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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 167. Samstag den 20. Juli. 1878

Amtliches.'

Gefunden: Eine rothe Mütze. Ein neues rothcarrirles großes Taschentuch. Zwei Portemonnaies mit Geld.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Hanau am 20. Juli 1878.

__________________Aus Königlichem Landratbsamt.__________________

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanan.

Den Herrn Ortsvorständen diene zur Nachricht, daß der Land« wirthschaftliche Kceis-Verein beschlossen hat, derjenigen Gemeinde einen Geldzuschuß zu gewähren, welche zuerst anzeigt, daß sie einen jungen Mann in diesem Herbste einen Kursus auf einem Pomologischen Institut durchmachen lasten will.

Ferner theilen wir mit, daß Montag den 22. Juli eine Distrikt- Biehschau in Birstein abgehalten wird. Um recht zahlreiche Betheiligung Wird ersucht.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vor­stehenden ersucht.

Hanau am 17. Juli 1878.

__________________________Der Landrath._________________________

Bekanntmachung.

Bei dem Postamte in Abterode wird am 20. Juli eine Tele­graphen-Anstalt in Wirksamkeit treten.

Cassel, 16. Juli 1878.

Der Kaiserliche Ober-Postdinctor.

Wahl _____________

Tagesschan.

Gesundheitliche Controle der L ebensmittel.

R. F. Es ist zwar im Allgemeinen bekannt, daß die Reichsge­setzgebung in der Form eines Reichsgesundheitsamtes längst die Controls der Gesundheitspflege und der in dieser Beziehung so wichtigen L.bens- mittel in die Hand genommen hat, doch nichts desto weniger scheint es uns ersprießlich des Näheren auf das neue Gesetz, betreffend den Ver­kehr mit Nahrungs- und Genußmitteln, sowie Verbrauchsgegenständen zurückzukommen, da es offenbar keine der geringsten Pflichten der Presse ist, dem Sinn und der Bedeutung von Gesetzen mit hohem wirthschaftlichen Werthe eine möglichst weite Verbreitung zu verschaffen. Das erwähnte Gesetz bestimmt eine gesundhenliche Controle und Re­vision der gedachten Gegenstände und bestraft die Anfertigung, den Verkauf und das Feilhalten mit falschen oder gesundheitswidrigen Ge­genständen dieser Art mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder 6 Monat Gefängniß. Darunter gehö en namentlich Mehl, Conditorwaaren, Zucker, Fleisch und Wurst, Milch, Butter, Bier, Wein, Caffee, Thee, Chocolade, endlich Kleider, Tapeten und Spielwaaren, letztere wegen der vielfach angewendeten giftigen Farben, wozu alle Farbstoffe, welche Arsenik, Antimonium, Blei, Kupfer Kadmium, Kobalt, Nickel, Queck­silber, Gummigut enthalten, gerechnet werden. In den Motiven ist für jeden dieser Gegenstände ein besonderes Sündenregister aufgestellt, welches auf die Strasbarkeit einwirkt Getrennt sind die Mittel, welche ge- sundheitsgefährlich sind, von denen, welche blos zur Täuschung des Publilums dienen. Für die Strasbarkeit ist dies gleich.

Bei dem Mehl ist die Beimischung von Eyps, Schwerspath, Pfeiseneide, Kreide, Magnesia und Zinkweiß als der Gesundheit nach- theilig, von Erbsen, Linsen, Saubohnen, Mais, Kartoffeln als zur Täuschung geeignet bezeichnet. Fleisch von gestorbenen, kranken, an Vergiftung leidenden, trichinenhaltigen und sinnigen Thieren ist ver­boten. Bei der Milch wird die Entrahmung und Derwässerung, so­wie der Zusatz von Zucker, Stärkekleister, Kreide, Gyps 2c. bestraft, bei der Butter die Gewichtsvermehrung durch fremdartige Stoffe, die Färbuug und die Kunstbutter aus Talg. Das Bier soll nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser bestehen. Molzsurrogat, namentlich, Glycerin, und Hrpfensur:o^at?, wie Herbstzeitlose, Strychnin, Enzian,

