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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Die 2^ult. Zeile üü Pig.
Die SspaltigeZeLle 80 Bfg.
M 177. Donnerstag den 1. August. 1878«
Amtliches.
Die Kaiserliche Normal- Eichungs-Commission zu Berlin hat durch Bekanntmachung vom 15. Februar 1878 die §§. 89 u. 91 der Eich- ordnung vom 16ten Juli 1869 (Beilage zu Nr. 32 des Bundesgesetzblattes) ausgehoben und bestimmt, daß gegenüber den bei den Eichungsbehörden zum Zwecke der Umstempelung zur Vorlage noch gelangenden mit früheren Landes- Eichungsstempeln versehenen Gewichten in Betreff der Bezeichnungen derselben, sowie der Beschaffenheit der Justiröffnungen bis auf Weiteres in dem Umfange Nachsicht geübt werden soll, wie dies in der die Zulässigkeit der Umstempelung der bisherigen Landesgewichte betreffenden Bestimmung der Bekanntmachung vom 28. Juni 1873 (Nr. 27 des Centralblattes für das deutsche Reich) nachgelassen ist.
Wir bringen dies unter Hinweisung auf §. 369 des Strafgesetzbuches, wonach Gewerbtreibende, bei denen zum Gebrauche in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Eichungsstempel nicht versehene oder unrichtige Maße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, in eine Geldstrafe bis zu Einhundert Mark verfallen, mit der Aufforderung an das gewerbtreibende Publikum zur Veröffentlichung, daß es sich zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung empfiehlt, die zur Umstempelung etwa noch geeigneten Gegenstände den Eichungsbehörden alsbald vorzulegen, im Uebrigen aber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um nicht schon in Folge der Fortdauer des Besitzes vorschriftswidriger Gegenstände solcher Art straffällig zu werden.
Cassel den 3. Mai 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß der Erl^ß des vormaligen Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1830, welcher gestattet, daß wenn sich nach den Statuten der betreffenden Feuerversicherungs-Gesellschast an dre sechsjährige Versicherungsperiode ein 7. Freijahr anschließt, in dem der Versicherte von der Zahlung von Beiträgen frei bleibt, die deshalbige Verlängerung der Versicherungszeit als rechtliche dem Versicherten zu gut kommende Folge der von seiner Seite bisher stattgefundenen Contrakts-Erfüllung nachgesehen werden kann, den Ortspolfteibehörden, welchen die Visirung der Policen über mit inländischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Versicherungs- Verträgen obliegt, nicht überall bekannt ist.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
(gez.) Kühne.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird vorstehende Verfügung zur Kenntniß und Nachachtung bekannt gegeben.
Hanau am 6. Juli 1878.
Die Herrn Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die für Aufstellung und Ergänzung sogenannter Grund- und Gebäude- steuer-Listen sich jährlich wiederholenden nicht unerheblichen Ausgaben in den Gemeinde-Rechnungen ferner nicht mehr passiren werden, wenn nicht vorher in jedem einzelnen Falle die Nothwendigkeit der Ausgaben von mir geprüft und die deshalbige Rechnung von mir festgesetzt worden ist. *
Hanau am 1. August 1878.
Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Ein Paar weiße angestrickte Strümpfe nebst Baumwollengarn. Ein röthlicher Stein für eine» Ring. Eine rothe Knabenmütze.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber Hund, m. Geschl. mit geschnittenen Ohren.
Verloren: Ein silberner Fingerhut.
Entlaufen: Ein weißer Jagdhund mit schwarzen Placken.
Hanau am 1. August 1878.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Landwirthschastlicher Kreis-Verein Hanau.
Den Herrn Ortsvorständen diene zur Nachricht, daß der Land« wirthschaftliche Kreis-Verein beschlossen hat, derjenigen Gemeinde einen Geldzuschuß zu gewähren, welche zuerst an,zeigt, daß sie einen jungen Mann in diesem Herbste einen Kursus auf einem Pomvlogischen Institut durchmachen lassen will.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 17. Juli 1878.
