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tigen Dampfer und lehnen im Allgemeinen die hohen Preise, welche für sie gefordert werden, ab. (Times.)
— Chicago, 26. April. Der „Schw. M." schreibt: Die That sache des fast ganz verschwundenen Werthunterschiedes zwischen Papiergeld und Gold macht die officielle Wiederaufnahme der Baarzahlung mach vor dem Termin des 1. Januar 1879 wahrscheinlich, und in Folge davon hat der Finanzausschuß des Bundessenats, an welchen der jenen Termin aufhebende Beschluß des Hauses verwiesen, weit entfernt, demselben zuzustimmen, vielmehr entschiedene Maßregeln zur Beschleunigung jener Wiederaufnahme vorgeschlagen. Darunter gehört namentlich die Bestimmung, nach welcher vom 1. Juli d. I. an die Zölle in Bundespapiergeld gezahlt werden können, für welche jetzt nur Gold und Silber angenommen wird. Der Finanzminister Sherman wünscht diese thatsächliche Gleichstellung von Papiergeld und Gold erst am 1. Octbr. Eintreten zu lassen. Ein zweiter Vorschlag ermächtigt die Regierung zur Ausgabe 4proz. Schuldverschreibungen gegen Bundespapiergeld, wodurch einem etwaigen Sinken des Papiergeldwerthes, an Gold gemessen, vor- gebeugt werden soll. Während diese beiden Maßregeln sich empfehlen, ist die dritte, welche den Finanzminister zur Wiederausgabe des mit Gold oder Silber eingelösten Bundespapiergeldes ermächtigt, äußerst bedenklich. Zunächst war dies während des Krieges ausgegebene Papiergeld nicht als eine zinslose Zwangsanleihe, die einmal zurückgezahlt, h in Gold eingelöst, nicht wieder beliebig erneuert werden kann. Zn dem Sinne hat denn auch das Oberbundesgericht entschieden, und Sherman, der gleichfalls für diese Konzession an den Westen ist, fühlt sich so wenig sicher, daß er vom Senat eine unzweideutige Ermächtigung dazu verlangt, die übrigens trotzdem vom höchsten Gerichtshof, falls er konsequent ist, als verfassungswidrig verworfen werden müßte. Schließlich will der Finanzausschuß noch die Bestimmung des Nationalbank- gesetzes aufgehoben haben, nach welcher für je 100 Doll. neu ausge- g'bener Nationalbanknoten 80 Doll. Bundespapiergeld (Greenbacks) aus dem Verkehr gezogen werden. Die dadurch beabsichtigte Verminderung der Greenbacks, von denen es 320 Mill gibt, ist namentlich dem Westen ein Dorn im Auge, und da der Westen die nächste Präsidentenwahl entscheidet, muß man ihm zu Willen sein. Im Fall der Annahme dieser Vorschläge würde es schon im Herbst, wenn nicht früher, zur Herstellung der Metallwährung kommen und das Geld der Ver. Staaten alsdann bestehen aus 320 Mill. Greenbacks, 340 Mill. Nationalbanknoten, einige hundert Mill. Gold und 30—40 Mill. der neuen Silberdollar. Durch die Verwandlung der Greenbacks in 4proz. Obligationen würde einer etwaigen Ueberfluth von Circulationsmitteln einigermaßen abgeholfen. Daß man von Seiten der Parteiführer schon jetzt auf die Macht, durch Wiederausgabe von Greenbacks die Umlaufs- mittel beliebig zu vermehren (und eventuell zu entwerthen) verzichten wird, ist nicht zu erwarten, falls nicht, wie bereits bemerkt, das Ober- Lundesgericht den Gelüsten ein- für allemal ein Ende macht. Leider sind aber auch in diesen Gerichtshof politische Einflüsse eingedrungen, und das Beispiel liegt bereits vor, daß Entscheidungen desselben durch eine mittelst neuer Richter zu Stande gebrachten Mehrheit wieder um- gestoßen worden.
Lokale-.
Hanau, 22. Mai 1878.
