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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Korrespondenz.

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M 133.

Samstag den 8. Juni.

1878^

Wegen des heil. ^fucfiftffcS lrscheint die nöchste Nr. erst Dienstag den 11. Juni zu gewöhnlicher Stunde.

Gefunden: Auf der Straße von^hier bis Kinzigheimerhof ein alter Regenschirm; Empfangnahme auf dem Kinz'gheimerhot. Eine lange Spannkette. Ein Hunde-Maulkorb Ein Liederbuch. Eine Mütze von grünem Buxkin. Ein Messer. Auf dem Wege von Rücklagen bis Niederrodenbach eine Spannkette; Empfangnahme beim Herrn O-tsvor- stand zu Rückingen.

Verloren: Ein massiv-goldener Ring mit Zeichen J. C. K. 1851.

Hanau am 8. Juni 1878.

Aus Königl. Landrathsamt.

TagsAscha«- Die Kongreßeinladung.

(A d. SÄw. Merk)

Durch die britische Regierung ist der Wortlaut der Kongreßein- ladung ungesäumt veröffentlicht worden, noch am selben Tage, an wel­chem die Einladung durch den deutschen Botschafter überbracht und be­antwortet wurde. Man durfte darauf begierig sein, in welcher Weise es der deutschen Vermittlung gelang, den bekannten Streit zwischen England Hub Rußland über die Vorbedingung d s Kongresses beirnle- gen und eine Formel ausfindig zu machen. d e Beden annehmbar, den Ansprüchen Beider gerecht wurde. England verlangte bekanntlich, daß Rußland den gefammten Vertrag von San Stefano dem Kongreß zur Berathung vorlege. Das schien Rußland eine unerträgliche Zumulhung, es weigerte sich dessen, erklärte aber dabei ausdrücklich, daß es auf dem Kongreß die Erörterung jedes beliebigen Gegenstandes zugestehe. Wie ist nun die deutsche Diplomatie dieser Schwierigkeit Herr geworden? Durch ein höchst sinnreiches und doch einfaches Mitte?/ Was nämlich England von Rußland als Vorbedingung verlangt hatte, das ist in der Einladung formell von England verlangt, daß es nämlich einwillige", die freie Erörterung des gefammten Inhalts des Ver­trags von San Stefano zuzugeben"; ein Verlangen, dem dann England in seiner Antwort entspricht, unter der Voraussetzung, daß die gleiche Horm der Emladung auch an die anderen Mächte ergangen sei, mit anderen Worten, daß auch Rußland die gleiche Bedingung zugestanden habe. In der Sache also hat Rußland nachgegeben; die Gesammtheit des Vertrags von San Stefano ist als die Grundlage der Kongreßoe- rathung anerkannt. Es ist aber geschickt eine Formel ausgesonnen wor­den, welche dem russischen Kabinet ohne Demüthigung diese Nachgiebig­keit ermöglicht hat. Man kann nur wünschen, daß die deutsche Vermitt­lung auch fernerhin ebenso glückt ch sei und daß sie auch in wichtigeren Fragen zwischen den Anspruch n Englands und den n Rußlands die richtigen Auskunftsmittel finden möge.

Folgendes ist der Wortlaut der deutschen Kongreßeinladung an das englische Kabinet:London, 3. Juni. Der Unterzeichnete, außer ordentl. und bevollm. Botschafter Sr. M. des Kaisers von Deutschland, Königs von Preußen, hat die Ehre, auf Befehl seiner Regierung Seiner Exz. dem Marquis v. Salisbury, Staatssekretär der ausw. Angelegen­heiten Ihrer Maj. der Königin des Ber. Königreichs Großbritanien und Irland, Kaiserin von Indien, folgende Mittheilung zur Kenntniß W bringen: In Uebereinst mmung nrt der vom östreichisch ungarischen Kabinrt ergriffenen Initiative hat die Regierung S. Maj. des Kaisers von Deutschland die Ehre, den Signaturwächten der Verträge von 1856 1871 vorzuschlagen, sich zu einem Kongreß in Berlin zu versam- meln, um die Abmachungen des zwischen Rußland und der Türkei ge- schloffeneu Prälimiuarfriedens von San Stefano zu erörtern. Indem ®te Regierung S. Maj. an die Regierung Ihrer brit. Maj. diese Ein­ladung richtet, hält sie dafür, daß die Regierung Ihrer brit. Maj. darein willigt, die freie Erörterung der Gesammtheit des Inhalts des Vertrages von San Stefano zuzugeben, und daß sie bereit ist, daran Mlzun-Hmen. Im Falle der Zustimmung sämmtlicher eingeladenen machte schlägt die Regierung Sr. Maj. vor, den Zusammentritt des

