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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erschein; täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mir belletristischer Beilage,, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correipondenz.
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Mittwoch den 5. Juni
1878.
NAtlicheH, Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementar-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom ersten Quartal 1877 betreffend.
Nachdem die vorgedochte, von der Königlichen Regierungs-Hauptlast? dahier ausgestellte Rechnung revidirt, den Kassen Kuratoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten, den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:
Zusammenstellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wit> wen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Kassel für das I. Quartal 1877.
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96
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57
46
50
370 2651
6235 5142
124
66
08
72
4554
466
2651
6358
5147
124
57
66
54
50
72
198
75
44
74
187
2162
63
02
4554
279
489
6556
5223
61
57
64
98
24
72
I 11a 11b III IV V VI
I II II a III
IV
Einnahme
Bestand am Schlüsse d. Rechnungsjahr. 1876 Antrittsgelder..... . . .
Kapitalzinsen.......... Abgelegte Kapitalien....... Jahresbeiträge der Kassenmitglieder . . Beiträge der Gemeinden...... Sonstige Einnahmen.......
Zuschuß aus der Staatskasse . . . .
Summa der Einnahme
Ausgabe
Verwaltungskosten (Porto,Tantieme d Erheb.ä 2%) Zur Anlegung als Kapital..... Bieder angelegte Kapitalien..... Pensionen.......... Sonstige Ausgaben........
Summa der Ausgaben Mithin Bestand
4554
243
489
6355
5207
61
57
64
16
89
72
36
201
15
88
35
4779
9
112
53
33
50
14523
270 7797
609!
364
46
25
10
61
50
19302
279 7797
6204
364
99
58
10
ii
50
274
18
2412 02
17165
241
5672
3
15
22
31
75
16911
241
5672 3
92
22
31
75
253
23
' 2137
38
7797
531
360
84
36
10
80
75
121
83
14523
46
14645 29
8728
01
5917
28
5917 28
1
10994
64
NUNg
Polrzer-Verordnung, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf
Trichinen.
Nachdem m neuerer Zeit zahlreiche Erkrankungen zum Theil mit tödtlicpem Ausgange in Folge des Genusses trichinenhaltigen Fleisches von zum Hausgebrauch von Privaten geschlachteten Schweinen vorge- kvmmen sind, verordnen wir auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, was folgt:
§. 1. Die durch unsere Polizei Verordnung vom 25. Mai 1876 i Amtsblatt S. 149) für Metzger und Wirthe vorgeschriebene Verpflichtung zur mikroskopischen Untersuchung der von diesen geschlachteten Schweine auf Trichinen wird auf alle Private, die zu ihrem Hausgebrauch Schweine schlachten oder schlachten lassen, ausgedehnt, und finden auf dieselben auch im Uebrigen die Vorschristen der gedachten Verordnung in den §§. 1, 3, 4, 5 und 6, sowie das in §. 5 angezogene Reglement, soweit dessen Bestimmungen nicht ausschließlich Gewerbtrei- bende betreffen, gleichmäßig Anwendung.
§. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Cassel, den 25. Mai 1878.
— _______Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Es wird fortan täglich des Morgens das amtlich ausgegebene Bulletin über das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs
sämmtlichen Telegraphen Anstalten telegraphisch zugehen, damit diese es durch Aushang an einer zugänglichen Stelle in oder vor dem Amtslokal zur Kenntniß des Publikums bringen.
Cassel, am 3. Juni 1878.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
V a h l.
— In einer Correspondenz (Rundschau) unseres gestrigen Blattes findet sich bezüglich des Untergangs des „Großen Kurfürst" folgender Satz abgedruckt:
„Da der Zusammenstoß am hellen Tage und bei ruhigem Wetter stattfand, so trifft die Führer der beiden Panzerschiffe eine schwere Schuld 2C."
Wir verwahren uns entschieden dagegen die Richtigkeit dieser Behauptung zu beweisen und bemerken nur noch, daß die Stelle ankzu- merzen im Geschäftsgänge übersehen wurde.
' Die Red. des „Hanauer Anzeiger."
TKZeßschK«.
Der Mordversuch auf den Kaiser.
(A. d. „Köln. Ztg.")
Berlin, 4. Juni Das Befinden des Kaisers darf den Umständen gemäß zufriedenstellend genannt werden. Auch während der vergangenen Nacht hat der Kaiser doch stundenlang erquickenden und markenden Schlaf genossen. Die Aerzte erblicken in diesem Verlaut des Zustandes einen starken Anhalt für die Hoffnungen auf einen günstigen