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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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N- 153. Donnerstag den 4. Juli.

1878.

Amtliches.

An Stelle des behinderten Oberbürgermeisters Cassian in Hanau ernennen wir hiermit den Königlichen Landrath Herrn von Trott zu Gelnhausen zum Stellvertreter für den auf Grund des §. 24 des Wahl- reglemiNts vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Deutschen Reichs vom 31. Mai 1869 zum Wahl- Commissar für den 8. Wahlkreis (bestehend aus den Kreisen Hanau, Gelnhausen) bestellten Königlichen Landrath Freiherrn von Schrötter zu Hanau

Kassel, den 27. Juni 1878.

Abtheilung des Innern.

(gez.) Kühne.

Wie seither werden auch in dem laufenden Jahre an der König­lichen Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisinheim unentgeltliche Lehrkurse über die Reblauskrankheit zu dem Zwecke abgehalten, die Kenntniß des schädlichen Insekts in möglichst weiten Kreisen zu ver­breiten und die Auffindung desselben zu erleichtern! Es werden zwei solche Cursus von je Stägtger Dauer stattfinden, und zwar

der erste: von Montag den 8. Juli bis Sonnabend den 13. Juli, und

der zweite: von Montag den 15. Juli bis Sonnabend den 20. Juli.

Wenn auch diese Reblauseurse durch geeignete Zeitungen bekannt gemacht werden, so ist doch bei der großen'Wichtigkeit der Sache eine Verbreitung der Kenntniß von derselben auch in wettern Kreisen sehr wünschenswerth, damit Weinbauern, Besitzer von Rebschulen, insbeson­dere aber Mitgliedern der in Beziehung auf die Reblauskrankheit ge­bildeten Lokalaufsichts-Commissionen Nachricht von der Gelegenheit ge­geben wird, sich über das Vorkommen der Reblaus und über die das­selbe begleitenden Erscheinungen näher zu unterrichten.

Die Ortsvorstände von Langenselbold, Hochstadt, Bischofsheim, Bergen, Seckbach wollen Vorstehendes zur Kenntniß der Besitzer von Weinbergen bringen.

Hanau am 25. Juni 1878.

Der Landrath.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un- Mckssällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) DaS Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänz­lich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten ge­gen den Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 15. Mai 1878.

Karl Kir chmann zu Eckenheim beabsichtigt in der Hofraithe des Carl Weber an der Frankfurter Straße Karte F. Nr. 91 u. 92 (Brandversicherung Nr. 5) eine Schlächterei zu betreiben. Die Pläne und Beschreibungen liegen für 14 Tage dahier offen. Während dieser Zeit können etwaige Einwendungen gegen die Anlage hier vorgebracht werden.

Hanau am 26. Juni 1878.

Verloren: Ein goldener Ring mit Stein und Perlen. Ein Sack. Ein Portemonnaie mit 80 Pf. Ein Messer.

Entlaufen: Ein glatthaariger röthlich-gelber Pinscher mit weißen Pfoten, das eine Ohr kürzer geschnitten als das andere.

Gefunden: Ein Fünfmarkschein. <

Zugelaufen: Ein schwarzer Spitz mit weißer Brust.

Hanau am 4. Juli 1878. ß

Königliches Landratbsamt.

Nächste Versammlung Sonntag den 7. Juli, Nachmittags

3 Uhr, bei Herrn Gastwirth Emmel in Seckbach.

Tagesordnung:

1) Ausstellung in Hochstadt.

2) Die norddeutsche Sense; Referenten: Bürgmstr. Schmidt von Mittelbuchen, Bürgmstr. Goh von Roßdorf.

3) Berathung über einige von dem Central-Vereins Cassel^ vorgelegte' Fragen. w

4) Sonstige Mittheilungen.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Pör- stehenden ersucht.

Hanau am 25. Juni 1878.

Der Laudrath. W

Tagesschau.

Vom Kongreß.

(& d. SÄw. Merk) j

Mit dem europäischen Auftrag an Oestreich, Bosnienzur Her­stellung der Ordnung" zu besetzen, ist der Kongreß vor einer Schwierig­keit angelangt, die bis jetzt noch nicht überwunden ist. Auf diesem Ohr sind die Türken besonders schwerhörig. Sie müssen erst neue Instruk­tionen holen. Oder vielmehr sie haben aufgefordert weiden müssen, solche sich zu verschaffen. Dieselben fehlen aber bis Dato. Man weiß nur, daß der Grotzvezier inzwischenk,ank" geworden ist. Derehr­liche Makler", der dem Kongreß präsidirt, hat sich, nach der Darstel­lung der östreichischen Blätter, nur schwer entschlossen, auch in diesem besonders kizlichen Punkte die Vermittlung zu übernehmen. Aber An- drassy bestand darauf, daß der Kongreß die Sache, die er jedenfalls durchsetzen will, als eine europäische in die Hand nehme, und so ist es bis zu dem Punkte gekomm n, auf dem dir Angelegenheit heute steht: Billigung des östreich. Entschlusses durch alle Konareßmächt', ausge­nommen die Türkei, welche sich erst besinnen muß. D.e Wiener N. F. Pr. zieht aus den letzten Vorgängen auf dem Kongreß d.n Schluß, daß das Schicksal der Türkei längst besiegelt war, bevor das Serieller Me­morandum unterzeichnet wurde und die Konstantinopeler Konferenz zu- sammentrat. Der Plan, der heute zur Ausführung gelangen soll (sagt sie), bestand schon vor Jahren. Auf Grund dieser Abmachungen wurde von Rußland der Krieg an die Türkei erklärt; es war ihm vollkommen freie Hand gelassen. Oestreich-Ungarn gab die Donaulinie auf und tauschte bafür. jene Linie ein, deren südlichste Ausgangspunkte Salonichi und Skutari in Albanien sind. Sollte Rußland Bessarabien zurücker- halten, sollten Rumänien und das neue Bulgan-n Dependrnzen Ruß­lands werden, sollten endlich Serbien und Montenegro vergrößert wer­den, so stellte auch Oestreich seine Gegenforderungen, und diese bilden das Geheimniß der Abmachungen von Reichstadt, durch welche Oestreichs Antheil an der orientalischen Liquidation gesichert wurde. Allerdings hatte man in Berlin und Petersburg die Sache so verstanden, daß die Beschlagnahme der betreffenden Gebiete durch Oestreich-Ungarn sofort nach Ausbruch des Krieges erfolge, und daß dieses mit seiner Erwer­bung in der Hand auf dem Kongresse erscheine, statt ohne Erwerbung und ohne ein fait accompli vom Kongresse eine europäische Vollmacht zu verlangen.Waren es Skrupel, welche unsere Regierung verhinder­ten, den aus Berlin und Petersburg kommenden Rathschlägen seinerzeit Folge zu leisten? Wie dem auch sein ma;, Thatsache ist, daß Graf And! assy den Versuch nicht scheute, die Okkupation Bosniens und der Herzegowina mit Hilfe der Pforte durchzusi tzen. Die Unterhandlungen, welche im Hinblick darauf schon vor geraumer Zeit engtleitet wurden, hatten den Zwcck, die Pforte zu bewegen, daß sie zur Okkupation Bos