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Donnerstag den 23, Mai. 1878.

Tagesichs«.

Berlin, 22. Mai. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sitzung wurde die dritte Berathung der Rechtsanwaltsordnung zu Ende geführt; die Schlußabstimmung soll er­folgen, wenn eine neue Zusammenstellung mit den zuletzt genehmigten Aenderungen gedruckt ist.

Es folgte die dritte Berathung der Entwürfe eines Gerichtskosten- Gesetzes, einer Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und einer Ge­bührenordnung für Zeugen und Sachverständige; alle drei Gesetze wur­den in einer Abstimmung mit großer Majorität genehmigt.

Hierauf erledigte das Haus die dritte Berathuug des Gesetzent­wurfes, betr. Erhebungen über den Tabakbau, die Tabaksabrikation und den Tabakhandel und die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaus­halts-Etat pro 1878/79, welcher nach den Beschlüssen zweiter Lesung lautet:

§. 1.Ueber den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Han­del mit Tabak und Tabakfabrikaten im Reich sollen unter Zuziehung von Sachverständigen nach Maßgabe der vom Bundesrath festzustellen­den und bekannt zu machenden Bestimmungen Erhebungen veranstaltet , werden, deren Resultat dem Reichstage mitzutheilen ist."

§. 2 (§. 10 der Regierungsvorlage):In dcn Reichshaushalts- ' Etat für das Etatsjahr 1878/79 ist unter Kapitel 1a der einmaligen L Ausgaben als Titel 12 einzustellen: Kosten der Ausnahme der Erhe­bungen über den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Tabakhan- Äel 200,000 Mk. Die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnah­men ihre Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen."

In der Spezialdebatte zu §. 1 bemerkte der Abg. Scipio, die vor­liegende Gewerbestatistik bedürfe in Bezug auf die Tabakfabrikation und den Tabakhandel nur geringer Ergänzungen durch diese Enquete, dieselbe werde hauptsächlich auf den Tabakbau, auf die Meinungen der Inte­ressenten und auf die Verwendung der Surrogate zu richten sein. Das von der Regierung vorgelegte Tabaksteuergesetz leide hauptsächlich an dem Mangel, daß es eine Prägravation des inländischen Tabaksbaues involvire. Er hoffe, daß man auf Grund der zu veranstaltenden En­quete zu einem rationelleren Entwürfe kommen werde. §. 1 wurde hierauf genehmigt; ebenso §. 2 mit 141 gegen 123 Stimmen und so­dann definitiv das Gesetz im Ganzen.

Ohne Debatte genehmigte das Haus in dritter Berathung den Aus- lieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien und die Gesetzentwürfe, betreffend die Uebernahme bisher aus Landesfonds ge­zahlter Pensionen auf das Reich, und betreffend die Revision des Ser- »istarifs und der Klasseneintheilung der Orte.

Darauf wurde die Montag abgebrochene dritte Berathung des Ge­setzentwurfs, betreffend die Gewerbegerichte, zu Ende geführt.

Nachdem das Haus noch zwei Berichte der Reichsschuldenkommission für erledigt erklärt hatte, wurde die Sitzung, ohne daß die Vorlage, betreffend die Uebergangsabge von Essig zur Berathung gelangte, um 5 Uhr vertagt. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr mit folgender Ta­gesordnung: Gesammtabstimmung über den Entwurf einer Rechtsan­waltsordnung. Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Abwehr social demokratischer Ausschreitungen.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 20. Mai. Vorgestern starb hier der Registraior bei der Generaldirektion der königl. allgemeinen Wittwenverpflegungs- unstalt, Herr Köhler, derselbe, welcher nach dem Attentat einer der Ersten war, welcher den Verbrecher überwältigen half und dabei eine innere Verletzung erlitten haben muß, da tre gestern vorgenomwine Lichenöffnung die Zerreißung eines Darms ergab. Der Verstorbene hatte schon, krank am vorigen Dienstag, eine Vernehmung vor dem Un- rersuchungsrichter, erkrankte aber schon Tags darauf so heftig, daß er aus das Krankenlager fiel und nach drei Tagen sein L-.ben endete.

Köhler ist etwas über 40 Jahre alt und hinterläßt eine Wittwe und zwei kleine Kinder.