V M- Wie uns von zuverlässiger Seite mitgetheilt wird, entbehren die m den letzten Tagen entstandenen Gerüchte über einen dem hiesigen Creditverein drohenden Verlust in so fern der Begründung, als Lurch die noch schwebenden Verhandlungen jeder Anhaltspunkt hierzu fehlt und übrigens die dem Verein hinterlegten Sicherheiten einen Ver- Lust als unwahrscheinlich erscheinen lassen sollen.
— (3 mpfun g.) Den 23. Mai: Nachmittags 4 Uhr: Impfung M Bischofsheim; den 25. Mai: Morgens 9 Uhr: Impfung in Kilian- siädten, Mittags 12 Uhr in Oberdorfelden und Nachmittags 2 Uhr in Gronau.
— Riesige Plakate an den hiesigen Straßenecken kündigen die vom 24 —26. Mai im Zoologischen Garten zu Frankfurt a. M. stattfinden- de internationale Hundeausstellung an, zu welcher die Eintrittspreise folgendermaßen fest gestellt sind: Freitag den 24. Mai 2 Mk., den 25. Mai 1 Mk., den 26. Mai, Vormittags 1 Mk. und Nachm. 50 Pf. für die Person; Kinder unter 12 Jahren zahlen an allen Tagen die Hälfte. Die Ausstellung ist Morgens von 8—12 und Nachmittags von l1 ü—8 Uhr geöffnet. Freitag den 24. Mai, Vormittags 10 Uhr: Pramürung und Vorführung der Hunde.
— Für heute. Abends 9 Uhr: Steigercorps bei Beck; Spritze Nr. 1 in den „3 Gänsen".
— Aus dem Kreise Schlächtern. Nur wenige Einwohner des Klosterbezirks Schlächtern mögen erfahren haben, welches die Veranlassung des hohen Besuches war, den die heiligen Räume unseres Ehemaligen Klosters in den ersten Tagen der vorigen Woche empfangen haben Es waren daselbst in einem Zimmer des Seminargebäudes zu Einer Couferenz versammelt die Herren: Geh. Reg. Rath Mittler, Geh. Prov. Schulraih Kretschel, als Commissare Kön. Reg., und Ober-Cons.-
Rath Opitz, Cons.-Rath Fuchs, als Commissare des Kon. Consiff. zck Kassel, sämmtlich von Kassel. Als Gegenstand der Berathung figurirle eine alte Sache, die seit mehr als 40 Jahren die Zungen gelehrter und ungelehrter Leute in Bewegung gesetzt hat. Sie betrifft die Feststellung des Eigenthums des dermaligen Seminargebäudes resp, die Abfindung des Klosters Schlächtern bezüglich desselben und dessen Forderungen für die erste Einrichtung der damaligen Benutzung. Bekanntlich hatte die ehemal. Kurh Reg. im Anfänge der 1830er Jahre die frühere Klosterkirche, nebst den übrigen Räumen des aufgehobenen Gymnasiums und der Lehrerwohnungen (ehemalige Klosterzellen) dem Zweck der Einrichtung eines Lehrer-Seminars für die Provinzen Hanau, Fulda und Oberhessen bestimmt, auch dem Klosterfonds die Aufgabe gestellt, die Kosten der ersten Einrichtung vorbehaltlich späteren Ersatzes zu tragen. Das Kloster protestirte gegen diesen Schritt, jedoch ohne größeren Erfolg, als den, eine kleine Abschlagszahlung von dem Erlöse des alten, abgebrochenen Seminars in Marburg auf feine: enormen Ausgaben zu erhalten, mit den weiteren Forderungen, circa 35,000 fl. blieb es unentschädigt, ebenso bezüglich der Gebäude rc. selbst, und was noch härter war, es mußte fortwährend an den Kosten der nöthigen Reparaturen participiren. Da entschloß sich der damalige Klosterrentmeister, einen Antrag auf völlige Entschädigung und Uebernahme des Gebäudes seitens des Staats, mit Beifügung eines Rech- nnngsauszuges, zu stellen (1869). Unsere jetzigen preuß. Behörden hatten den Fehler nicht gemacht, ihn nun gut zu machen, dazu hielten sie sich trotz aller Sympathie für die benachtheiligte Anstalt nicht verpflichtet. Nachdem aber mit Einführung des Grundbuchsgesetzes (1872) die betreffenden Gebäude, Gärten rc. nur als Eigenthum des Klosters eingetragen werden konnten, der Staat sich also ohne jeglichen Rechtstitel nur im Benutz der Gebäude rc. sich befand, so ging er auf Unterhandlungen mit dem das Kloster vertretenden k. Consistorium zu Kassel ein, welche seither unter Befürwortung der Königl. Seminar-Directorew Stamm, Sander und des in jüngster Zeit verstorbenen Liebusch, deren Stellung zum Kloster fortwährend eine schwierige war, fortgeführt wurden. Wie man hört, ist die Sache nun so weit vereinbart, daß die Frage der Entschädigung bejaht, die Höhe des Betrags aber noch der Genehmigung der Oberbehörden in Berlin, resp, des Abgeordnetenhauses bedarf. Von beiden Seiten soll ein williges, freundliches Entgegenkommen beobachtet worden sein, welches den Herren Kommissaren umsomehr zur Ehre gereicht, als die Sache, wiewohl längst erwogen und vorbereitet, dennoch sehr kritischer Natur war. (K. T.-P.)
