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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 136.

Freitag den 14. Juni.

1878.

KW-MHes.

Im Laufe d. I. findet nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 8. November 1877 im Deutschen Reiche eine Ermittelung der land- wirthsch aftlichen Bodenbenutzung und des Erndteertra- ges statt, wovon die erstere den Zweck hat, durch direkteUmfra,e sest- zustellen, welche Bodenproducte in den verschiedenen Staaten und Lan­destheilen vorzugsweise angebaut werden und in welchem Umfange dies der Fall ist, während durch letztere möglichst zuverlässige Angabe über die 1878 wirklich geerndete Menge von Bodenprodueten gewonnen wer­den sollen.

Die Art und Weise, in welcher bei diesen Ermittelungen zu Wege gegangen werden soll, ne-den die HerrenOrisoorstäude aus der Ihnen zugesandten gedruckten Anleitung entnehmen. Dieser Anl itung sind beigefügt:

1) Formular A, zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Boden- benutzung in zwei Exemplaren;

2) HUfstabelle z.-.r Verwandlung preußischer Morgen in Heclaren, der Kürze wegenFlächentafeln F" genannt;

3) Das Formular B, zur Ermittelung des Erndteertrags im Jahre 1878 mit vorgedruckten Erläuterungen in zwei Exemplaren;

4) Hülfstafel zur Umrechnung der auf einem Preußischen Mor­gen von irgend einem Bodenprodukt geerndteten Scheffel oder Pfunde in Kilogramm auf einem Hectare, dec Kürze wegen Erndtetafel E genannt.

Beide Erhebungen sind zwar in mehrere Monate von einander entfernt liegenden Zeiträumen vorzunehmen, da indessen die erste die Vorbedingung für die zweite ist, so muß auf beide eine große Sorgfalt verwendet werden, wenn sie dem vom Bundesiathe gewallten und an und für sich wichtigen Zwecke entsprechen sollen.

Das Königliche statistische Büreau in Berlin hat über Zweck und Ziel der in Rede stehenden Aufnahmen eine populäre Ansprache in 91t. 29 des Regierungs-Amtsblatts vom 5. Juni d. I. veröffentlicht. Es haben hiernach Ermittelungen nach 2 Richtungen stattzufinden:

1) wie viel Bodenfläche mit den einzelnen Früchten re. bestellt ist auf Formular A;

2) welcher Erndteertrag gewonnen würde, auf Formular B.

Die im Erhebungsjahr wirthschaftlich benutzte Fläche der Acker- und Gartenländereien, Wiesen, Weiden und Weinberge ist in jeder Ge­markung nach den im Formular A genannten Anbau- und Nutzungs­arten speciell zu unterscheiden. Der Anbau als Hauptfrucht oder Haupt­nutzung und der als Neben-, Vor-, Nach- oder Stoppelsrucht ist aus­einander zu halten.

Welche von zwei neben einander stehenden oder aufeinander fol­genden Früchten die Hauptfrucht ist, entscheidet überall die überwiegende Wichtigkeit; es wird also als Hauptfrucht die zu bezeichnen sein, welche in dem Jahre den meisten Ertrag abwerfen soll.

Formular A und B ist Ihnen doppelt zugegangen damit Sie ein Exemplar zu den Akten behalten können. Formular A ist vom König­lichen statistischen Bureau mit Flächengehalten ve< sehen. Diese sollen nur dazu dienen, die Ergebnisse der Ermittelungen über die angebauten Flächen im Allgemeinen zu eontroliren, wogegen die Einträge der Herren Ortsvorstände sich auf die im Jahre 1878 wirklich angebauten Flächen zu beziehen haben.

Die Feststellung deS Erndtc-Ertrags nach Formular B hat sich auf alle Früchte zu beziehen, für welche bei obiger Erhebung die Größe der Anbaufläche feftgefteßt wird. Die Größe der verschiedenen Anbau­flächen sind aus Formular A in die betreffenden Spalten des Formu­lars B zu übertragen. Der Erndteertrag jeder der betreffenden Früchte ist nach dem Gewicht der Erndtemasse auszudrücken, welche durch­schnittlich in der Gemarkung per Hectare gewonnen worden ist. Diese Durchschnittszahlen werden alsdann mit den bezüglichen Zahlen der Flechengehalte einfach multiplicirt und in den betreffenden Spalten »es Foimulars B eingeschrieben.

