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M 154. Freitag den 5. Juli. E6.
Amtliches.
In der Nr. 148 der „Bossischen Zeitung" vom 27. Juni ist eine Notiz über die Portofreiheit in Angelegenheiten der Reichstagswahlen abgedruckt, welche Unrichtigkeiten enthält. Mit Bezug hierauf wird zur Vorbeugung von Weiterungen Folgendes mitgetheilt: Sendungen in Angelegenheiten der Wahlen zum Reichstage zwischen den Wahlvorstehern und den Wahlcommissarien unterliegen der Pmtozah lung. Der §. 2 des Portosreiheitgesetzes vom 5. Juni 1869 bestimmt nämlich, daß nur solche Sendungen in reinen Reichsdienst-Angelegen Heiten portofrei befördert werden dürfen, welche von einer Reichsbe- Hörde abgeschickt oder an eine Reich sbehörde gerichtet sind; Sendungen in Angelegenheiten der Wahlen zum Reichstage, welche zwischen den Wahlvorstehern und den Wahlcommissarien gewechselt werden, sind daher zur portofreien Beförderung nicht geeignet; da diese Sendungen weder von einer Reichsbehörde abgesandt noch an eine Reichsbehörde gerichtet sind.
Hanau am 4. Juli 1878.
Gottlieb Neubert zu Eckenheim beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in der Hofraithe des Valentin Läpp (an der Frankfurter Straße) Karte F, Nr. 89 und 90, Brandversicherungs-Nr. 4.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben binnen der 14= tägigen Offenlegung der Pläne und Beschreibungen dahier vorzubringen sind, als sonst eine Berücksichtigung nicht erfolgen kann.
Hanau am 26. Juni 1878.
Wilhelmine Iost, geborene Funk, zu Eichersheim ist als Hebamme vereidigt worden.
Hanau am 2. Juli 1878.
Am 25. Juni c. ländete zu Offenbach im Main eine unbekannte männliche Leiche, welche etwa 14 Tage bis 3 Wochen im Wasser gelegen haben kann.
Signalement:
, Alter 45—50 Jahre, Haare dunkelbraun, grauröthlicher Vollbart; Kleidung: Schwarzer Anzug, bräunliches wollenes Hemd, worauf weißes Vorhemd, gute Schaftenstiefeln und grau-wollene Strümpfe.
Sollte nähere Auskunft ertheilt werden können, wird um Nachricht hierher ersucht.
Hanau am 1. Juli 1878.
Der Landrath.
Rundschau.
R. F. Der Kaiser Wilhelm hatte während der letzten Tage in seiner Genesung einige Krankheitszwischenfälle, denn an einigen Stellen der verwundet gewesenen Gliedmaßen zeigten sich rheumatische Schmerzen, die jedoch bald wieder gehoben wurden und jedenfalls nur deshalb eintraten, weil die Reizbarkeit an den vernarbten Wunden noch eine sehr große ist. Das Allgemeinbefinden der verehrten Monarchen ist jedoch ein vorzügliches zu nennen und trägt er nur noch den rechten Arm in der Binde, dessen Wunden mit Gottes Hülfe wohl auch in kurzer Zeit geheilt sein werden.
Durch Veröffentlichungen im Reichsanzeiger werden zwei Schreiben bekannt, welche der Kaiser und nachher der Kronprinz als Antwort auf zwei päpstliche Briefe an den Papst Leo XIII. gesandt haben. Aus Wesen beiden Schreiben erhellt, daß der Principienstreit zwischen Staat und Kirche in Bezug auf Preußen und den Vatikan zur Zeit noch nicht entschieden werden kann. Die Hand zu einem modus vivendi hat man ßch aber geboten, denn die kaiserliche Regierung hat die Hoffnung, wie sich der Kronprinz ausdrückt, nicht aufgegeben, daß in den Punkten, in welchen eine grundsätzliche Verständigung zwischen beiden streitenden Theilen nicht möglich ist, doch eine versöhnende Gesinnung beider Theile auch für Preußen und Deutschland den Weg zum Frieden eröffnen werde, der anderen Staaten niemals verschlossen war.
