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Hanmer Adriger.

Ztkgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hau au.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,.

' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondrnz.

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N- 14L

Donnerstag den 20. Juni.

1878.

Amtliches.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld Eine Peitsche. Eine weiße Manschette, daran ein Knopf mit blauem Stein mit Stern. Ein schwarzes Fiserill. Ein Fecher von Elfenbein mit Silber durch­wirkt. Zwei weiße Taschentücher. Ein Zirkel. Ein Messer.

Verloren: Ein Medaillon mit zwei Crystallen und schwarz- emaillirter Einfassung; dem Finder eine Belohnung.

Hanau am 20. Juni 1878.

Königliches Landrathsamt._____________________

Es wird um Mittheilung des Aufenthaltsortes des Knechts Jo­hannes Kleinhens von Sterbfritz ergebenst ersucht.

Hanau am 17. Juni 1878.

Der Polizei-Anwalt

_______________'_________Scholling._____________________

Vermessungen jeder Art nebst den zur Berichtigung d s Grund­buchs erforderlichen Verhandlungen werden von dem Unterzeichneten vorschriftsmäßig und schnell ausgeführt. Derselbe ist zur Vornahme dieser Arbeiten durch Verfügung Königlicher Regierung zu Cassel speciell ermächtigt.

Hanau, den 18. Juni 1878.

W. Gottsclialck,

________________________________Kreislandmesser a. D, Hirschg. 14.

Tagesschan.

Berlin, 19. Juni, 10 Uhr Vorm. In dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist seit gestern keine wesentliche Ver­änderung eingetreten. Dr. v. Lauer. Dr. v. Langenbenbeck. Dr. Wilms.

DerR. u. St.-A." enthält: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer verzinslichen Anleihe im Betrage von 97,484,865 Mk. Vom 14. Juni 1878.

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath den Entwurf eines Ge­setzes für Elsaß-Lothringen, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 3. Mai 1841 über die Zwangsenteignung, zur Beschlußnahme vorgelegt.

Berlin, 19. Juni (Köln. Ztg.) England soll bei seinem bekannten Anträge den Modus der Zulassung Griechenlands nicht näher präcisirt haben. Wegen der Bulgarei wird von russensreundlicher Seite die Zweitheilung jetzt mehrfach bekämpft, angeblich, weil die gesammte Bulgarei sich bald dem russischen Einfluß entziehen werde. England hatte bis jetzt an der befestigten Balkangrenze festgehalten. Gestern ver­lautete, daß, wenn der Congreß auf Rußlands Antrag auf die Grenz­linie nach dem Vorschläge der Conferenz von Konstantinopel zurückgriffe, England Garantien gegen Rußlands überwiegenden Einfluß verlangen würde; beispielsweise: türkische Festungen im Norden, Lokalmiliz mit türkischen Offizieren, Einrichtung der Verwaltung mit ernstlicher Berück- sichtigung der Rationalitäten. Die hiesigen Anerbietungen wegen der Bestattung König Georg's in Herrenhausen sind abgelehnt worden. Seine Leiche wird in Windsor beerdigt werden. Ein kaiserlicher Er­laß vom 14. Juni genehmigt auf des Reichskanzlers Bericht, daß nach Maßgabe der Gesetze vom 29. April, 8. Mai, 12. Juni 1878 einWe- trag von 97,484,865 Mk. durch eine nach den Bestimmungen des Ge­setzes vom 19. Juni 1868 zu verwaltende Anleihe beschafft und zu die­sem Zweck ein entsprechender Betrag von Schuldverschreibungen, und zwar über 200, 5C0, 1000, 2000 und 5000 Mk., ausgegeben werde. Die Anleihe ist mit jährlich vier vom Hundert am 1. April und 1. Oktober zu verzinsen. Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgt in der Art, daß die durch den Reichshaushaltsetat dazu bestimmten Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschreibungen verwen­det werden. Dem Reich bleibt das Recht Vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Capitalbetrages binnen einer gesetzlich festzustellenden Frist zu kündigen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht ge­llen das Reich nicht zu,

Dem Galadiner, welches Fürst BiSmarck zu Ehren der anwe- jenden diplomatischen Gäste im Festsaal des Reichskanzlerpalais veran-

staltete, wohnten nach demBerl. Tagbl." mit Ausnahme des kränk­lichen Fürsten Gortschakoff sämmtliche Kongreßbevollmächligie, die am Hofe accreditirten Botschaften, Gesandtschaften, sowie mehrere Militär­attaches, im Ganzen 48 Gäste bei. Das Diner währte von 53/48 Uhr. Toaste wurden nicht ausgebracht.

