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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Donnerstag den 25. Juli.
187b.
Amtliches.
Aus Grund des § 26 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 28 Mai 1870 bringt der Unterzeichnete zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ermittelung des Wahlergebnisses Samstag den 3. August d. I.,
Vormittags 1 0 ^ Uhr, im Saale des Gasthauses „zum Riesen" hier öffentlich vorgenommen und verkündigt weiden soll.
Hanau am 24. Juli 1878.
Der Wahlkommissarius für den 8. Wahlkreis.
S ch r ö t t e r, Landrath.
Behufs Aufstellung einer Uebersicht über den niedrigsten, mittleren und höchsten Prozentsatz der Klassen- und Einkommensteuer, welcher von den Städten, Flecken und den Landgemeinden des Kreises Hanau für das öffentliche Elementarschulwesen geleistet wird, werden die Herren Bürgermeister der Landgemeinden und die Vorstände der selbsiständigen Gutsbezirke ersucht, bis zum 10. April 1879
1) die Leistungen in baar incl. Schulgeld,
2) „ „ „ Ratuiali.n,
auher einzureichen.
Hanau am 18. Juli 1878.
Die Herren Bürgermeister in Bergen, Seckbach, Ginnheim, Ra- volzhausen, Rückingen und Ostheim werden an Einsendung der Uebersichten über Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung pro 1878 mit Frist von 3 Tagen erinnert.
Hanau am 23. Juli 1878.
Am Freitag den 26. d. Mts. findet auf der großen Wiese an den Schießständen in der Richtung auf Bruchköbel und Langendiebach von Morgens 7 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr ein Schießen mit scharfen Patronen statt. Zu dieser Zeit dürfen die von Bruchköbel und Langendiebach nach Hanau führenden Fußwege nicht betreten werden.
Hanau am 20. Juli 1878.
Für Michael Müller aus Großkrotzenburg, 19 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverband, behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hanau am 22 Juli 1878.
________ Der Landrath. ______
Tagesschau. ' Oeffentliche Schäden in Italien. (A. d. Schw. Merk.)
Die Italiener sind seit 1859 vom Geschick verwöhnt. Die Gewohnheit, Großes zu erreichen mit unverhältnißmäßig geringem Einsatz, aus Niederlagen Gebietsvorlheile zu ziehen, läßt sie die diätetische Rege vergessen, daß man nicht essen solle, ehe die vorhergenossene Mahlzeit verdaut ist. Und doch fehlen nicht die Symptome unvollkommener Verdauung, mit andern Worten: die Zeichen, daß das Wohl Italiens vor Allem die Assimilirung seiner Landestheile erheischt, und daß die Erweiterung seiner Grenzen erst weit später kommt. Den Mangel an Affimitirung finden wir in der wichtigen Rolle, welche der Regionalismus, das landsmännische Element, in allen grundsätzlichen Fragen spielt. Die Schäden, welche eine lange politische Zerrüttung dem italienischen Charakter ausgeprägt, werden dadurch um so fühlbarer. Wir meinen die Rückseite der italienischen Liebenswürdigkeit, den Mangel an jeder Strammheit, Zuverlässigkeit, Strenge. Der Nachtheil, daß die parlamentarische Regierung außer auf die politischen Parteien auch noch auf die landsmännischen Spielarten Rücksicht nehmen muß, äußert sich auf den verschiedensten Gebieten. In Sizilien wird die Herstellung des Sicherheilszustandes durch Rücksicht auf die Stimmen der sizilianischen Abgeordneten gehemmt; die Herabsetzung der Forderungen an die Abiturienten, die vereitelte Univeisitätsrefölm, welcher eine Aufhebung verkommener Universitäten vorhergehen müßte, welchen Schritt tasLaikds-
mannthum verabscheut: Alles fließt aus derselben Quelle. In keinem andern Staate ist etwas so Skandalöses vorqekommen, als der völlige Bankerott der Stadt Florenz, welcher vielleicht noch andere Städte nachfolgen werden. Dies führt aber nicht zu einer Umkehr, sondern hindert nicht einmal die zweckloseste Geldverschwendung mit großartigen Feuerwerken. Die Zivilehe steht nur auf dem Papier, Tausende von Ehen werden, für den Staat ungiltig, jährlich nur kirchlich geschlossen, aber ein Verbot an Geistliche, eine nicht bürgerlich geschlossene Ehe zu segnen, würde ja der üblichen Gemüthlichkeit zuwiderlaufen. Man ist bereit, dem Landsmannthum zu Liebe eine bestehende einträgliche Steuer (bte Mahlsteuer) zu opfern, ohne zu wissen, mit welchem Ersatz man das dann unausbleiblich entstehende Defizit decken soll. Und ein Staat, der solche Aufgaben hat, duldet eine nationale Agitation, welche auf Annexion von Gebiet n hinausgeht, die nie zu Italien gehört haben und einem mächtigen Nachbarn nur mit Gewalt entrissen werden könnten. Wohl wissen wir, daß man b'e Demonstrationen wegen der Italia irre- denta, des nicht losgekauften (von redimere) Italiens, auf innere politische Umtriebe zurückführt, aber wir haben auch in Deutschland erlebt, daß eine nationale Agitation solchen Umfang erlangen kann, daß sie zuletzt die Regierungen selbst mit fortreißt. Es kann ja einer Regierung angenehm sein, bei ihren eigenen Planen einen solchen Rückhalt zu haben, wir bezweifeln aber, daß es der italienischen Regierung Vortheilhaft wäre, wenn sie sich auf der Bahn der „Revindikation" von Priest und Trient weiter fortschieben ließe.
