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Montag den 8. Juli
Die 2?»it. Seile
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M 156.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Anlage, und Samstags mit der Berliner ProvinKial-Correspondenz.
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Amtliches.
Mit Rücksicht auf die in häufigen Fällen vorgekommene mangelhafte und ungenügende Instruktion der Gesuche um Ausnahme taubstummer Kinder in das ständische Taubstummen-Institut zu Homberg werden die Betheiligten veranlaßt, sich zur Ausstellung der im §. 8 des Berwaltungs-Reglements vom 3. September 1874 (Amtsblatt Seite 241 ff.) unter 1 bis 3 vorgeschriebenen Zeugnisse künftighin überall des in der Beilage abgedruckten Formulares zu bedienen.
Der Inspektor der Taubstummen-Anstalt ist angewiesen worden, die im einzelnen Falle gewünschte Anzahl von Exemplaren des Formulares auf bezügliches Nachsucken gratis zu verabfolgen.
Cassel am 26. Juni 1878.
Der Landes-Director
v. Bischo ffshausen.
Vorstehender Erlaß wird den Herrn Bürgermeistern des Kreises zur Beachtung besonders empfohlen.
Hanau, 6. Juli 1878.
Der Landrath.
Zur Anlage der Hanau-Friedberger-Bahn ist der Geländeerwerb in der Gemarkung Niederissigheim von nachstehender Parzelle er-
Eigenthümer
Seile des Katasters
Flächeninhalt des abzutre- tenden Theils
Bezeichnung nach der Lage.
Gemeinde iJttebertjfig^etm
L. 3ö
8 Ar
0,3 l^-M
Im Schlitz- boden.
Nachdem die Königl. Direktion der Main-Weser-Bahn die Feststellung der für die vorbezeichnete Parzelle zu gewährenden Entschädigungen beantragt und die Königliche Regierung zu Eassel mich behufs Leitung des EntschädigungsverfahrenS auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 zu ihrem CommissariuS ernannt hat, habe ich zur Abschätzung der genannten Parzelle durch die von der Königlichen Regierung ernannten Sachverständigen Termin auf Freitag den 1 2. Juli c., Nachmittags 2'/t Uhr, in dem Rathhaus zu Riede rissig heim anbe- raumt, zu welchem etwaige unbekannte Theiln.hmer, welche bei dem Entschädigungsverfahren ein Interesse zu haben vermeinen und bis jetzt noch nicht zugezogen sind, hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Ausbleibungsfalle die Entschädigung ohne ihr Zuthun festgestellt und wegen Auszahlung nnd Hinterlegung der ~ ------- werden wird.
Entschädigung verfügt
Hanau am 28. Juni 1878.
Johannes Weber 3r. zu Hochstadt dieser Gemeinde verpflichtet worden.
Hanau, 5. Juli 1878.
ist als Bürgermeister
Gefunden: 1 rothe Feuerwehrbinde R. 1 1 weißes Taschentuch, 1 schwarz und weißer Kinder-Strohhut mit schwarzem Band, 1 Ketie mit 2 Knebel.
Zugelaufen: 1 schwarzer Spitz mit weißer Brust
Hanau, am 8. Juli 1878.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Bei den Postämtern in Carlshafen, Trendelburg und Windecken werden am 6. Julr d. J. Telegraphenanstalten, bet dem zuletzt genannten Postamte mit Fernsprecher, eröffnet.
Cassel 5. Juli 1878.
Der Kaiserliche Ober Postdirektor.
In Vertretung: r u r Linde.
Del gegen oen Salkler Wltyelm Schvtz aus Lichten oonHrrat. Staatsanwaltschaft hier erlassene Steckbrief mm 24. September 1874 wird hiermit erneuert.
Es wird um Mittheilung des Aufenthaltsortes des Barbiers Gottfried Mangel von Fuchsstadt, welcher in einer Strafsache als Zeuge vernommen werden soll, ergebenst ersucht.
Um Mittheilung des Aufenthaltsort« s des Schlossers Jguaz Ritz von Geisa, hierselbst wohnhaft gewesen, wird ergebenst ersuche.
Hanau am 5. Juli 1878.
Der Polizei-Anwalt
Scholling.______
T a g e s f ch a n. Das Wrack „Großer Kurfürst". (A. d. Stib.)
Ueber die in den Tagen vom 23. bis 27. Juni bei b.m Wracke „Großer Kurfürst" von den Zaudern der „Loreley" ausgeführten Taucherarbeiten liegt nunmehr der erste ausführliche Bericht d. d. 28. Juni vor.
Die erste Arbeit bestand darin, von dem Kutter der „Loreley" aus Ballasteisen mit daran befestigten Leitleinen auf das Schiff oder möglichst in der Nähe desselben hinunterzuführen; an den Leitleinen ließen sich alsdann die Taucher auf das Schiff herab. Nachdem sie so auf die Müte des mit dem Kiele schräg nach oben liegenden Schiffes gelangt waren, konnten sie, von der Strömung unterstützt aus dem unversehrten Boden entlang rutschend, ohne wertere Schwierigkeit das Vorder- und Hinterende des Schiffes -erreichen und an günstigen Punkten desselben von dem Boot aus mitgenommene Leinen befestigen. Diese, sowie die an dem Ballafleifen befestigten Leinen wurden mit Bojen versehen. Auch die Stelle des Lecks wurde mit einer Boje
Bon diesen so bezeichneten Punkten aus haben die Taucher das Schiff und den Meeresgrund auf die ganze Länge des ersteren bin Mehrfach untersucht. Eine gründliche Besichtigung des Schiffes wird aber erst möglich sein, wenn das im Wege liegende Tauwerk u. s w. weggeklarr sein wird.
Nach den biskerigen Untersuchungen besteht der Meeresboden aus gröberem Sande und kleineren Steinen und ist derselbe ebenso wie das Schiff selbst mit leichtem Schlick bedeckt, welcher den Taucher im Gehen nicht hindert, wohl aber das Wasser trübt und zeitweilig daS Erkennen der Gegenstände am Boden erschwert. Der Grund ist im Allgemeinen eben, jedenfalls ohne größere Erhebungen.
Das Schiff liegt mit dem Kiele nach oben etwas gemstst auf dem Boden und zwar so, daß die nach der französischen Seite des Canals zugewindete Backbordseite, auf welcher sich auch das Leck befindet, im Allgemeinen mit der Außenkante des Oberdeck auf dem Boden aufliegr, während diese Kante auf Steuerbordseite mehrere Meter von dem Meeresboden entfernt ist. Wegen der über dem Oberdeck hervorsteheM« Theile der Brücke u. f. w. berührt auf der Backbordseite n cht gerade überall die Auskenkanlen des Oberdecks den Boden, und wahrem an einzelnen Stellen noch das Klappfchanzkleid frei ist, liegt an anderen das Schiff bis zur Oberkante der Seitenfensie Pforten tu den Boden
Lage des
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versenkt oder ist letzterer gegen das Schiff angespült. Schiffes entspricht also der nachstehenden Zeichnung:
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Mee-’esgmüü.