Die Ausfüllung der Formulare ist in den Gemeinden von den

Ortsbehörden, in den selbstständigen Gutsbezirken dagegen von den Be- sitzern dei selben oder deren Vertretern vorzun<hmen. Wo die Verhält­nisse es nothwendig machen, oder auch da, wo es den Ortsbehörden zweckmäßig erscheint, könn-n dieselben zur Feststellung der landwirth­schaftlichen Bodenbenutzung und des Erndteertrags Schätzungs-Commis- sionen bild n. Es können sich auch mehrere Ortsbehörden und Besitzer oder Vertreter von Gutsbezirken zur Bildung solcher Schäzungs-Com- missionen vereinigen, welche dann die Ermittelungen in dem die Ge­markungen dieser Orte und Gutsbezirke umfassenden Erhebungsbezirken vorzunehmen haben.

Obgleich schon in der Anleitung C auf die Wichtigkeit der Schätzungs-Commissionen hingewiesen worden ist, so bin ich d.nnoch be­reit bei Zusammensetzung dieser Commissionen mit Rath zur Seite zu stehen. Auch hoffe ich mit Sicherhe t annehmen zu dürfen, daß für je­den Erhebungsbezirk sich die geeigneten Persönlichkeiten zur Uebernahme des Ehrenamtes eines Schätzungs-Commissars werden sinken lassen.

Mit der Zusammenstellung der Bodenflächen und Ausmittelung des Erndteertrags ist sofort zu beginnen.

Die Formulare betreffend die landwirthschaftliche Boden-Benutzung müssen spätestens am 5. Juli, die den Erndte-Ertrag betreffenden spä­testens am 1. November d I in meinen Händen sein.

Nach Ablauf von 8 Tagen erwarte ich Bericht über den Gang der Ermittelungen und die Angabe etwaiger Anstände.

Hanau am 10. Juni 1878.

Auf Veranlassung des Herrn Ministers des Innern werden die Herrn Bürgermeister des Kreises aufgefordert, die Wählerliste zur Wahl für den Reichstag unverzüglich anffteßen zu lassen, damit die Auslegung derselben Anfangs nächsten Monats beginnen kann.

Die Festsetzung des Termins für den Beginn der Auslegung so­wie die Mittheilung über den Wahltag bleibt Vorbehalten. Es wird besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Reglements aufmerksam gemacht, derzufolge die Gemeindevorstände den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, unter Hindeutung des §. 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokales, in welchem die Auslegung stattsinden soll, noch vor dem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben. Auch sind die Namen der Wahlvor­steher zu publiciren.

Das zur Aufstellung der Wählerlisten vorgeschriebene Formular findet sich im Bundesgesetzblatt pro 1870 Seite 283. Jede Land­gemeinde des Kreises Hanau, desgleichen die Stadt Windeckeu bildet einen eigenen Wahlbezirk. Die selbstständigen Gutsbezirke:

2) 1?«.«°' |" 1 W-hld-ii-I ®«».,

3) Forstfiscalischer Gutsbezirk Forsthaus Neuhoff treten zum Wahl-

4) Kinzigheimer-Hof J bezirk Bruchköbel,

" Ä?1 » -um »«Weiht to^-M

6) Zl«"6! sei« -um W-HIbtjirl K«-dt,

7) Rüdigheimer-Hof tritt zum Wahlbezirk Rüdigheim,

8) ÜWÄLM) «« -"m ««Weiht »-ch-ubuch«,

9) BaierSröder-Hof tritt zum Wahlbezirk Markööel.

Für Stadt Hanau sind sieben, für Bockenheim vier Wahlbezirke zu bilden.

Für die Landgemeinden und Windeck n werden die Herrn Bürger­meister zu Wahlvorstehern, die Beigeordneten aber zu deren Stellver­tretern ernannt. In diesen Wahlbezirken ist das Rath oder Gemeinde­haus als Wahllokal zu benutzen. Insoweit ein solches nicht vorhanden oder das Vorhandene nicht geeignet ist, wird bau Wahlvorsteher ine Beschaffung eines geeigneten Lokals überlassen.

Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Her, n Wahl­vorstehern zugefertigt werden. Die Funktion der Vorsteher, Beisitzer