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Okhrlich 8 Mari »«Oj. 4 ®. 50 P. «eertrljährlich
* Wart 25 Pf» gär ausisärtigt KSsnnenten mit dem 6 «reffe«« Na Postauslchlüg. »e«inj«lne Nummer 10 ®fg.
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Zugleich Amtliches Organ für KreiS nnd Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit LuLnabme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, ‘ und Samstags mit der Berliner Provinzial- Torrespondenz.
Samstag den 22. Juni.
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1878
Ä-onvcments-EinIadllng.
Auf das mit den 1. Juli d. J. keginnende neue Abonnement deS „Hanauer Anzeiger"
amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau, welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses
täglich mit Anterhaltungsblatt, Samstags noch mit der „Provinzial-Correspondenz" als Gratis-Beilage erscheint, erlauben wir uns hierdurch ergebenst einzrladen.
Wir werden auch in diesem Quartal unser Hauptaugenmerk darauf richten, unsere Lesern mit den neuesten und wichtigsten politischen und provinziellen Tagesereignissen in kürzester Zeck bekannt zu machen, auch den lokalen Vorkommnissen stets unsere Aufmerk amkeit schenken und ebenso wie früher amtliche u kirchliche Nachrichten u. S' *" es Wissenswerthe auf dem Gebiete des Handels und der rie bringen.
Für das Unterhaltungsblatt erwerben wir stets interessante und fesselnde Romane.
Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen jeder Art im
iJH.anu.uer JLnxeiger'* weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolge sind.
Abonnementspreis M S SS, für auswärts noch ein geringer Postzusch ag.
Nichlgekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Bestellungen nehmen alle Postanstalten, sowie die Expedition
Waisenhaus (Hammergasse 9)
entgegen.
Neu zutretende Abonnenten erkalten das Blatt bis 1. Juli gratis.
Die Expedition des „Hanauer Anzeiger."
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bestimmungen der ^tz. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Serie 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Reglkments vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 11- Zum d. J. ungeordneten Reichstagswahlen zu beginnen hat,
auf den 2. Juli d. I. hierdurch fest.
Berlin den 13. Juni 1878.
Der Minister des Innern
Gr. Eulenburg.
Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hinge- wiesen, derzufolge sie den Tag, von welchem die Auslegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stackfinden wird, noch vor dem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.
Die Wahlen zum Reichstag haben am 30. Juli c. stattzufinden. Die Ortsvorstände wollen dies unverzüglich bekannt machen.
Hanan am 17. Juni 1878.
Auf Veranlassung des Herrn Ministers des Innern werden die Herrn Bürgermeister des Kreises aufgesordert, die Wählerliste zur Wahl für den Reichstag unverzüglich aufstellen zu lassen, damit die Auslegung derselben Anfangs nächsten Monats beginnen kann.
, Die Festsetzung des Termins für den Beginn der Auslegung so- wre die Mittheilung über den Wahltag bleibt vorbehalten. Es wird
besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Reglements aufmerksam gemacht, derzufolge die Gemeindevorstände den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, unter Hindeutung des §. 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokales, in welchem die Auslegung stattfinden soll, noch vor dem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben. Auch sind die Namen der Wahlvorsteher zu publiciren. 1
Das zur Aufstellung der Wählerlisten vorgeschriebene Formular findet sich im Bundesgesetzblatt pro 1870 Seite 283. — Jede Senil gemeinde des Kreises Henau, dergleichen die Stadt Windecken bildet einen eigenen Wahlbezirk. Die selbstständigen Gutsbezirke:
1) Dottenfelder-Hof ] , , m «
2) Grob auer-Hof J treten zum Wahlbezrrk Gronau,
3) Forstfircalijcher Gutsbezirk Forsthaus Neuhosl treten zum Wahl
4) Kinzigheimer-Hof J bezirk Bruchköbel,
5) mü^P^ tritt zum Wahlbezirk Niederrod.nbach,
6' ) nebstpFasan^ tritt zum Wahlbezirk Kesselstadt,
7) Rüdigheimer-Hof tritt zum Wahlbezirk Rüdigheim,
8) Wrlhelmsbad und \ x
Wilhelmsbader-Hof j tritt zum Wahlbezirk Wachenbuchen,
9) Baiersröder-Hof tritt zum Wahlbezirk Marköbel.
Für Stadt Hanau sind sieben, für Bockenheim vier Wahlbezirke zu bilden.
Für die Landgemeinden und Windeck.n werden die Herrn Bürgermeister zu Wahlvorstehern, die Beigeordneten aber zu deren Stellvertretern ernannt. In tiefen Wahlbezirken ist das Rath oder Gemeindehaus als Wahllokal zu benutzen. Insoweit ein solches nicht vorhanden oder das Vorhandene nicht geeignet ist, wird bim Wahlvorsteher die Beschaffung eines geeigneten Lokals überlassen.
Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Herrn Wahlvorstehern zugefertigt werden. Die Funktion der Vorsteher, Beisitzer und Protokollführer bei der Wahlhandlung darf nur von Personen ausgeübt werden, welche fein unmittelbares Staatsamt bekleiden.
Hanau am 13. Juni 1878.
Zur Anlage der Hanau-Friedberger-Bahn ist der Geländeerwerb in der Gemarkung Windecken von nachstehenden Parzellen erforderlich:
Eigenthümer
Seite des Katasters
Flächeninhalt des abzutre- tenden Theils
Bezeichnung nach der Lage.
Klosterbecker Heinrich, u. Georg
46
5,63
Auf der Lei-
Conrad zu Windecken
4,75
menkauie.
W indecken, Stadt
Waas Heinrich 11., Ehefrau Mar- garetha Heil daselbst
500
5,6
Daselbst.
425
,w
Daselbst
Pfeiffer II. Heinrich, daselbst
18
3,28
Daselbst.
Stein Ja'ob, Joh. Carls Sohn
544
(2,33
Am hintersten
daselbst
0,9 (2,42
Gänsling.
Spiel wann Philipp Peter, Joh
408
/ ,51
Am vordersten
Michaels Sohn Kinder:
12,36
Gänsling.
a. Philipp Heinrich,
b. Carl Friedrich,
c. WilhelmHeinrich Achatius,
4C6
2,50
Am hintersten Gänsling.
Spielmann I., Johannes Erben daselbst
Am Ostheimer Weg.
Nachdem die Königl. Direktion der Main-Weser-Bahn die Feststellung der für die vorbezeichneten Parzellen zu gewährenden Entschädigungen'beantragt und die Königliche Regierung zu Cassel mich behufs