In den deutschen Regieungskreisen hält man mit Entschlossenheit an den Bestrebungen fest, welche dazu dünen sollen, die nach der Meinung der Regierungen etwas allzu große Bewegungsfreiheit m unseren bürgerlichen Verhältnissen einigermaßen einzuschränken oder doch näher zu modificiren Als richtig mag in dieser Beziehung zunächst gelten, daß in erster Linie das Freizügigkeitsgesetz nebst den einschlagenden Bestimmungen Umänderungen erfahren sollen, doch befinden sich die betreffenden Angelegenheiten noch fast alle im Stadium der Vorbereitung. Als eine zu diesen Bestrebungen gehörige Maßregel ist wohl auch die Einführung der Paßpflicht für in Berlin verkehr-ende Fremde zu betrachten, welche bereits vor einigen Tagen bekanntgegeben wu de.
In der deutschen Wahlbewegung ist aus Wn letzten Tagen von keiner hervorragenden Parteiströmmg etwas zu vermelden Die einzelnen Parteiagitationen haben sich in ihre DetaUarbeiten verloren, die Reichstagskandidaten bereisen ihre Kreise und halten Wahlreden und die Comites arbeiten an ihren Flugblättern und wird sich eine allgemeine energische Mahtbewegung wahrscheinlich erst in der Woche vor dem Wahltermine geltend machen.
Am 2. Juli wurde in München der bayerische Landtag durch den Präsidenten v. Ow eröffnet. Derselbe hielt eine würdige Eröffnungs- nbe, in welcher er der schändlichen Attentate auf den Kaiser Wilhelm aedcchte, worauf der versammelte Landtag seiner Theilnahme an dem Unglücke des Kaisers Ausdruck verlieh In der darauffolgend n Sitzung wurden die AuStrittsgesuchc des Abgeordneten Schm dt von chr liberalen und der Abgeordneten Seitz und Häusstr von der Patriotenpartei genehmigt. An neuen Vorlagen empfing der bayerische Landtag den Militäretat des laufenden Jahres und eine Anzahl Entwürfe betreffend innere Angelegenheiten Bayerns.
Von dem Songreffe erfährt man, daß bis zum letzten Montag die, principiellen Berathungen stattsanven und daß nach deren im All« gemeintn glücklichen Erledigung diej-nigen Fragen des Orients, welche nicht bereits mit der bulgarischen Affaire zum Austrage gelangten, nunmehr in rascher Weise vom Congreß erledigt wurden, wobei das Votum des Congresses als allein maßgebend gilt und auf die Proteste einzelner orientalischer Kleinstaaten Rücksicht genommen wurde. Am!. Juli wurden demnach die Rumänen im Songreffe angehört, doch obwohl sie ihre Forderungen demselben sehr angelegentlichst an's Herz legL-n, so gelang es doch erst durch die Fürsprache Englands und F ankreichs, daß Rußland Rumänien etwas mehr zugestand, wonach das letztere die Dobrudscha von Silistria bis Mangal'a erhält und in die Abtretung eines Theiles von Bessarabien an Rußland willigen muß. Die rumänische Unabhängigkeit wurde vom Songreffe unter der Bedingung der Freiheit der religiösen Suite gewährt und daß ferner Rumänien die Verpflichtung übernimmt, sämmtlichen Großmächten bei Abschluß von Handelsverträgen gleiche Vergünstigungen zu gewähren. Den Montenegrinern hat der Congreß den Hafen von Antivari zugesproch n, doch muß Montenegro den österreichischen Kriegsschiffen den Zutritt in den im Uebrigen neutralen Hafen von Antivari gestatten. Weitere Angelegenheiten Montenegros und diejenigen Serbiens, dessen Unabhängigkeit der Congreß anerkannte, gelangen erst mit der bosnischen Frage zur Erledigung. In dieser haben die türkischen Congreßberollmächtigten neue Instruktionen aus Konstantinopel erhalten und wird hier für Oesterreich eine der wichtigsten Entscheidungen fallen. Die griechische Frage wurde am 3. Juli berathen und hatten die Wünsche Griechenlands nur geringe Aussicht auf Erfüllung. Wahrscheinlich wird auch wegen der vielfach entgegengesetzten Meinungen unter den Con^resmst- gliedern die griechische Frage erst in der kommenden Woche zum endgültigen Austrage gelangen. Was das Ende der Congres arbeiten an- betrifft, so gedenkt man dieselben wenn sich ferne besonderen Schwierigkeiten aufthmmen, bis zum 15. Juli beendigt zu haben.
Der Umstand, daß Oesterreich nach einer Machtvrrg'vyerung tm Orient strebt, welche ihm ja auch von den Großmächten auf dem Con- gresie zuerkannt wurde, hat die Gemüther der Jjaliensisini wieder der artig in Wallung gebracht, daß sie nur in eine Erwerbung Bosniens und der Herzegowina durch Oest.rreich willigen wollen, wenn ihnen