Kongresses auf den 13. d. M. festzusetzen Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur Kenntniß Seiner Exz. des Marquis v. Salisbury bringt, hat er die Ehre, Seine Exz. zu bitten, ihn sobald wie möglich mit der Antwort der brit Regierung bekannt zu machen. Der Unter- ze chnete rc. (gez.) Münster." Die Antwort des Marquis v. Salis­bury lautet:Ausw. Amt, 3. Juni. Der Unterzeichnete, Ihrer Maj. Hauptstaatsiekretär für Ausw. Angelegenheiten, hat die Ehre, den Em­pfang der Note Seiner Exz. des Grafen Münster vom heutigen Tage anzuerkennen, worin Ihrer Maj. Regierung eingeladen wird, an einem Kongresse zu Berlin zur Erörterung der Almachangen des zu San Stefano zwischen Rußland und der kei abgeschlossenen Präliminar- friedens theilzunehmen. Indem der Unterzeichnete von Seiner Exz. mündlicher Mittheilung, daß die Einladung in deutschem Wortlaut den übrigen Signaturmüchtm des Pariser Vertrags übersandt worden ist, Akt nimmt und dafür hält, daß jene Mächte bei der Annahme dieser Einladung dem in Seiner Exz. Note mitgerheilten Wortlaute zustim- m?n. hat er die Ehre, Seine Ext. zu benachrichtigen, daß Ihrer Maj. R-gierung bereit sein wird, an dem erwähnten Datum an dem Kongresse theilzunehmen. Der Unterzeichnete rc. (gez.) Salisbmy."

DerR. u. St.-A " enthält: Gesetz, betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inkaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71. Vom 2. Juni 1878. Weiter gibt der Herr Reichskanzler in dem­selben Blarte unterm 5. Juni die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Mk. bekannt. '

Die Nr. 21 der Gesetz-Sammlung enthält unter Nr. 8568 den AllerLöchsten Erlaß vom 4. Juni 1878, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlich n und Königlichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stell­vertretung Sr Majestät des Kaisers und Königs in den Regierungs. gestraften; und unter Nr. 8569 den Erlaß Sr. Kaiserlichen und- läglichen Hoheit des Kronprinzen vom 5. Juni 1878 wegen Ueber­nahme der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs in den Regierungsgeschäften.

Berlin, 7. Juni, 41/» Uhr Nachm. [Offizielle Bulletins.s Eine Veränderung im Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist seit heute Vormittag nicht eimetreten. 8. Juni, 6/2 Uhr Mmg Se. Majestät d r Kaiser und König haben die vergangene Nacht mit einer kurzen Unterbrechung ruhig geschlafen. Keine Schmerzen, kein Fieber.

Berlin, 7. Juni. (Köln. Zig.) Wie glaubwürdig verlautet, hat der zwischn England und Rußland erfolgte Äustau'ch die de d-r- feitigen Gesichtspunkte im Allgemeinen feststellen lassen und eine gewisse Annäherung derselben bewirkt. Die Arbeiten des Congresses werden dadurch erleichtert, während die Lösung der ein'chlag-nden Fragen selbst­verständlich dem (Songreffe selbst vorbehalten bleibt. Das Staats- minifterium beschäftigt sich in seinen Sitzungen sowohl mit Maßregeln, die von Seiten der Regierung allein im Interesse der Sicherheit'und Ordnung verfügt werden sollen, als auch mit weiteren an den Bundes­rath zu bringenden Vorschlägen und gesetzgeberischen Maßnahmen. Ge­rüchte über Belagerungszustand finden keine Bestätigung. Die An­gabe, daß Prof. Edmarch nach Berlm berufen worden sei, berubt auf Irrthum. Verschiedenen Personen sind in den letzten Tagen Droh­briefe zugegangen, welche der Behörde übergeben worden sind. Gestern fanden hier wieder mehrfache Haussuchungen und Verhaftungen Statt.

.Berlin, 7. Juni. (N. Frlftr. Pr.) Die Borlage an den Bundesrath, betreffend die Auflösung des Reichstages, ist von gestern datut, unterzeichnet vom Fürsten Bismarck und lautet: Die Erkenntniß der Gefahren, welche Staat und Gesellschaft durch das Umsichgreifen einer jedes sittliche und rechtliche Gebot verachtenden Gesinnung be­drohen, hatte die verbündeten Regierungen bewogen, anläßlich des At­tentats vom 11. Mai den Gesetzentwurf zur Abwehr socialdcmokrarischer Ausschreitungen vorzulegen. Der Reichstag hat die Vorlage abgelehnt. Inzwischen ist durch ein weiteres ruchloses Verbrechen gegen den Kaiser