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Abonnenten mit dem betreffen­den Postanffchlag. kvte einzelne Nuui-

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzigl- Correspondenz.

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Die Ljpalt Zeile

20 Big.

Die3spaltigeZeile 30 Pfg.

N- 157.

Dienstag den 9. Juli.

1878.

Amtliches.

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß der Erl-ß des vor­maligen Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1830, welcher gestattet, daß wenn sich nach den Statuten der betreffenden Feuerversicherungs-Gesellschast an die sechsjährige Versicherungsperiode ein 7. Freijahr anschließt, in dem der Versicherte von der Zahlung von Beiträgen frei bleibt, die deshalbige Verlängerung der Versicherungs­zeit als rechtliche dem Versicherlen zu gut kommende Folge der von sei­ner Seite bisher stattgefundenen Contrakts-Erfüllung nachgesehen werden kann, den Ortspolfieibehörden, welchen die Visirung der Policen über mit inländischen Versicherungsgesellschaften abg schlossenen Versicherungs- Verträgen obliegt, nicht überall bekannt ist.

Königliche Regierung, Abiheilung des Innern (gez.) Kühne.

Den Herren Ortsvorstünden des Kreises wiid vorstehende Ver­fügung zur Kenntniß und Nachachtung bekannt gegeben.

Hanau am 6. Juli 1878.

Mit Rücksicht auf die in häufigen Fällen vorgekommene mangel­hafte und ungenügende Instruktion der Gesuche um Aufnahme taub­stummer Kinder in das ständische Taubstummen-Institut zu Homberg werden die Betheiligten veranlaßt, sich zur Ausstellung der im $. 8 des BerwalLungs-Reglements vom 3. September 1874 (Amtsblatt Seite 241 ff.) unter 1 bis 3 vorgeschriebenen Zeugnisse künftighin überall des in der Beilage abgedruckten Formulares zu bedienen.

Der Inspektor der Taubstummen-Anstalt ist ang wiesen worden, die im einzelnen Falle gewünschte Anzahl von Exemplaren des For­mulares auf bezügliches Nachsuchen gratis zu verabfolgen.

Cassel am 26. Juni 1878.

Der Landes-Dircctor

v. Bischoffshausen.

Vorstehender Erlaß wird den Herrn Bürgermeistern des Kreises zur Beachtung besonders empfohlen.

Hanau, 6. Juli 1878.

Unter Bezugnahme auf das den Herren Ortsvorständen direct zu­gegangene Schreiben des geschäftsführenden Ausschusses für dieWil- Helms-Spende" vom 29 v. M. ersuche ich ergebenst, dem hohen Werth der Sache Ihr regstes Interesse zuwenden zu wollen.

Der Gleichmäßigkeit halber dürfte sich empfehlen auf den Aufruf, welcher am 14. d. M. anzuschlagen ist, gleich das Local (am unteren Rand) zu bezeichnen, in welchem die Sammlung und Unterschrift des Sammelbogens entgegen genommen wird. Wenn ein Geber nicht selbst unterschreiben will oder kann, ist dessen Name von Ihnen einzutragen.

Ihnen alles Weitere, den Zweck der Sache Fördernde überlassend, mache ich noch darauf aufmerksam, daß der gesammelte Betrag direkt an die Filiale der Darmstädter Bank für Handel und In­dustrie in Frankfurt a M. abzusenden ist.

Hanau am 8. Juli 1878.

Die Dienststunden der Telegraphenanstalt nebst Fernsprecher bei dem Postamte in Windecken sind wie folgt festgesetzt:

a) an Werktagen:

von 812 Uhr Vorm. und 4 7/2 Uhr Nachm.;

b) an Sonntagen:

ton 89 Uhr Bonn., 121 Uhr Mittags und 57' Uhr Nachm.; <) an solchen gesetzlichen F eiertagen, welche nicht auf ei­nen Sonntag fallen und am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs:

von 89 Uhr Vorm., 1112 Uhr Mittags und 47V» Uhr Nachm. Hanau am 5. Juli 1878.

Donnerstag den 11. und Freitag den 12. d. M. findet auf den Wiesen zwischen Langenselbold und der Ried-Mühle von dem hier gar-

nisonirenden Ba'a'llon eine Gefechtsübung mit scharfen Patronen statt. Den zur Absperrung ausgestellten Posten ist pünltlich Folge zu geben. Hanau am 9. Juli 1878.

Zur Anlage der Hanau-Friedberger-Bahn ist der Geländeerwrrb in der Gemarkung N i e d e r i s s i g h e i m von nachstehender Parzelle er­forderlich : ________________________________________

Eigenthümer

Seite des Katasters

Flöchen- nhalt des abzutre- tcnden Theils

Bezeichnung nach der Lage.

Gemeinde Niedertssighelm

L. 35

8 Ar

0,3 UM

Im Schlrtz- boden.

Nachdem die Königl. Direktion der Mam-W:ser-8ahn die Fest­stellung der für die vorbezeichnete Parzelle zu gewährenden Entschä­digungen beantragt und die Königliche Regierung zu Cassel mich behufs Leitung des EntschädigungsverfahrenS auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 zu ihrem Commissarius ernannt hat, hsbe ich zur Abschätzung der genannten Parzelle durch die von der Königlichen Regierung er­nannten Sachve: ständigen Termin auf Freitag den 12. Juli c, Nachmittags 2^4 Uhr, in dem Rathhaus zu Niederissig heim aube- raumt, zu welchem etwaig: unbekannte Theiln hmer, welche bei dem Ent­schädigungsverfahren ein Interesse zu haben vermrinrn und bis j tzt noch nicht zug-zogen sind, hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Ausbleibungssalle die Entschädigung ohne ihr Zuthun festg-stellt und wegen Auszahlung nnd Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden wird.

Hanau am 28. Juni 1878.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un­glücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänz­lich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) Uebertretuugen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten ge­gen den Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 15. Mai 1878.

Der Landrath.

Rundschau.

R. F. Nach trüben Tagen lächelt der deutschen Nation wi.d^r ein freundliches Geschick. Unser lorberbekränzter Heldenkaiser, der er­habene Begründer des neuen deutschen Reiches, leidet nicht mehr an den Wunden, die ihm ein verruchter Frevler bereitete. Die Wunden des erlauchtiN Patienten sind sämmtlich geheilt, wodurch auch die Zunahme der Kräfte des Kaisers gehoben wurde, welcher Umstand wahrscheinlich die glückliche Folge hab:n wird, daß der Monarch schon im Laufe der Woche als ziemlich genesen betrachtet werdrn kaun und nur zur weiteren Stärkung seiner Gesundheit noch einer entsprechenden Luft- und Badekur bedürfen wird.

In den in Deutschland entbrannten inneren Kampf ist nun doch einige Klarheit gekommen. Durch Kundgebungen der o'ficiösen Organe hat man erfahren, daß die Regierung vermittelst des neuen Reichstags keine Reaction und noch weniger einen Umsturz p ant. Konnten auch verständige Politiker von vornherein nicht an solche Pläne der Regierung glauben, so ist es doch immerhin gut, daß die Regierung die dieserhalv coursirenden Gerüchte selbst hat dementiren lassen, damit der durch die