— Aus Kurhessen. Wie bekannt hat der Kultusminister in einer jüngst ergangenen Verfügung seine volle Zustimmung zu der strengen Bestrafung der an geheimen Verbindungen betheiligten Schüler ausgesprochen und erschwerende Vorschriften über die Aufnahme von Verbindungsschülern an deren Gymnasien erlassen. Daß diese repressiven Maßregeln am Platze sind bedarf keines Wortes, es fragt sich nur, ob nicht gleichzeitig prophylaktische Mittel allgemein zu ergreifen sind, wie sie sich u. A. an den Gymnasien zu Hersfeld, Hanau und Rinteln praktisch bereits bewährt haben. Die in Rede stehende Einrichtung besteht darin, daß an je zwei Tagen der Woche zu bestimmten Abendstunden den Schülern der oberen Klassen in dem Gymnasium oder einem Nebengebäude eine Anzahl Spiele, wie Schach, Dame, Belagerungsspiel, Tivoli, Billardino, sowie eine Anzahl Bildwerke, einige Nach- schlagebücher und Zeitschriften zur Verfügung gestellt werden; auch ist ihnen Gelegenheit geboten, daselbst eine Erfrischung zu sich zu nehmen. Dies gilt für die Schüler der beiden oberen Klassen. Für die Schüler der beiden Tertien ist einmal wöchentlich ein ähnlicher Unterhaltungsabend eingerichtet. Außerdem ist den Schülern der oberen Klassen nach wie vor gestattet, einmal in der Woche in Begleitung eines Lehrers ein in der Nähe der Stadt liegendes Wirthschaftslokal zu besuchen. Nach dem Juslebentreten jener Unterhaltungsstunde ist am Hersfelder Gymnasium noch keine Bestrafung wegen Wirthshausbesuches oder ähnlicher Verge^ngen nothwendig geworden und an jenen Abenden dem Lehrerkollegium nichts vorgekommen, was irgend ein Bedenken über die Än-° gemessenheit und Zweckmäßigkeit der ganzen Maßregeln erregen könnte.'
(Marb. Tgbl.)
— Zum Neubau des Post- und Telegrapheu-Gebäudes in Fulda sollen nach dem „Fuld. Krsbl." die sämmtlichen zum „Rohbau" gehörenden Arbeiten (Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schmiede-, Klempner- und Eisenguß-Arbeiten) nebst zugehörigen Materialien, zusammen veranschlagt zu 124,600 M. im Wege der öffentlichen Submission ungetrennt an einen Unternehmer vergeben werden. Zeichnungen, Kostenanschläge und Bedingungen liegen im Postbaubüreau dahier zur Einsicht offen. Die Angebote sind bis zum 31 Mn d. I., Nachmittags 3 Uhr, an das Kaiserliche Postamt in Fulda einzusenden.
Aus der Umgegerrd.
— Der „Frankfurter Anzeiger" schreibt unterm 21. Mai aus Frankfurt am Main: An den Folgen der am Sonntag Abend in Sachsenhausen zwischen Italienern und anderen Arbeitern stattgefundenen Schlägerei ist einer der dabei Betheiligten gestorben. — Die von dem.