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I Mark 85 Pf» Für auewärtize Kbonnenten wt dem betreffe«, kn Postausschlag. M« einzelne Num­mer 10 Psg.

ZAZleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hanau.

Erscheint täglich Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,, und -Samstags mit der' Berliner Provr»zial-.Corre?po«denz.

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Montag den 17. Juni

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Bekanntmachung

Auf Grund der Bestimmungen der ritz. 8 und 15 des Wahlge­setzes für den Reichstag Dom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Rkgbments vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. ,275) setze ich den Tag, an nettem die Auslegung der Wählerlisten zu den durch die Kaiserliche Berord- nung vom 11. Juni d. I. angeordneten Reichstagswahlen zu beginnen hat,

auf den 2. Juli d. I. hierdurch fest.

Berlin den 13. Juni 1878.

Der Minister des Innern Gr. Eulen bürg.

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Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besond-rs auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hinge- wiesen, derzufolge sie den Tag, von welchem die Auslegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Reglern nts, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung startfinden wnd, noch vor dem Be­ginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.

Die Wahlen zum Reichstag haben am 30. Juli c. stattzufinden. Die Ortsvorstände wollen dres unverzüglich bekqnnt machen.

Hanau am 17. Juni 1878.

Im Laufe d. I. findet nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 8. November 1877 im Deutschen Reiche eine Eruittelung der land- wi rthsch aftlichen Bode nbenuyung und des Erndteertra ges statt, wovon die erstere den Zweck hat, durch direkteUmsra-e fest­zustellen, welche Bodenproducte in den verschiedenen Staaten und Lan- dettheilen vorzugsweise angebaut werden und in welchem Umfange dies der Fall ist, während durch letztere möglichst zuverlässige Angabe über die 1878 wirklich geerndete Menge von Bvdeuproduclen gewonnen wer­den sollen.

Die Art und Weise, in welcher bei diesen Ermittelungen zu Wege gegangen werden soll, neiden die Herren Orlsvoistünde aus der Ihnen zugesandten gedruckten Anleitung entnehmen. Dieser Anl itung sind Beigefügt:

1) oormular ^, zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Boden­benutzung in zwei Exemplaren;

2) H rlfstabelle $xr Verwandlung preußischer Morgen in Hectaren, der Kürze wegen „Flächentafeln F" genannt;

3) Das Formular B, zur Ermittelung des Erndteertrags im Jahre 1878 mit vorgedruckten Erläuterungen in zwei Exemplaren;

4) Hülfstafel zur Umrechnung der aus einem Preußischen Mor­gen von irgend einem Bodenprodukt geerndteten Scheffel oder Pfunde in Kilogramm auf einem Heetare, der Kürze wegen „Erndtetafel E" genannt.

deide Erhebungen sind zwar in mehrere Monate von einander ^tfernt liegenden Zeiträum n vorzunehmen, da indessen die erste die Vorbedingung für die zweite ist, so muß auf b.ide tine große Sorgfalt verwendet werden, wenn sie dem vom Bundesrathe gewollten und an und für sich wichtigen Zwecke entsprechen sollen.

Das Königliche statistische Büreau in Berlin hat über Zweck und Zrel der in Rede stehenden Aufnahmen eine populäre Ansprache in Nr. 29 des Regierungs-Amtrblatts vom 5. Juni d J veröffentlicht. Es haben hiernach Ermittelungen nach 2 Richtungen Kittzufinty»:

1) wie viel Bodenflüche mit den einzelnen Flüchten zc. bestellt ist aus Formular A;

2) welcher Erudteertrag gewonnen wü'de, auf Formular B.

Die im Erhebungsjahr wirthschaftlich bcnutte räche der Acker- uvd Gartenländereien, Wiesen, Weiden und Weinberge ist in jeder Ge­markung, nach den im Formular-A genannten Anbau- und Nußungs- 0Tten speciell zu unterscheiden.' Der Anbau als Hauptfrucht oder Haupt­

nutzung und der als Neben-, Vor-, Nach- oder Stoppelsrucht ist ans- emander zu halten.

Welche von zwei neben einander stehenden oder aufeinander fol­genden Früchten die Hauptfrucht ist, entscheidet überall die überwiegende Wichtigkeit; es wird also als Hauptfrucht die zu bezeichnen sein,welche in dem Jahre ben meisten Ertrag abwerfen soll.

