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RL 152.
Mittwoch den 3. Juli.
M?ti.
Amtliches.
Polizei-Verordnung, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen.
Nachdem -n neuerer Zeit zahlreiche Erkrankungen zum Theil mit tödtlichem Ausgange in Folge des Genusses trichinenhaltigen Fleisches ton zum Hausgebrauch von Privaten geschlachteten Schweinen vorgekommen sind, verordnen wir auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, was folgt:
§. 1. Die durch unsere Polizei Verordnung vom 25. Mai 1876 (Amtsblatt S. 149) für Metzger und Wirthe vorgeschriebene Verpflichtung zur mikroskopischen Untersuchung der von diesen geschlachteten Schweine auf Trichinen wird auf alle Private, die zu ihrem Hausgebrauch Schweine schlackten oder schlachten lassen, ausgedehnt, und finden auf dieselben auch im Uebrigen die Vorschriften der gedachten Verordnung in den §§. 1, 3, 4, 5 und 6, sowie das in § 5 angezogene Reglement, soweit dessen Bestimmungen nicht ausschließlich Gewerbtrei- bende betreffen, gleichmäßig Anwendung
§. 2. Diese Verordnung tritt mit deM Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Casfel, den 25. Mai 1878.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
An Stelle des behinderten Oberbürgermeisters Cassian in Hanau ernennt n wir hiermit den Königlichen Landrath Herrn von Trott zu Gelnhausen zum Stellvertreter für den auf Grund des § 24 des Wahl- reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Deutschen Reichs vom 31. Mai 1869 zum Wahl- Commissar für den 8. Wahlkreis (bestehend aus den Kreisen Hanau, Gelnhausen) bestellten Königlichen Landraih Freiherrn von Schrötter zu Hanau
Cassel, den 27. Juni 1878.
Abtheilung des Innern.
(gez) Kühne.
Wie seither werden auch in dem laufenden Jahre an der Königlichen Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisinheim unentgeltliche Lehrkurse über die Reblauskrankheit zu dim Zwecke abgehalten, die Kenntn-ß des schädlichen Insekts in möglichst weiten Kreisen zu verbreiten und die Auffindung desselben zu erleichtern. Es werden zwei solche Curjus von je Stägiger Dauer stattfinden, und zwar
der erste: von Montag den 8. Juli bis Sonnabend den 13. Juli, und
der zweite: von Montag bin 15. Juli bis Sonnabend den 20. Juli.
Wenn auch diese Reblauscurse durch geeignete Zeitungen bekannt gemacht werden, so ist doch bei der großen Wichtigkeit der Sache eine Verbreitung der Kenntniß von derselben auch in weitern Kreisen sehr wün'chenSwerth, damit Weinbauern, Besitzer von Rebschulen, insbeson- deie aber Mitgliedern der in Beziehung auf die Reblauskrankheit gebildeten Lokalaussichts-Commissionen Nachricht von der Gelegenheit gegeben wird, sich über das Vorkommen der Reblaus und über die dasselbe begleitenden Erscheinungen näher zu unterrichten.
Die Ortsvorstände von Langenselbold, Hochstadt, Bischofsheim, B""en, Seckbach wollen Vorstehendes zur Kenntniß der Besitzer von Weinbergen bringen.
Hanau am 25. Juni 1878.
Der Landrath.
David Strauß in Niederrodenbach beabsichtigt in seiner an der OrtSstraße gelegenen Hofraithe Karte K. Nr. 888 (BrandversicherungS- Nr 12) eine Schlächterei zu betreiben.
Ngch §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird
dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Pläne und Beschreibungen liegen 14 Tage lang dahier offen, während welcher Zeit etwaige Einwendungen hier vorgebracht werden müssen, als sonst Ausschließung erfolgt.
Hanau am 26. Juni 1878.__
Landwirthschastlicher Kreis-Verein Hanau?
Nächste Versammlung Sonntag den 7. Juli, Nachmittags
3 Uhr, bei Herrn Gastwirth Emmel in Seckbach.
Tagesordnung:
1) Ausstellung in Hochstadt.
2) Die norddeutsche Sense; Referenten: Bürgmstr. Schmidt von Mittelbuchen, Bürgmstr. Goy von Roßdorf.
3) Berathung über einige von dem Central-Verein Cassel vorgefegte Fragen.
4) Sonstige Mittheilungen.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung de- Vorstehenden ersucht.
Hanau am 25. Juni 1878.
Der Landrath.
Tagesschan.
— Berlin, 2. Juli, 10 Uhr Borm. Die gestern gemeldeten rheumatischen Beschwerden in den verletzt gewesenen Theilen l aben aufgehört. Das Allgemeinbefinden Sr. .Majestät des Kaisers und Königs ist befriedigend. Dr. v. Lauer. Dr. v. Langenbeck. Dr. Wilms.
— Der „R.- u. St.-A." enthält eine Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 12 Juni, betreffend Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands.
— Berlin, 1. Juli. (Köln Zig) Heute Nachmittag 2 Uhr setzte der Congreß unter Betheiligung aller Delegirten seine Berathungen fort unD schloß die Sitzung gegen 5^ Uhr. Die Verhandlungen sollten, wie bereits gemeldet, der rumänischen Frage gewidmet sein. Der rumänische Minister sollte, wie in der letzten Sitzung der griechische, die Wunsche seiner Regierung vortragen und sich dann entfernen, Der Vertreter Rumäniins wird nur das Memorandum zu erläutern gehabt haben, welches sich ja bereits in den Händen des Con^reffes befindet. Der Anfang der Berücksichtigung, welche den Wünschen der Griechen und Rumänen zu Theil werden soll, bildet vorläufig noch den Gegenstand der Vorbesprechungen und der Vorarbeiten des Sonderausschusses, der unter dem Vorsitz des Fürsten Hohenlohe thätig ist. Dieser Ausschuß, dessen Mitglieder nach Beschaffenheit der Fragen, um welche eS sich handelt, wechselnd aus den verschiedensten Bevollmächtig, ten zusammengesetzt werden, hat eine umfangreiche und oft ehre irrige Thätigkeit zu entwickeln. Durchaus verschieden von die em Ausschuß ist bie Redaktions-Commission, welche einerseits mit der Feststellung der Protokolle, andererseits mit der Abfassung der Beschlüsse des Congresses betraut ist und welcher die schwerwiegende Aufgabe zusallen wird, den von dem Congreß zu beschließenden berliner Vertrag an den Hand sämmtlicher Beschlüsse zu entwerfen. — Die Meldung der österreichischen MontagS-Revue, daß die Oesterreicher bereits morgen in Bosnien ein» marschiren würden, ist falsch. Dre Sache liegt vielmehr nach genauen Informationen wie folgt: Graf Andrassy hat im Congreß eine sehr de- laillirte Darlegung aller Schritte gegeben, die Oesterreich vor und während dis letzten Krieges in der orientalischen Frage gelhen hat, und namentlich die Öpfer beleuchtet, welche es bis jetzt bringen mußte. Es versteht sich von selbst, daß die Finanzsiage dabei nach alsiu.R ch'ungen erörtert worden ji, fat doch die Aufnahme und Versorgung rer Flüchtlinge Oesterreich allein bereits die Summe von zehn Millionen Gulden gekostet. Es ist anerkannt worden, daß die Einführung gee bnettr Verhältnisse in BoSnien und in der Herzegowina, welche Gebiete ja den Heerd der gesammten Bewegung des letzten Krieges gebildet laben, eine der ersten Bedingungen für dauernde srüdliche Verhältnisse bildet Und