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Mit dem beirefse». G» Postaullchlag. Me einzelne Rum. wr ie $ie.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.

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Die Ijvattigc Larn^onezetle ob. beten SKuiim

10 Psg.

Die Zspcft. Beile 90 Pig.

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Die SfpalttgeBeile 80 Psg

M 170.

Mittwoch den 24. Juli.

187^ ==^

LtsteUnngen

auf den

Hanauer Anzeiger" für die Monate August und September werden von allen Post­anstalten, sowie von der Expedition (Hammergasse 9) Waisenhaus entgegengenommen._________________________________________________

Amtliches.

Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß das Spielen in aus­wärtigen, nicht mit landesherrlicher Genehmigung im Preußischen Siaate zugelassenen Lotterien, ebenso wie der Verkauf und die Vermittelung des Verkaufs von Loosen dieser Lotterien nach Art. IV Absatz I der Einführungs-Verordnung vom 25. Juni 1867 zum Strafgesetzbuch (Amtsblatt S. 503 ff.) in unserem Bezirke verboten ist, ferner daß auswärtige (nicht Preußische) Staatslotterien, namentlich auch die Ham­burger, Braunschweigische und Sächsische, im Preußischen Staat nicht zuzulassen sind, mithin das Spielen in diesen Lotterien, sowie der Ver­kauf und die Vermittelung des Verkaufs von Loosin zu diesen Lotterien verboten ist.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden angewiesen, die Befolgung der ang!drohten Verbote zu überwachen und die Uebertretungen dieser Verbote ohne Nachsicht strafrechtlich zu ver­folgen.

Cassel, den 4 Juni 1878.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Zur Anlage der Hanau-Friedberger-Bahn ist der Geländeerwerb in der Gemarkung Ostheim von nachstehenden Parzellen erforderlich:

Eigenthümer

Seite des Katasters

Flächen­inhalt des abzutre- tenden Theils

Bezeichnung nach der Lage.

Wilhelm Brodt 3r

Johann Georg Brust 3r

Johann Georg Carl

Nachd m die Königl. Direktio

»5

272

71

i der M

8 Ar

98 Hi-M.

3 Ar

70 DSU.

3 Ar

63 M. ain-Weser-

Ander Staubtet Waide, do.

Auf dem Gäns- lingSberg.

Bahn die Fest-

stellung der für die vorbezeichneten Parzellen zu gewährenden Entschä­digungen beantrsgt und die Königliche Regierung zu Cassel mich behufs Leitung des Entschädigungsverfahrens auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 zu ihrem Commissarius ernannt hat, habe ich zur Abschätzung der genannten Parzellen durch die von der Königlichen Regierung er­nannten Sachverständigen Termin auf Montag den 29. d. M., Vormittags 10^/s Uhr, in dem Rathhaus zu Ost he im anberaumt, zu welchem etwaige unbekannte Theilnhmer, welche bei dem Ent­schädigungsverfahren ein Interesse zu haben vermeinen und bis jetzt noch nicht zugezogen sind, hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Ausvleibungssalle die Entschädigung ohne ihr Zuthun fest gestellt und wegen Auszahlung und Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden wird.

Hanau am 20. Juli 1878.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un­glücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänz. lich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf

im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten ge­gen den Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 15. Mai 1878.

Metzger Jakob Fliedner zu Kesselstadt beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in seiner in der Bienengasse belegenen Hofraithe Karte M. 11 u. 12 (Brandversicherung Nr. 6).

Es wird dieses mit dem Bemerken veröffentlicht, daß der Plan während der 14tägigtn Offenlegung hier eingesehen werden kann, wäh­rend welcher Zeit etwaige Einwendungen vorgebracht werden können.

Hanau am 22. Juli 1878.

Frau Anna Hüter, geborene Ludolph, aus Bockenheim, ist als Hebamme für dasige Stadt vereidigt worden.

Hanau am 22. Juli 1878.

_ Der Land: ath. __________________________

" a g e s s ch a u.

Berlin, 21. Juli. Für den Fahrpostverkehr mit dem Aus­lande ist darauf hingewiesen worden, daß Briefe, gleichviel ob ver­schlossen oder offen, wie überhaupt schriftliche Aufzeichnungen jeder Art, welche eine persönliche oder allgemeine Correspondenz ersetzen, so w>e Zeitungen und periodische Werke, wenn sie nicht ein Paket von mehr als einem Kilogramm ausmachen oder einen Theil eines Buchhandlung- Pakets im Gewicht über ein Kilogramm bilden und an eine einzige Per­son gerichtet und lediglich für dieselbe bestimmt sind, von jedem Ver­kehr ausgeschlossen sind, wogegen Proceßacten zur Beförderung mit d r Post angenommen werden dürfen. Verarbeitete oder unverarbeitete Waaren jeder Art, welche mit andern Gelegenheiten als den Staars- briesposten befördert werden. können mit Zetteln, Marken oder Auf­schriften versehen fein, welche, außer den laufenden Nummern die zur Erkennung der Waaren beziehentlich der Lieferung erforderlichen Anga­ben in Zahlen, Buchstaben oder Worten enthalten. Auch dürfen Waaren und Erzeugnisse jeder Art, Circulare, Prospekte und gedruckte Anzeigen beigefügt fein, welche den Zweck haben, den Empfängern über das We­sen, die Eigenschaften der Waaren oder Erzeugnisse aufzuklären, oder welche Gebrauchs- oder Nutzanweisungen enthalten. Alle diese Angaben können auch, auf einem Sortenzettel zusammengestellt, den Waaren bei­gegeben werden. Mit dem heutigen Tage haben die Gerichtsferien in dem Bereiche der Gerichtsordnung begannn und dauern, da der 1. September diesmal auf den Sonntag fällt, bis zum 2. September. Mit Ausschluß der Rheinprovinz, wo die Gerichisferien am 1. k. M. beginnen, sind gegenwärtig im ganzen Staate Gerichtsfericn. In der Provinz Hannover herrscht gegenwärtig ein fo großer Mangel an katholischen Volksschullehrern, daß zur Beseitigung desselben das katho­lische Schullehrerseminar in Hildesheim von 25 auf 51 etatsmäßige Zöglinge erweitert werden soll. Deßhalb kann schon im laufenden Jahre daselbst eine Mehraufnahme von Seminaristen erfolg n Die neuer­dings wieder aufgetauchte Nachricht, daß das vorgeschr ebene Maß von Kenntnissen für die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst geändert, beziehentlich erhöht werden soll, ist ohne Gr.nd, da die jetzt geltenden Bestimmungen erst vor drei Jahren nach einem Gutachten dec Reichs- Schulcommifsion festgestellt und in einem eigenen Reglement niedergelegt worden sind. Dabei möchte die Bemerkung am Orte sein, daß junge Leute, welche sich in einem Zweige der Wissenschaft oder Kunst oder in einer andern, dem Gemeinwesen zu Gute kommenden Thätigkeit be­sonders auSzeichnen, dann kunstverständige oder mechanische Sirbeiter, welche in der Art ihrer Thätigkeit Hervorragendes leisten, endlich zu Kunstleistungen angestellte Mitglieder landesherrlicher Bühnen von dem Nachweise der wissenschaftlichen Befähigung befreit werden können. (Köln.Z)

Potsdam, 22. Juli. Der Kaiser traf nach derKöln.Ztg."