Der Landrath.
Der unterm 4. März 1878 von Königl. Staatsanwaltschaft hier gegen die Ehefrau des Peter Zeller von Somborn wegen Unterschlagung erlassene Steckbrief wird hiermit als erledigt zurügezogen.
Hanau am 25. Juli 1878.
Der Polizei-Anwalt Scholling.
Tagesschan.
— Teplitz, 31. Juli, Nachmittags. (Köln. Ztg.) Die mit etwa 400 Unterschriften versehene kunstvoll ausgestatttte Adresse der hiesigen deutschen Curgäste an Se. Majestät den Kaiser ist heute von dem Ausschuß der Curgäste dem Hosmarjchall Grasen Perponcher übergeben worden — Der Kaiser hat gestern das erste Moorbad genommen. Wie verlautet, beabsichtigt Se. Majestät dem am Samstag bei dem Denkmal Friedrich Wilhelms III. Statt findenden Gottesdienste in Person bei- zuwohnen. — Der Kaiser von Oesterreich wird am 5. August hier erwartet.
— (Von der Wilhelmspende.) Von den 215 Berliner Stadtbezirken haben 190 ihre Sammellisten zur Wilhelmspende abgeliefert, welche mit einem Betrage von rund 90,500 Mark abschließen; es ist wohl zweifellos, daß das Gesammtresultat für Berlin 100,000 Mark oder etwa 10 Pf. per Kopf der Bevölkerung betragen wird. Dazu kommen dann noch die in der Zentralstelle im Rathhause nachträglich eingezahlten Beträge der Uebergangenen, deren Zahl eine nicht geringe zu sein scheint. Reiche und Arme sind in diesen Listen nebeneinander vertreten. Zwei Kahnschiffer aus Spandau, die an den Sammeltagen unterwegs waren, haben für ihre zahlreichen Familienmitglieder, 23 an der Zahl, 23mal 5 Pfennig gezeichnet. Gleich darauf folgt für sich und feine Angehörigen (incl. zweier Dienstboten) Don Callao aus Peru, „preußischer Unterthan", der sich auf einer Vergnügungsreise befindet, mit je 100 Pf. Recht rührend ist eine Gabe von „Marie und Lieschen R." aus der Verloosung ihrer Spielsachen für den lieben Kaiser: 84 blanke Pfennige. Ist das Leben in der Berliner Zentralstelle schon ein bedeutendes, so kann man sich von der Thätigkeit im statistischen Bureau der Stadt Berlin, wo die Sammellisten aus ganz Deutschland zusammenstiöwen, kaum eine Vorstellung machen. Seit dem 24. Juli bis heute (den 27.), also seit 3 Tagen, sind 45,000, schreibe fünf und vierzig tausend Postsendungen daselbst eingetroffen. Gestern Vormittag brächte eine einzige Post 12 enggepackte große Körbe voll. Das bloße Oeffnen dieser Sendungen nimmt sehr geraume Zeit in Anspruch, da der geübteste Bureaubeamte es nicht über 150 per Stunde, einschließlich eines flüchtigen UeberblickeS, bringen kann. So weit bis jetzt ersichtlich, haben sich am meisten mit der Einsendung beeilt die Reichslande Elsaß und Lothringen, dann folgt Süddeutschland. Von den preußischen Provinzen thun sich namentlich hervor Ostpreußen und Schlesien. Besonderes Interesse erregte die Sammelliste aus dem Do- minium Kollno bei Birnbaum, dem Geburtsorte des Mörders Nobiling. Sie kam doppelt verwahrt, eingeschrieben und besonders angekündigt, denn die Zeichner betrachte» sie als ganz außerordentlich wichtiges Dokument. Der Gutsvorsteher berichtet in seinem Begleitschreiben: Seit dem 3. Juni habe es wie tiefe Trauer auf den Bewohnern des Do-