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Donnerstag den 11. Juli.

Tagesschau.

VoEKon gr eßschluß.

(A. d. Schw. Merk.!

Daß die Engländer noch vor Schluß des Kongresses mit einer etwas theuren Rechnung kommen würden, worin sie für die der Türkei geleisteten Dienste reichliche Entschädigung beanspruchen, war längst vorausgesehen worden. Auch war der Besitz der Insel Cypern ständig als der Kaufpreis genannt, den die Türken würden bezahlen müssen. Als endlich die Nachricht kam, daß englische Kriegsschiffe bereits vor der Insel angekommen seien, wußte man auch, daß es mit der Einfor- derung der Bezahlung nun Ernst würde. In diesem Augenblick ist die Besitzergreifung der Insel durch England vielleicht schon erfolgt. Bea- consfield hat den Erfolg erzielt, mit dcm er, vom Kongreß zurückkeh­rend, vor das englische Volk treten will. Er bringt aber noch einen anderen Erfolg mit, der weniger greifbar, als jener Landerwerb, aber unendl ch wichtiger ist, vielleicht aber von dem englischen Volk mehr als eine schwere Bürde, denn als ein politischer Vortheil ausgenommen wer­den wird: das Schutz- und Trutzbündniß Englands mit der Türkei zur Erhaltung der asiatischen Möcht der Pforte Daß der Grundgedanke der Disraeli'schen Politik, seit sie auf den Krieg mit Rußland verzich­tet, der dreifache war: den europäischen Besitz der Türkei im Wesent­lichen preiszugeben, dagegen den Besitz von Korstontinopel mit der Herrschaft über die Meerengen im bisherigen Stand zu belassen, in Asien und damit thatsächlich auch in Ki nstantinopel das Protektorat über die Türkei zu übernehmen; das liegt jetzt klarer vor Augen, als man es bisher schon erkennen konnte. Dazu erfährt man jetzt auch, welches die Form ist, in welche England seinen großen politischen Plan gegossen: die des völkerrechtlichen Vertrags. Ob dieser Vertrag wie der russisch-türkische von St. Stefano ein Stück des europäischen Vertrags von Berlin werden wird, darüber werden die nächsten Tage belehren. Wie dem auch sei, Rußland und England werden, wie jetzt feststeht, vom Kongreß gehen, jedes mit der Erreichung großer Ziele. Rußland hat die thatsächliche Befreiung der europäischen Slavenwelt von der Türkenherrschaft durchgesetzt, England die Oberherrschaft des Orients übernommen. An der Grenze von Asien und Europa, am goldenen Horn, da wo noch für einige Zeit die Türkenherrschaft ein unruhiges Schauchikl bieten wird, stoßen die beiden großen Machtgebiete, das russisch-slawische und das engiisch-morgenländische zusammen. Niemand kann sagen, auf wie lange sie sich dort friedlich berühren werden. Doch ist mit dem Hinausschieben des Zusammenstoßes für eine gewisse Zeit, welches das Verdienst des Berliner Kongr sses ist, die Wahrscheinlich­keit verstärkt, daß auch die künftigen Abmachungen ohne Erschütterung des Friedens der ganzen gesitteten Welt erfolgen werden.

Berlin, 10. Juli. In dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist seit gestern keine Veränderung eingetreten. Berlin, 10. Juli 1878, 10 Uhr Vormittags. Dr. v. Lauer. Dr. v. Langendeck. Dr. Wilms.

Berlin, 9. Juli. Der Congrxß wird morgen, den 10., seine letzte Plenarsitzung halten und damit sein materielles Geschäft abschlie- ßen. Dagegen robb die Redactionscommission noch bis Ende ber Woche^zu arbeiten haben. Am Samstag wird voraussichtlich die for­melle Schlußsitzung Statt finden und das Ergebniß der Verhandlungen alsFriede von Berlin" verkündet werden Das unerwartete Abkom­men Englands mit der Türkei hat zwar auf einigen Seiten eine viel­leicht nicht angenehme Hebet rahmig hervorgerufen, aber aus den Schluß der Congreßarbeiten keinen hemmenden E-nfluß au#geübt (Köln. Zig.)

Berlin, 10. Juli. Vor dem Staatsgerichtshof begann heute im Kammergerichtsgebäude der Prozeß gegen den Klempnergesellen Emil Heinrich Max Höd.l, genannt Lehmann, auch Traber, welcher am 11. Mai d. I Unter den Linden das Attentat gegen Se. Majestät den Kaiser verübt hat und deshalb des Hochverraths angeklagt ist. Derselbe ^schien kmz vor 91/* Uhr aus der Anklagebank. Um ö' Uhr trat der Gerichtshof ein, bestehend aus den Herrn Vze-Präsident des Kammer­

