Einzelbild herunterladen
 

«L»nneine»iS- Preis:

Jährlich 9 M-rrI H-lbj. 4 M. 50 P. vierteljährlich

t M-rl 25 Pfg. Mr auswärtige Mounenten mit dem betreffen, den Poftauslchlag. Me einzelne Num-

»er 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.

»li'W Naom^M-zer^L o«. LeW! BüLD iv Wg.

M sich?

m 161.

Samstag den 13. Juli.

1876

Amüich-S.

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß der Erlaß des vor­maligen Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1830, welcher gestattet, daß wenn sich nach den Statuten der betreffenden Feuerversicherungs-Gesellschaft an die sechsjährige Versicherungsperiode ein 7. Frei jahr anschließt, in dem der Versicherte von der Zahlung von Beiträgen frei bleibt, die deshalbige Verlängerung der Versicherungs­zeit als rechtliche dem Versicherten zu gut kommende Folge der von sei­ner Seite bisher stattgefundenen Contrakts-Erfüllung nachgesehen werden kann, den Ortspolizeibehörden, welchen die Visirung der Policen über mit inländischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Versicherungs­Verträgen obliegt, nicht überall bekannt ist.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern (gez.) Kühne.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird vorstehende Ver­fügung zur Kenntniß und Nachachtung bekannt gegeben.

Hanau am 6. Juli 1878.

Obwohl im Allgemeinen angenommen werden kann, daß revacci- nirte Schulkinder während der Zeit der Entwicklung und Abheilung der Jmpfblattern zu den Turnübuugen nicht herangezogen werden, so nehme ich doch Veranlassung noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß diese Dispensationen auf die Dauer von 14 Tagen von der Voll­ziehung der Wiederimpfung an gerechnet zu ertheilen sind.

Berlin am 18. Juni 1878.

Ministerium

der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten gez. Falk.

Die Herrn Bürgermeister werden aufgefordert, zu der von dem Herrn Stempel-Fiskal beabsichtigten Revision diejenigen Urkunden, Pachtverträge, Auctionsprotokolle, Accordoerhandlungen mit Bauhand­werkern rc. binnen 8 Tagen anher einzusenden, welche den Rechnungs­belägen nicht beiliegen respve. erst in diesem und dem vorigen Jahre ausgenommen worden sind.

Hanau am 9. Juli 1878.

Die Verwaltung des Katasteramts II. zu Hanau ist dem Ka­taster Assistenten Deckert aus Casfel übertragen/

Hanau am 10. Juli 1878.

Gefunden: 1 Regenschirm. 1 Stimmgabel. 1 brauner Kin- dephut

Zugelaufen: 1 großer schwarz und weißer Hund: Empfang- nahme bei Jgnaz Abt in Kleinsteinheim.

Hanau am 13. Juli 1878.

Der Landrath.

Tagesschau.

Der Cypern-Vertrag.

(A. d. 8chw. Merl.j

Wren, 9. Juli. Der Eindruck, den die Nachrichten von der englisch-türkischen Konvention über die Vertheidigung Asiens gegen Ruß­land und von der Erwerbung Cyperns durch England hier gemacht ha­ben, war zunächst ein verblüffender. Es g ng wohl in diplomatischen Kreisen in der letzten Zeit das Gerücht, daß der britische Premier nichts Geringeres beabsichtige, als die Herrschaft der Kaiserin von Indien vom Ganges bis zum Bosporus auszudehnen und die gesammte mohameda- nische Welt unter der Oberhoheit Britanniens zu vereinigen. Allein die Derartiges besprachen, wollten ihm doch nur den Werth einer ro­mantischen Idee zuerkennen, und jetzt sehen sie den ersten Schritt dazu thatsächlich gethan. Diejenigen, die England einer allzugroßen Nach­