Berlin, 22. Mai. (Köln. Ztg.) Die einem süddeutschen Blatte aus London in acht Punkten gemeldeten englischen Forderungen, welche Rußland bis auf eine, die bulgarische Grenze betreffende, abge- lehnt habe, werden von Unterrichteten nach Form und Inhalt bezweifelt. Sonstige pessimistische und kriegerische Nachrichten scheinen zum Theil wenigstens absichtlich für augenblickliche Zwecke verbreitet. In Wien namentlich soll ein Druck auf Rußland versucht werden. Man beharrt dabei, daß die Unterhandlungen fortgesetzt werden. Obgleich über Ort und Zeit eines etwanigen Congresses sicheres nicht bekannt sein kann, wird vermuthet, daß ein Sommercongreß, vielleicht in Baden-Baden, nicht ohne Aussicht ist; jedenfalls aber würde der Congreß, wenn es dazu kommt, die Sanction der vorgängig erzielten Verständigung zur Aufgabe haben. Die national-liberale Fraktion hat beschlossen, das Socialistengesetz abzulehnen, dabei jedoch ihre vollste Bereitwilligkeit zu erklären, auf dem Boden des gemeinen Rechts alle etwanigen Lücken im Gesetze auszufüllen, welche gegen Ausschreitungen beklagter Art vorhan­den sein möchten, und erforderlichen Falles im Herbst zu außerordent­licher Sitzung zusammenzutreten. Bennigsen ist als Redner der Partei zur Darlegung des Fraktionsstandpunktes bezeichnet.

, So weit bis jetzt bestimmt, wird Se. Majestät der Kaiser und König am 11. Juni Abends sich nach Ems zum Curgebrauch begeben.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 11. Mai 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,197,585,760 Mark Doppel- kronen, 365,296,020 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 271,401,100 Mark; an Silbermünzen: 71,652,415 Mark 5-Markstücke, 97,810,530 Mark 2-Markstücke, 148,847,743 Mark 1-Markstücke, 71,486,388 Mark 50-Pfennigstücke, 35,717,718 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1,590,851,625 Mark; an Silbermünzen: 425,514,794 Mark 20 Pf.

Die Untersuchung gegen Hödel nimmt ihren Fortgang. Der­selbe stellt die Geduld des Untersuchungsrichters auf harte Proben. Dem Burschen fängt nämlich an, die Zeit lang zu werden, und dann scheint er wohl auch begierig zu sein, zu erfahren, was die Zeitungen über ihn schreiben; denn am Samstag verlangte er beim Verhör in brüsker Weise Zeitungen, bei welcher Gelegenheit sich zwischen ihm und dem Unter­suchungsrichter folgendes Gespräch entwickelte: Hödel: Sie behandeln mich ja hier wie einen Hund, habe ich dies etwa verdient? Sie wissen, wer ich bin, also verlange ich, daß mir eine Zeitung gegeben wird, denn in meiner Zelle bekommt man eine solche nicht zu sehen. Unter­suchungsrichter: Untersuchungsgefangene bekommen keine Zeitungen zu lesen. Hödel: So, das weiß ich besser, fragen Sie nur, ob die sozial- demokratischen Redakteure nicht auch Zeitungen haben. Untersuchungs­richter : Sie sind ja kein Redakteur, Sie sind wegen versuchten Mordes, verübt an Sr. Maj. dem Kaiser, hier in Hast, und solche Personen werden einfach streng bewacht, bekommen aber keine Zeitung. Hödel: Als politischer Verbrecher, zu welchem ich gestempelt weiden soll, ver­lange ich aber eine Zeitung. Daß diesem Verlangen indeß nicht entsprochen worden ist, versteht sich von selbst. Nach Mittheilung der Wiener Polizeibehörde befand sich der Attentäter Hödel im Sept. vor. I. in Wien. Derselbe wurde ausgewiesen und auf dem Schub nach Sachsen zurückbefördert.

Am 20. Mai ist die marokkanische außerordentliche Gesandt­schaft in Berlin eingetroffen, welche beauftragt ist, im Namen des Sul­tans dem Kaiser für die im vorigen Jahre übersandten Geschenke, sowie den Besuch seines Bruders, des Prinzen Karl, zu danken. Man wird sich erinnern, daß der Letztere nach dem Tode seiner Gemahlin einen Abstecher nach Nordafrika machte, der bis nach Marokko ausgedehnt wurde, wo er die freundlichste Ausnahme fand. Einige Zeit darauf überschickte der Kaiser dem Sultan durch eine außerordentliche Gesandt­schaft sehr kostbare Geschenke. Es scheint nach derWes. Ztg.", daß die Anknüpfung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko bin Sultan bewogen hat, der kaiserlichen Regierung den Ab-