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20 Pig.

M 175.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.

Dienstag den 30. Juli.

Die S'paltigeZeil«

80 $18-

1878

Amtliches.

Bekanntmachung.

Seite ffenb: Die Verwendung von Stempelpapier zu gerichtlichen Ein­gaben und deren Format.

Der noch immer geltenden, diesseits gesetzlichen Vorschrift der Verwendung des vorschriftlichen Stempelpapiers wird viel­fach, namentlich von solchen zuwidergehandelt, die im benachbarten Aus­lande wohnen und schriftlich sich hierher wenden. Die Entschuldigung, daß man kein Stempelpapier besitze, kann ols solche nicht gelten; eben­sowenig ist nach ausdrücklichen diesseitigen Vorschriften die nachträgliche Anlage desselben statthaft.

Will man bei diesseitigen Behörden Anträge schriftlich einreichen, für welche Stempelpapier gesetzlich vorgeschrieben ist, so muß man sich desselben bedienen, bei Meid ung des sonst eintretenden Nachtheils der N chtberückfichtigung solcher Eingaben resp, der Stempelstrafe, die im 10fachen Betrage der nöthigen Stempelsumme besteht; in vie­len Fällen werden die benachbarten Ausländer sich durch Bevollmäch­tigung von hier ansässigen Personen, die alsdann hier persönlich sie ver­treten, oder durch diesseitige Anwälte (Hofgerichts-Advokaten in Offtn- bach, Darmstadt, Friedberg, Gießen) ihre Interessen wahrnehmen lassen können

Zu Eingaben wird vielfach noch Papier von Privaten in vorschriftswidriger Größe verwendet, soweit solche nicht ge­rade dcs Stempels bedürfen: das Format ist nach einheitlicher und ver­öffentlichter Vorschrift der Deutschen Reichs- und Staatsbehörden 3 3 Zentimeter hoch und 21 Zentimeter breit, selbverständlich in ganzen Bogen, für die Eingaben an die Behörden zu verwenden, andernfalls sollen sie zum Umschreiben auf vorgeschriebenes Format zurückgegeben werden.

Indem wir dieses zur gefälligen Beachtung für die Fo^ge zur öffentlichen Kenntniß bringen, weisen wir darauf hin, daß im Zuwider­handlungsfall die angegebenen Nachtheile eintreten werden.

Büdingen, den 17. Juli 1878.

Großherzogliches Landgericht Büdingen.

Fresenius.

Rundschau.

R. F. Der kurze Aufenthalt des Kaisers Wilh lm in Babelsberg hat dessen Gesundheitszustand in höchst erfreulich r Weise unerwartet rasch gebessert, so daß die Abreise des hohen Reconvaletcenien nach Bad Teplitz weit früher geschehen konnte, als vorher festgesetzt war. Dieselbe erfolgte am Montag Mittag von Eroßbeeren aus. In Teplitz hat der Kaiser seine Wohnung im Fürstlich C ary'jchen Herrenhause genommen, wo bereits sein erhabener Vater, König Früdnch Wilhelm III., 25 Jahre lang, jährlich zum Curgebrauche wohnte So viel bis jetzt fest» steht, wird der Kaiser 45 Wochen in Teplitz verweilen. Hoffentlich erfüllt der Aufenthalt in Teplitz die innigsten Wünsche des deutschen Volkes und verleiht dem allverehrten Monarchen all d:e jugendliche Frische und Rüstigkeit wieder, mit wilcher er vor dem Attentate die eigenen und Regierungsangelegenheiten zu erledigen gewohnt war. In Teplitz werden den Kaiser Wilhelm wahrscheinlich auch die deutschen Fürsten besuchen, um ihm ihre Glückwünsche zu seiner Genesung zu überbringen und haben sich bis jetzt angemeldet: das sächsische Königs­paar, der Großherzog von Baden, der Großherzog von Mecklenburg- Schwerin und der Herzog von Mein ngen. Auch der Kaiser Franz Joseph wird in Teplitz erwartet.

Nach der erfolgten Abreise des Kaisers nach Teplitz wird in die­sen Tagen auch der deutsche Kronprinz Berlin verlassen und sich zum Curgebiauche nach Homburg begeben, wohin ihm seine Gemahlin schon vorausgegangen ist. Die ihm von seinem kaiserlichen Vater übertragenen Regentenpflichten gedenkt der Kronprinz auch während seines Aufenthaltes in Homburg mit ungeschwächtem stetig regem Eifer zu erfüllen und hat er, um eine rasche Erledigung der Geschäfte zu ermöglichen, das Civil- und Militärkabinet beordert, ihm nach Homburg zu folgen.