Bitlerklee sind durchaus unstatthaft, die Säure soll nicht mehr als 2—4 Procent des Extrakts betragen, von sogenannten Klärungsmitteln sind nur Späne, Hauseublase, Gelatine und Tannin zulässig. Die Ver­besserung der Biere durch Couleur ist unter Umständen strafbar. Bei dem Kaffe ist die Vermischung mit Sand, Thonbohnen, Cichorie, Keffesatz zwar nicht als gesundheitswidrig, aber als Prellerei zu be­strafen. Die Motive, welche dies enthalten, denn das Gesetz ist sehr kurz, zeichnen sich durch Ausführlichkeit und gründliche Prüfung der einzelnen Nahrungsmittel aus. Auch der Weinbereitung ist ein größeres Capitel gewidmet, die Ueberführung weißer Weine in rothe, und das Verfahren mit Aether, Essenzen und dergl. soweit solche nicht überhaupt schädlich, sind als Betrug zu bestrafen. Flüssigkeiten, welche als künstliche Weine bereitet sind, dürfen nicht unter dem Namen Wein verkauft werden. Hoffentlich wird dieses Gesetz dem vielverbreiten Un« fuge, der bei der Herstellung der Lebens- und Genußmittel ausgeübt, wird, energisch Einhalt thun.

— Berlin, 18. Juli. Nach einer officiösen Notiz hat der Handelsminister Einleitung getroffen, daß ein erheblicher Theil des nächstjährigen Bedarfs der Staatseifenbahnm an Schienen und anderem Bau- und Betriebsmaterial alsbald in Bestellung gegeben und zu die­sem Zwecke mit der Ausschreibung vorgegangen werde. Dre Verwaltung sich«' t sich dadurch billige Preise und die Möglichkeit, mit dem Beginn des nächsten Frühjahrs alsbald die Bauarbeiten in Angriff nehmen zu können, während auf der anderen Seite der Industrie eine zweckmäßige Disposition für den Betrieb der Etabstsflmems und die Beschäftigung der Arbeiter erleichtert wird. Wir zweifeln nicht, daß diesem Beispiel auch von anderer Seite Folge gegeben werden wird.

— Berlin, 19. Juli. (Köln. Ztg.) Die Kaiserin und die hier anwesenden Mitglieder der königlichen Familie begaben sich heute Nachmittag um 2 Uhr zur Gedächtnißfeier des Sterbetages der Königin Luise ins Mausoleum zu Charlottenburg.

— Die sämmtlichen preußischen Minister verbleiben bis nach den Wahlen in Berlin und treten erst dann ihre Urlaubsreifin an. ' Be­rathungen und Beschlüsse über Vorlagen sur den preußischen Landtag sind erst im Laufe des September zu erwart? n. Der Landtag wird schwerlich früher als im vorigen Jahre, d. h. an einem der letzten Tage des Oktober seine Thätigkeit beginnen können. (Trib.,

— Die Taucherarbeiten an dem Wrack des „Großer Kurfürst" , sind seit einigen Tagen wieder im Gange; es scheint' sich aber mehr und mehr herauszustellen, daß bei der gegenwärtigen Lage des Schiffes ein Eindringen der Taucher in dasselbe unmöglich ist. Da auch an eint Hebung des Schiffes nicht zu denken ist, so taucht bereits die Frage auf, ob es nicht angemessen sei, den Wrack durch Torpedos zu sprengen, um in das Innere des Schiffes zu gelangen und so wenigstens die Geschütze und sonstige werthvolle Gegenstände der Ausrüstung zu bergen. Auch diese Arbeit wird freilich in einer Tiefe von 100 Fuß unter dem Meeresspiegel keine leichte sein. (Trib.)

— Düsseldorf, 17. Juli. In allen deutschen Gauen rüstet man sich zum Besuch des 6. deutschen Bundesschießens, das kommenden Sonntag in unserer Stadt beginnt. Daß den fremden Schützen in Düsseldorf ein würdiger Empfang bereitet werde, dafür sorgen hier die verschiedensten Fefikomitcs in aufopferndster Weise. Stattlich erheben sich bereits die Bauten des Festplatzes, Speisen und Getränke haben dort am letzten Sonntag die Probe bestanden und wenn es daran etwas auszusetzen gab, so war es höchstens der Umstand, daß der allerdings recht gute und wohlschmeckende Schützenwein nicht billiger als für 1 Mark 50 Pf. geliefert werden konnte. An Ehrengaben sind jetzt Geld­spenden und Geschenke im Werihe von über 26,000 Mark eingegangenz in den nächsten Tagen trifft auch noch ein vom deutschen Kronprinzen gestifteter Preis ein. Die beiden Glanzpunkte des Festes werden wohl der Festzug am 21. und die Festfahrt am 29. Juli sein. Ersterer zieht am Sonntag Vorm. 10//» Uhr vom Exerzierplätze nach dem Theater. Vor demselben übergibt Oberbürgrrmeister Dr. Hack von Stuttgart dem hiesigen Oberbürgermeister Becker die Bundesfahne, während die verei-