giebigkeit gegen Rußland ziehen; die ihm den Vorwurf machten, daß es vor den Moskowiten zurückweiche; die Beaconsfields Sturz verkündeten, weil er Englands Interessen nicht hinreichend gewahrt: sie versiufNinest heute insgesammt gegenüber der Enthüllung, daß England im voüüen Sinne des Wortes den Löwenantheil (freilich einen gesährlichest) am Orienterbe an sich gerissen. Die Phrase von den europäischen Interessen^ die England vertritt, zeigt sich als alles Inhalts baar; den europäischen Orient mit Ausnahme Konstantinopels, welches gut genug, überwacht werden wird, hat England kurzweg preisgegeben; großmüthig hat es noch die kärgliche Abfindung Oestreichs mit Bosnien beantragt und be­fürwortet ; außerdem hat es Griechenland im Stiche gelassen, Rumänien irregeleitet. Einige sagen, er habe auch Rußland getäuscht, aber das ist nicht sehr wahrscheinlich. Im Globememorandum finden sich schaff die bisher allerdings nicht hinreichend gewürdigten Andeutungen auf das englische Protektorat über Asien, und die Times hat in der letzten Zeit wiederholt ähnliche Andeutungen veröffentlicht. Während Schuwaloff mit dem Entwürfe des englisch-russischen Uebereinkommens nach Peters­burg reiste, unterhandelte Layard in Konstantinopel über das Vasallen- thum des Sultans, und 5 Tage nach der Unterzeichnung des ersteren wurde der englisch-türkische Vertrag fertig. Schuwaloff muß darum gewußt, und Rußland muß den Frieden um jeden Preis gewollt habest,) sonst wäre es das verwunderliche Abkommen nicht eingegange«. w der Getäuschte eigentlich ist, das läßt sich heute kaum sagen. Man sprach in der jüngsten Zeit davon, die Pforte habe in die Okkupation Bosniens eingewilligt gegen die Verpflichtung Oestreichs, die Reste der europäischen Türkei gegen Angriffe von Außen vertheidigen zu helfen. Das wäre ein kleines europäisches Seitenstück zum englischen Protektorat in Asien. Vielleicht beruht darauf das vielbesprochene englisch-östreichi­sche Emverständniß. Das wäre ein gemeinsames Eindämmen Rußlands in seinen bisher erreichten Grenzen. Hierüber kann nur die Zukunft Aufschluß geben. WaS Frankreich und Italien zu der Verstärkung der englischen Macht im Mittelmeere sagen werden, muß man ab w arten. Heute ist nur sicher, daß England ohne Krieg einen geradezu beispiel­losen Erfolg errungen (sich aber auch eine beispiellose Aufgabe auf den Hals geladen), und daß die Türkei aufgehört hat, ein unabhängiger Staat zu fein.

Berlin, 12. Juli, 10 Uhr Vormittags. Ueber des Befin­den Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist heute nichts Besonderes zu berichten. Berlin, 12. Juli 1878. Dr. v. Lauer. Dr. v. Lan- genbeck. Dr. Wilms.

Die Rechtsanwaltsordnung ist, nach demR. u. SL^.ä, am 1. Juli d. J. Allerhöchst vollzogen worden.

Berlin, 12. Juli. (Köln. Zig) Wie es heißt, soll auch der Beschluß des Congresses wegen Bosniens und der Herzegowina in den Vertrag aufgenomm n werden. Bezüglich der Dardanellen wird bemerkt, daß auch die einfache Aufrechterhaltung des Status quo den Sultan nöthigenfalls offenbar berechtigen würde, eine befreundete Flott? Herbeizurufen, wenn die Sicherheit, welche ihm die früheren Bestimmun­gen überhaupt gewähren sollten, gefährdet erscheine. Sonst hätte die Aufrechterhaltung der Bedingungen von 1871 bezüglich der Meerengen keinen Sinn. Es scheint beschlossen, daß der Vertrag auf Pergament gedruckt wird. Die Congreßmitglieder treten halb 3 Uhr zur Fertig­stellung noch einiger Einzelheiten des Vertrages zusammen. Die amt­liche Publikation des Vertrages durch die betreffenden Regicruw en dürfte erst nach der Ratifikation des Vertrages erfolgen. Für die Ra­tifikation sollen vier Wochen vorgesehen sein. Fürst WSmarck hatte gestern Abend spät eine anderthalbstündige Unterredung mit Pracons- field. Schuwalow reist Sonntag Abend nach Petersburg ab. Die Congreßbevollwächtigten, welche mit Ausnahme Beaconssield's um 2V- Uhr zu Besprechungen im Congreßsaal zusammengetreten waren, ver­weilten dort bis gegen 6 Uhr. In der heutigen Bereinigung der Congreßdelegirten wurden, da die Lesung des Vertrages bereits gestern vollendet war, nur noch einige redaktionelle und formelle Einzelheiten