Auch der in Si;fingen zum Curgebrauch befindliche deutsche Reichs­

kanzler Fürst Bismarck ist eifrig mit politischen Arbeiten beschäftigt, mehr, als dies auf seinen früheren Erholungsreisen der Fall war. Insbesondere sind auf seine Veranlassung Anordnungen getroffen, um ihn von den Ergebnissen der Wahlen so frühzeitig und vollständig wie möglich zu unterrichten. Die an den kürzlich erfolgten Besuch des bayerischen Staatsministers v Pfretzschner bei dem Fürsten Bismarck geknöpfte Combination, daß der Fürst für Anfang August einen Con- greß der deutschen leitenden Minister in Heidelberg veranlaßt habe, er­weist sich jetzt als unrichtig. Die Badekur des Fürsten Bismarck wird erst Mitte August zu Ende gehen und wird er dann über Berlin für einige Zeit, bis zur Eröffnung des Reichstages, auf seine Güter zurück­kehren. Etwaige nöthige Conferenzen des Reichskanzlers mit den lei­tenden Ministern könnten dann Mitte August in Berlin stattsinden, und es ist kein Grund zu entdecken, warum man die Arbeiten des Bundes- rathrs unterbrechen und die Minister der Bundesstaaten nach einer ent­legenen süddeutschen Stadt bescheiden solle.

Hinsichtlich d r Aufgaben, welche dem neuen deutschen Reichstage bei seinem Zusammentritte zur Lösung vorgelegt werden sollen, erfährt man jetzt, daß die Reichsregierung neben dem Socialistengesetz haupt­sächlich den Gesetzentwurf, welcher eine Beschränkung der Schankgewerbe erstrebt, erledigt zu sehen wünscht. Derselbe beruht auf statistischen Er­hebungen über die Zahl der Wirthschaften, welche sich mit dem Schenken geistiger Getränke belassen und eine die Vermehrung der Bevölkerungs­zahl überfPigenbe unverhältnißmäßige Zunahme solcher Wirthschaften festgestellt haben. Die Reichsregierung legt den größten Werth darauf, den betreffenden Gesetzentwurf, der in der vorigen Sitzung unerledigt geblieben ist, sobald wie möglich dem Reichstage wieder vorzulegen. Dem Bundesrathe ist thatsächlich, nachdem der Beschluß über die Auf­lösung des Reichstages erfolgt war, die Erledigung dieses Entwurfes als eine der Aufgaben der ersten Session des neuen Reichstages neben dem Gesetz geg n die Verfälschung der Lebensmittel bezeichnet worden.

Das Interesse des deutschen Volkes für unsere inneren politischen Verhältnisse wurde in den letzten Tagen fast vollständig von den Wahl- Agitationen der verschied nen politijchen Parteien in Anspruch genommen. Zumal in ben Orten, wo mehrere gleichstarke politische Parteien sich gegenüber standen, wurden die Agitationen auf das Eifrigste und bis zum letzten Augenblick betrieben, um sich den ' endlichen Wahlsieg nicht entgehen zu lassen, und die gegnerischen Parteien geriethen öfters hart an einander. Gegenüber den früheren Reichstagswahlen ist diesmal die Theilnahme der Wahlberechtigten eine unvergleichlich stärkere.

Die Versuche der englischen Oppositionspartei, dem Premierminister Lord of Beaconsfield auf irgend eine Weise zu schaden, wiederholen sich. Neben öfteren minder bedeutenden Interpellationen im englischen Parla­mente, welche von der liberalen Partei gestellt wurden, um der Regie­rung Verlegenheiten zu bereiten, wurde von einer Anzahl Liberalen Londons und des nördlichen Englands eine Petition eingebracht, welche geradezu verlangte, daß Lord of Beaconsfield bezüglich seines Verhal­tens in den Anklagezustand versetzt werde. Es wirft diese Thatsache gegenüber der Auszeichnung, welche die Königin Victoria Lord of Bea­consfield und Salisbury durch die Verleihung des Hosenbandordens zu Theil werden ließ, ein eigenthümliches Licht auf das Treiben der eng­lischen Oppositionspartei. Die englische Regierung, welche dieserhalb kürzlich auf Veranlassung des Premierministers geneigt war, das Par­lament aufzulösen, hat indessen jetzt wieder davon Abstand genommen und wird die Auflösung beffeiben wahrscheinlich erst nächstes Jahr er­folgen. Die freundliche und thatkräftige Hülfe, welche die englischen Behörden und Bevölkerung beim Untergänge des Großen Kurfürsten bewiesen haben, hat Anlaß gegeben zu einem Daukschreiben, welches der deutsche Kronprinz im Auftrage^seines kaiserlichen Vaters an die Kö­nigin Victoria gerichtet hat.

In Frankreich scheint wieder eine Regierungskrisis in Aussicht zu stehen. Es wird in dieser Beziehung aus Paris gemeldet, daß gegen den Conseil-Präsidenten Dufaure anläßlich der den Republikanern miß­liebigen Ernennung von Mitgliedern des Staatsraths eine ziemlich er­bitterte Stimmung herrsche und der Präsident von fast sämmtlichen