Wie wir hören, ist die auf Anordnung des Chefs der Ad­miralität in Kiel zusammengetretene Kommission zur Untersuchung der Umstände, welche zu ihm Untergang deSGroßen Kurfürst" geführt haben, angewiesen worden, den Abschluß ihrer Berathungen soweit als möglich zu beschleunigen. Dem Beginn der Kommission steht kein Hin­derniß mehr entgegen, seitdem derselben der ausführliche, von dem Ge­schwader-Chef erstattete Bericht über den Unglücksfall vorgelegt worden ist. Die Rückkehr der PanzerfregatteKönig Wilhelm" nach Wilhelms- Haven wird Ende dieser oder Anfang der nächsten Woche erwartet.

(Berl. Tagbl.)

In Bezug auf den Termin für die Einberufung des Reichs­tages und auf die demselben zu unterbreitenden Vorlagen haben wie officiös geschrieben wird, noch keine abschließenden Erörterungen in den maßgebenden Kreisen stattgefunden. Bei der Rücksicht auf diese Sach­lage kann auch der Beginn d:r Ferien für den Bundesrath noch nicht angegeben werden.

Der Cultusminister hat an alle Provincial-Schulcollegien fol- g nden Erlaß gerichtet:

Da ich großen Werth darauf lege, daß die Theilnahme an der auf den 30. Juli d I festgesetzten Wahl zum deutschen Reichstag durch die Lage der Ferien an den höheren Schulen keine Beeinträchtigung erfahre, so bestimme ich hiedurch, daß an allen denjenigen Anstalten, an welchen nach der für dieses Jahr geltenden Ferienordnung der 30. Juli in die Sommerferien fallen würde, der Unterricht am 29. Juni ge­schlossen und am 29. Juli wieder eröffnet wird. Sollten die Verhält- nisse einzelner Anstalten der dortigen Provinz, insbesondere an Alum­naten, eine Ausnahme von dieser Bestimmung dringend nothwendig er­scheinen lassen, so ermächtige ich das königliche Provincial-Schulcollegium, das Geeignete zu verfügin. Zugleich beauftrage ich dafselbe, auch an den Seminarien seines Ressorts die Sommerferien im Sinne dieser Verfügung zu regeln.

Berlin, den 17. Juni 1878.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten.

Das Reichs-Oberhandelsgericht hat kürzlich durch Erkenntniß den wichtigen Grundsatz aufgestellt, daß den Töchtern eines bei dem Eisenbahnbetriebe getödteten ÜZanne8 gegen den Betriebsunternehmer ein Anipruch auf Ausstattung aus dem Reichs-Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 nicht zusteht.

Das Militär-Wochenblatt m ldet: Prinz August von Würt­temberg, kommandirender General des Gardecorps, ist am 13. Juni bis auf Weiteres mit der Wahrnehmung der Funktionen als Oberbefehls­haber in den Marken beauftragt.

Nach der Uebersicht des HeeresergänzungSgeschäfts, welche dem Bundesrath zugegangen, werden in den alphabetischen und Re- stantenlisten pro 1877 geführt in Summa 1,047,860Mann, davon sind ausgehoben 116,089 Mann, überzählig geblieben 17,780 und freiwillig eingetreten 14,766 Mann. Es sind ausgehoben für das Heer 'zum Dienst mit der Waffe 110,529 Mann, zum Dienst ohne Waffe 3312 Mann. (Mannh. Tagbl.)

Ein Hausdiener, welcher nicht bei seinem Dienstherrn wohnt, ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 21. Mai d I., wegen Diebstahls gegen seinen Dienstherr» auch ohne Strafantrag zu verfolgen, selbst wenn er lediglich häusliche Geschäfte zu verrichten hat.

Briefsendungen rc. für S. M. S.Leipzig" sind von heute ab bis auf Weiteres nach Hongkong zu dirigiren. S. M. gedeckte Kor- MteHertha", 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Pirner, ist am 16, d. MtS. Abends in Gibraltar eingetroffen und beabsichtigte, nach Einnahme von Kohlen, am 20. d. Mts. die Heimreise fortzufetzen.

Dresden, 18. Juni. (R. u. St.-A.) Der gestern Ab-nd von 3000 Bergleuten zu Ehren der silbernen Hochzeit Ihrer Majstä-