Formular A und B ist Ihnen doppelt zugegangen damit Sie ein Exemplar nr den Akten behalten können. Formular A ist vom König­lichen statistischen Bureau mtt Flächengehalttn ve sehen. Diese sollen- nur dazu dienen, die Ergebnisse der Ermittelungen über die an geb anten Flächen im Allgemeinen z i eontroliren, wogegen die Einträge der Herren Ortrvorstände sich auf die im Jahre lb78 wirklich angebauten Flächen zu beziehen haben.

Die Feststellung des Erndt -Ertrags nach Formular B hat sich auf alle Früchte zu bestehen, für welche bei obiger Ei Hebung die Größe der Anbaufläche ststgestellt wird. D e Größe der verschiedenen Anbau­flächen sind aus Formular A in die betreffenden Spalten des Formu­lars B zu übertragen T er Erndteertrag jeder der betreffenden Früchte ist nach dem Gewicht der Erndtemasfe aaszudrücken, welche durch­schnittlich in der Gemarkung per Hectare gewonnen worden ist. Diese Durchschnittszahlen werden alsdann mit den bezüglichen Wahlen der Flächengehälte einfach multiplicirt und in den befr ffenben Spalten des Formulars B eingeschrieben.

Die Ausfüllung der Formulare ist in den Gemeinden von den Ortshehörhen, ist den selbstständtgen Gutsbezirken dagegen von den Btz 'stiern der selben oder deren Vertretern vorzun hmen. Wo die Vertält- nisse es nothwendig machen, ob- r auch da, wo es den Ortsbehörden zweckmäßig erscheint, khnmn du selben zur Feststellung der landwirth- schaftlichen Bodcnbenuhstng und des Erndteertrags Schätzungs-Commis- sionen bild n. Es können sich auch mehrere Ortsbehörden und Besitzer oder Vertret-r von Gutsbezi-ken zur Bildung solcher Schä?nngs-Com- missionen vereinst eu, welche dann die Ermittelungen in dem die Ge­markungen dieser Arte und Gutsbezirke umsassenden ErhebungsbezirkLN voizunehimn haben.

Ooglerch schon in der Anleitung C auf die Wichtigkeit der Schätzungs-Commissionen hingewiesen worden ist, so bin ich dennoch be­reit bei Zusammensetzung dieser Commissionen mit Rath zyr Seite zu stehen. Auch hoffe ich mit Sicherheit annehmen zu dürfen, daß für je­den Erhebuagsbezirk sich die geeigneten Persönlichkeiten zur Uebernahme des Ehrenamtes eines Schätzungs-Commissars werden finden lassen.

Mit der Zusammennellung der Bodenflächen und Ausmutelung des Erndteertrags ist sofort zu beginnen.

Die Formulare betreffend die landwirthschaftliche Boden-Benutznng müssen spätestens am H. Jnü, die den Erndte-Ertiag betreffenden spä­testens am 1. November d I in meinen Händen sein.

Nach Ablauf von 8 Tagen erwarte ich Bericht über den Gang der Ermittelungen und die Angabe etwaiger Anstände.

Hanau am 10. Juni 1878.

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TsgeVicha«.

Zu m Kongreß.

(A. ». Schw. Wert

Der europäische Kongreß ist am 13, Juni in der deutschen Haupt­stadt zusammengetreten. An Rang und Wichtigkeit nur demjenigen ver- gl-ichdar, der nach den Napoleonffchen Stjürmen zu Wien die europäi- ichlN Dinge neu ordnete, ist dieser Kongreß berufen, den orientalischen Konflikt zu schltchten, oder genauer, festzustellen, bis zu welch m Grad in der europäischen Türkei ein dem eben beendigten Krieg und d-n An sprühen der Nationalitäten entsprech nder Zustand hergestellt werder- kann, ohne daß darüber ein blutiger Streu jun^n den betheiligten Großmächten ausbricht. Das letztere zu verhüten, rst sein Hauptaugen merk, aber in Verbindung m't der anderen Ausgabe: den bisherigen Druck der osmanischen Fremdherrschaft auf, die christliches Völker s«s- zuheben, mindestens insoweit, daß der Friede daselbst nicht blos für den Augenblick gesichert ist und Gründe wie Borwäudr, denselben zu brechen,