— Der „R. u. St.-A." schreibt: Se. Majestät der Kaiser und König sehen Allerhöchst Sich aus Gesundheitsrücksichten veranlaßt, Seine Anwesenheit bei den diesjährigen großen Herbst-Uebungen der Truppen zu beschränken; hoffen jedoch, einem Theile der Manöver des XL Armee-Corps beiwohnen zu können. In Rücksicht hierauf ist in Abänderung der Ordre vom 15. April d. I., betreffend die diesjährigen größeren Truppen Uebungen, bestimmt worden: Die großen Herbst-Uebungen des XV. Armee Corps fallen aus, und haben an deren Stelle eilftägige Divisions-Uebungen stattzufinden. Von der Zutheilung des Stabes und zweier Batterien der reitenden Abtheilung 1. Rheinischen Feld-Artillerie- Regiments Nr. 8, sowie des 2. Badischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 30 ist Abstand zu nehmen. Die 16. Division hält ihre Divisions-Ue- bungen — anstatt bei Metz — in dem Bezirk des VIII. Armee-Corps und die 29. Division eilftägige Divisions-Uebungen in dem Bezirk des X1V. Armee-Corps ab.
— Berlin, 24. Juli. Da der Gesundheitszustand Sr. Majestät des Kaisers und Königs sich nunmehr soweit gebessert hat, daß er die Abwesenheit Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin erlaubt, wird Allerhöchstdieselbe Sich heute Abend nach Baden begeben, um die plötzlich unterbrochene Kur daselbst wieder aufzunehmen.
— Berlin, 22. Juli. Anläßlich wiederholt vorgekommener Fälle, in welchen den Corps-Intendanturen Rechnungen von Gemeinden über Kosten für die vor zwei Jahren, ja, mitunter noch darüber hinaus gelieferte Fourage erst vor kurzer Zeit zur Zahlungsanweisung zugegangen sind, ist den Bezirksregierungen die Benachrichtigung zugegangen, daß das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden die Entschädigungsansprüche für erloschen erklärt, wenn sie nicht spätestens im Laufe desjenigen Kalenderjahres angemeldet werden, welches auf das Jahr folgt, in welchem die Entschädigungsverpflichtung begründet worden ist. Die Gemeinden wissen also nun, wie sie sich vor Schaden zu hüten haben und sie werden gut thun, die für Naturalleistungen nicht sofort bezahlten Rechnungen möglichst schon drei Monate nach geschehener Leistung durch Vermittlung der Vorgesetzten Behörden der Intendantur einzureichen, weil sich derartige Rechnungen am Schlüsse des Etatsjahrs so anhäufen, daß dieselben noch vor dem End- abschlusse nicht zur Zahlung angewiesen werden können.
— Berlin, 24. Juli. Die „Trib." schreibt: Die Angabe, der- zufolge in kürzester Zeit die Verhandlungen wegen Erneuerung des deutsch-österreichischen Handelsvertrages wieder ausgenommen werden sollen, wird uns bestätigt. Nach Anjchaungen, welche in hiesigen in-