besondren schwierigen Verhältnisse, unter denen die Wahlen eingeleitet wurden und stattfanden, sowie die erregten Agitationen lassen d e Spannung auch durchaus gerechtfertigt erscheinen. Handelt es sich doch darum, zu ersahen, ob die Zusammensetzung des zukünftigen Reichstags eine derartige sein wird, daß die Vertreter der Ordnungsparteien zchl- reich genug sein werden, das von ihnen hochgehaltene Banner der Vawr- lanb'treue und der Loyalität gegen Kaiser und Reich und mit ihm die freiheitlichen Errungenschaften der letzten Jahre zu vertheidigen. ® r weit sich die einzelnen Wahlresultate jetzt überblicken lassen, werden d e verschiedenen Parteien im neuen Reichstag ziemlich in den gleichen Ber hältnisfen vertreten sein, wie dies im vorigen der Fall war. Ausgenommen dürste hiervon die socialdemokratische Partei sein, welche ver- häitnißmüßig die meisten Sitze verloren zu haben scheint; die nächsten Tage werden in dieser Beziehung ein klares Bild ergeben.
Im preußischen FinanMinisterium ist man bereits eifrig beschäftigt, hm StaatshaushaltSetat für das nächste Finanzjahr aufzustellen. Wie man Bern mmt, sollen dabei nicht unerhebliche Schwierigkeiten in- fose n ausgetreten sein, als die Voranschläge theilweise n cht den gehegten günstigen Erwartungen entsprächen, so daß die einzelnen Ressorts genöthigt sein würden, ihre An prüche an den Staatssäckel Herabzun in- b:rn.
Die von der deutschen Bundesregierung mit der Untersuchung über den Zustand der deutschen Leinen- und Baumwollen-Industrie beauftragte Commission hat gegenwärtig ihre Vorarbeiten mit der Aufstellung eines Programmes für den Gang der Erhebungen vollendet und wird nächstens mit der Vertheilung der Fragebogen durch die Handelskammern an die einzelnen Industriellen Vorgehen. Auch die Tabaksenqueücimwission befindet sich in voller Thätigkeit. Die von derselben bis jetzt gethaven Schritte lassen schließen, daß die Commission bei ihren Arbeiten n-cht die etwaige Einführung des Tabaksmonopols im Auge hat, sondern lc= digl ch der ihr durch das bezügliche Gesetz vorgeschriebenen Aufgabe gerecht zu werden sucht.
Die vielfach besprochene und allseitig bezweifelte Nachricht, daß in Heidelberg eine Conserenz deutscher Finanzminister stattfinden solle, scheint sich zu bestätigen, da die „Badische Landeszeitung" die M Theilung wiederholt und den kommenden Montag als den EreffnungSlag der Conserenz bezeichnet.
Die Ratificirung des Berliner Vertrages ist jetzt von aHin Regierungen vollzogen und wird der Austausch der Documente in den nächsten Tagen durch Vermittelung des auswärtigen Amtes in Berlin erfolgen.
Die schon mehrmals aufgetauchten Gerüchte über einen Ausgleich zwischen der deutchen Regierung und der römischen Kurie wieder h lcn sich. Mit großer Betonung tritt in sonst gut unterrichteten Anisen die Angabe auf, als mache sich von Bayern aus ein höherer Einfluß — und zwar kein geistlicher — nach dieser Richtung hin geltend.
Der Premierminister Englands Lord of Beaconsfield hat bei d.m ihm und dem Marquis von Salisbury zu Ehren gegebenen Sanhte im Cartconclub zu London Anlaß genommen, sich eingehend über die Arbeiten des Congressis auszusprechen. Etwa 500 Mitglied r aus bei den Häusern des Parlamentes waren gegenwärtig. In Erwiderung aus einen Toast hob Lord of Beaconsfield insbesondere die großen Verdienste des Marquis von Salisbury um den Erfolg der Arbeiten des Zongres-