gerichts von Mühler als Präsidenten, Kammergerichts-Rath von Seyde- witz als Referenten und den Kammergerichts-Räthen Sello, Rathmann, von Wulffen, Gräfe, Schaper, Ernst, Sommer und von Windheim. Als Gerichtsschreiber sungirte der Referendar Schulz I, die Anklage wurde vertreten von dem Ober-Siaatsonwalt von Luck. Als Offizialverthei- diger des Angeklagten fungiite Herr Justiz-Rath Wilke, da der Wahl­vertheidiger Advokat Freytag in Leipzig die Vertheidigung des Ange­klagten abgelehnt hatte. Nach Verlesung der Anklage erklärte der An­geklagte, welcher sich während der ganzen Verhandlung überaus frech benahm, dem Präsidenten auf dessen Befragung, ob er sich schuldig be­kenne, daß er des ihm zur Last gelegten Verbrechens des Hochverraths nicht schuldig sei. Er räumte bei dem Kreuzverhör ein, daß er Unter den Linden am 11. Mai geschossen habe, verblieb aber dabei, daß der Schuß nicht auf Se. Majestät den Kaiser gerichtet gewesen sei, er habe sich selbst erschießen wollen. Er gab zu, zur sozialdemokratischen Partei zu gehören. Es wurden 33 Zeugen vernommen, welche alle Behaup­tungen der Anklage bestätigen. Um 2JA Uhr waren die Zeugenverneh­mungen beendet und die Begründung der Anklage durch den Ober- Staatsanwalt v. Luck, welcher die Todesstrafe beantragte. (R. u. St.-A.) Für eine Vertheidigung dankte Hödel Nach kurzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf Todesstrafe, welches Urtheil Hödel mit frecher Gleichgültigkeit anhörte.

(Die Geldfrage und der Kongreß.) In letzter Zeit ist viel die Rede gewesen von der türkischen Schuld, der Sicherstellung der türkischen Gläubiger, die bezüglichen Angaben enthalten aber vieler­lei Unrichtiges, das, um Täuschungen zu vermeiden, einer Berichtigung bedarf. Zunächst ist zu konstaüreu, daß der Kongreß sich bisher'nur einmal mit der türkischen Schuldfrage beschäftigte, indem er beschloß, daß die den Gläubigern der Pforte garantieren Hypotheken eine Prio­rität vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen, also auch vor der KriegS-Jndemnität haben sollten. Ueberdics ist im Kongresse selbst gar Nichts beti effs dieser Materie geschehen und es dürfte wahrscheinlich auch endgilrig dabei bleiben. Allerdings sind die Vertreter der franzö­sischen und englischen Besitzer türkischer Bonds Graf Keratry, Mr. Hammond und Mr. Landen hier eingetroffen, haben sich mit den Kon­greßmitgliedern in Verbindung gefetzt und von den Ministern Wadding- tou und Salisoury die Zusage erhalten, daß ihre Interessen warm ver. treten werden sollen. Ob aber diese Angelegenheit überhaupt noch zur Sprache kommen wird, ist deshalb eine Frage, weil Fürst Bismarck entschieden die Behandlung derselben zurückweist. In keinem Falle wird jedoch die Angelegenheit, selbst wenn sie nochmals vorgebracht wird, in den Traktat ausgenommen, vielleicht nicht einmal in das Protokoll, na­türlich mit Ausnahme des oben zitirten Beschlusses. (Gerl. Tagbl.)

Wie der Weser-Ztg. Von Berlin t eschrieben wird, soll die mit der Führung der Tabak-Enquete beauftragte Commission bereits im nächsten Monat zusan mentreten, um wenigstens die vorbereitenden Ar­beiten so weit zu fördern, daß die eigentliche Enquete im September ihren Anfang nehmen kann. Die Reichsregierung hat allerdings ein dringendes Interesse, diese Arbeiten möglichst zu beschleunigen, da sie die Absicht hat, auf Grund der Ergebnisse derselben dem nächsten Reichstage eine Vorlage zu machen, durch welche eine erheblich höhere Besteuerung des Tabaks in der einen oder anderen Form herbeigeführt werden soll.

In dem Linden-Hotel des Hrn. Höltfeuer läßt der Kaiser nach wie vor Erkundigungen über das Befinden seinesLeidensgefähr- ten", wie er ihn zu bezeichnen pflegt, einziehen. Leider ist nach ärzt­lichem Bericht der letzten Tage, trotz des anfänglich günstig verlaufenen Heilungsprozeffes, bei dem Patienten ein Besorgniß erregender Schwäche- zustand eingetreten.

In August Bolms Verlag zu Berlin erscheint in Heften zum Preise von je 50 Ps. einDeutsches Gesetz- und Rechtsbuch nebst Rechtslexion", welches alsZaiserausgabe" bezeichnet und dem Titel auf dem Umschlagedlatt zufolgenach Materialien des Reichskanzler- Amts" bearbeitet'ist. Hierzu bemerkt derR.- u. St.-A.": Wir sind zu der Mittheilung ermächtigt, daß das Reichskanzler-Amt zu diesem