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»thritch 9 Karl H«l»j.«».S0P. Vierteljährlich

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seit dem betreffen. Ä,

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Des Lamboyfestes Wege« erscheint die nächste Nummer erst Freitag den

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Die Kaiserliche Normal-Eichungs-Commission zu Berlin hat durch Bekanntmachung vom 15. Februar 1878 die §§. 89 u. 91 der Eich- ordnung vom 16sen Juli 1869 (Beilage zu Nr. 32 des Bur des,esetz°

blattes) aufgehoben und bestimmt, daß gegenüber den beiden Eich ings- behörden zum Zwecke der Umstempelung zur Vorlage noch gelangenden mit früheren Landes- Eichungsstempeln versehenen Gewichten in Betreff der Bezeichnungen derselben, sowie der Beschaffenheit der Julttröffnungen bis auf Weiteres in bent^Umfange Nachsicht geübt werden soll, wie

der Justiröffnüngen : werden soll, wie dies in der die Zulyssigkeit der Umstempelung der bisherigen Landes­gewichte betreffenden Bestimmung der Bekanntmachung vom 28. Juni 1873 (Nr. 27 des Centralblüttes für das deutsche Reich) nachgelassen ist. - ^^h jg M r: )»d^Qp .:'<'-: Uf ---M ,poff Wir bringen dies unt. r Hinweisung auf §. 369 des Strafgesetz- ' buches, wonach Gewerbtreihende, bei denen zum Gebräuche in ihrem

Gewerbe geeignete, mit dem gesttzlichen EichUNgsstempel nicht versehene oder unrichtige Maße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, in eine Geldstrafe bis zu Einhundert Mark verfallen, mit der Aufforde-

rung an das gewerbirerbcnde Publikum zur Veröffentlichung, daß es sich zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung empfiehlt, die zur Um­stempelung etwa noch geeigneten Gegenstände den Eichungsbehörden als­bald vorzulegen, im Uebrigen aber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um nicht schon in Folge der Fortdauer des Besitzes vorschrifts­widriger Gegenstände solchex Art straffällig zu werden.

Cassel den 3. Mai 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

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betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf

i ■ iinstisj ItW^ ' »I^ä^SS^^ 4. ®*4® .-^"^ ^ querer Zeit zahlreiche, Erkrankungen zum Theil mit todtkchem AuSgavge. in Folge.. des• .Genusses tnchmenhalügen Fleisches von zum Hausgebr»uch pon Privaten geschlachteten 'Schwetum vorge- komnren sind veroMm Wir auf Mund des §. 11 der ~ vom 20. Septbr. 1867 » Sie Mizeiverwaltrmg in bei benen ÜaMstheilÄ M MM'M desMichuLsbesirk

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Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 2^, 22. und 23. Juli gesorgt -sein.

Trakehnen am 27; April 1878. §M «s : ■f as®

, sü : Der Landstallmeister

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Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermiye im III. Jmpfbezirk- finden an nachstehend bezerckneten Tagen urentgeldlich stylt:

Gemeinde Ginn heim: Am 12. Juni, Nachmittags 2 Uhr, Impfung der in 1877 geborenen Kinder sowie der Reswnten und Zöglinge.

Am 19. Juni, Nachmittags 2 Uhr, Revision sämmtlicher am 12. Juni geimpften Kinder. Und Schüler. -'^^^OL «^ö"'

Gemeinde Eckenheim: Am 12. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung der in 1877 geborenen Kinder sowie der RestäNken und Zöglinge, •nsdr Am 19. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision Mmtlicher am 12. Juni geimpften Kinder und Schüler.

>^ G eme inde Eschersheim: Am M Zum) Nachmittags 2 Uhr, Impfung der in 1877 geborenen Kinder sowie der Reflanten und Zöglinge.

Am 3. Juli, Nachmittags 2 Uhr, Revision sämmtlicher am 26. Juni geimpften Kinder und Schüler. ™ 7—"

Gemeinde Praunheim: Am 26. ZM, Nachmittags 5 Uhr, Impfung der in 1877 geborenen Kinder .st wie der Hestanten und Schüler.

Am 3. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Revision sämmtlicher am 26. Juni geimpften Kindei^ünd Schüler., '"V Zn6 «f‘S'-qil * v . Hierzu haben nach den Bestimmungen des Reichsimpfaesetzes zu erscheinen: H ^kAi ' «

erscheinen:

1) alle im Jahr 1876 geborei ärztlichem ZÄlgniß die natürlichen _._,„„. .... ..... WVM

anderweftig bereits geimpft sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt

2) alle Zögling« schule, mit Ausnahme

Jahres, in welchem der l fern er ncht nach ärztliü natürlichen Blättern über

[19]

3

^ innerhalb des r »mürklegt, so» fM'Jahren die geimpft worden

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folgt:

8. 1.« DMMGWM (Amtsblatt S. iWxM Mtz tung zur mikroskopischem UtÜ._ Schweine auf Trichinen MädtÄufÜatte Mipate, die W' ihrem MnSae- D brauch Schweine schlachten oder Schlachten lasstn, ausgedehnt, uüd finden Fo auf dieselben auch M Uehrrgen die Vorschristen der gedachten Verord- rmng in den M. ^ 3, 4,. ö -und 6> sowie das in K>5 angezogene s Reglement, soweit dessen MtMmungen nicht ausschließstch. Gewerbid Lende berreffen, gleichmäßig Anwendung.

° Dwse Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung.

'Onlgdche ^»:Mg.^ ZKMrnl 1 ue D^MrSKnKW^

Dom 25. Mai 1876

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WÄrz« M««» i WOlgtOdWE.

in Kraft.

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Wl. BetannturachüstA.

sollen hietjrlbsßm (meistens bedeut), meistbielend gegen mgen und älteren^

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Kinder und Zöglinge, bei welchen^ ick vergan- MfflfflÄW ^» 4stew^« sMuruchen Älattern ubrMLndW,chabeNWMr wegen s« können, ist dem BeWWGsM-rMA«L t-ERf das .HW eines Arztes nach pemchorgeMstbemn

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legedewhlenen" , we, i^^nit"

äderen Zög-

, M 20 Mark Nffre ihMvorsteher derjen md 3 zu relAMWMWU'hMl 'dafür Sorge zu U'^hM MW>stschtungeN -gchüMi. AnS- -s»! )Moorstünde vetanlasse ich hierdurch..die.Zm,

1^BWtmUtag®' ab:, iWescWt.Bor^ K ü jer dMuLrWuttÄstfitmtl .4....... '

■lirLWügeren FnlMchq Hrefiad« '

verkanfendeck Pferde wM>....... „.......... ^.^._^.^,

sowie am 21. und 22. Juli, Nachmittags bon 3 bis 6 Uhr

auf Wunsch an der Hand gezeigt. 6 - ’ '

lorgens,

MtttztHMMhitzchutldMverläfsige Schreibhülfe A'Hewähren ..i MMrurA»ff«»ÄMmpKiM erfolM'streite Benar 2).'WÄÄ!eZKMM^Me. .a«n,vÄrA »S..^Sch'4'L ... ä.f jwllÄiiiW’i® Mi WW-? ■ ^ ■ .

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Für die' diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un