M»m«cml»ts- Preis:
jährlich 9 Mark. Huwl. 4 M. 50 P.
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{jnnnucr Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Harrau.
Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,, und Samäags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
Mittwoch den 22. Mai.
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1878.
Änlicher.
In Verfolg ordnungsmäßiger Führung des Gemeinde-Rechnungs- Haushaltes weise ich die Herrn Bürgermeister zur Bedeutung der Gemeinde- Erheber an, künftig
1) über die beizutreibenden Gemeindeabgaben doppelte Verzeichnis^ eufzustellen und solche unter Beifügung der Mahnzettel nicht bei dem Exekutor, sondern der Königlichen Steuerkasse einzureichen,
2) alsbald nach Ablauf der in den Mahnzetteln gesetzten Zahlungsfrist die eingezahlten Beträge in der ihnen von dem Exekutor zuzustellenden und mit der Bescheinigung über stattgehabte Zustellung der Mahnzettel an die Schuldner zu versehenden Ausfertigung des Rückstands-Verzeichnisses zu streichen und dasselbe mit den nöthigen Pfändungsbefehle der Steuerkasse zum weiteren Verfahren wieder mit» zutheilen und
3) die ihnen von dem Exekutor alsbald nach stattgehabter Pfändung zuzustellenden Pfändungs-Protokolle aufzubewahren und, wenn Verkauf der Pfänder nöthig werden solle, zur Anordnung desselben bei der Steuerkasse einzureichen, auch
4) die Beitreibung von Gemeindegeldern in den Monaten März, Juni, Septbr. und Dezbr., nach abgehaltenem Steuererhebungs-Termin zu beantragen, dergestalt, daß am Rechnungsschluß das Mahn- und Pfändungsverfahren nachweisbar zum Abschluß gekommen ist.
Es wird bei dieser Gelegenheit wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß mit Strafen gegen Gemeindebehörde und Rechner vorgegangen wird, wenn ihnen in unterlassener zeitiger Einziehung der Gemeinde-Abgaben etwas zur Last fällt.
Hanau am 15. Mai 1878.
Im Einverständniß mit dem Ortsvorstande des Lamboiwaldes wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Vorbereitungen zu dem Lamboifest nicht früher als am 12. Juni im Walde getroffen werden dürfen, daß das Fest mit dem 13. Juni abschließt, und daß eine Nachfeier nicht gestattet wird.
Hanau am 17. Mai 1878.
Vermißt: Auf der Reise von dem hiesigen Bahnhöfe bis Geln- hausen: 1) Broche mit Brillanten in Silber, in Form eines Bouqets gefaßt. 2) Ein Brillant Kreuz, 10 Brillanten in Gold gefaßt mit Schieber, worauf einige kleine Brillanten. 3) Ein Armband mit ungefähr 15 Brillanten in Gold gefaßt. 4) Ein Armband, Mattgold, breiter Reif mit einem Opal und kleinen Brillanten. 5) Ein goldenes Armband mit Sicherheitskettchen. 6) Ein Armband, schwarz emaillirt. 7) Ein mattgoldenes Medaillon mit Amethist und Perlen. 8) Ein mattgoldenes Medaillon, auch mit Amethist und durchbrochener Goldoerzie- rung. 9) Zwei goldene Halskettchen. 10) Eine mattgoldene Amethist- Broche. 11) Ein Flacon mit goldenem Deckel.
Die Sachen befanden sich in einem Reisesäckchen und sind wahrscheinlich im Eisenbahnwagen bei dem Aussteigen in Gelnhausen liegen geblieben. Der Finder wird zur Ablieferung aufgefordert.
Hanau, am 22. Mai 1878.
Der Landrath.
Nach der Rückkehr Schuwaloffs.
(A. d. Schw. Merk-,
Graf Schuwaloff ist am 20. d. in der Frühe aus St. Petersburg in Berlin eingetroffen, um nach einer abermaligen Besprechung mit Bismarck wieder nach London zurückzukehren. Seine Mission ist also zu Ende. Aber selbst in diesem Augenblicke herrscht noch vollständiges Dunkel über ihren Erfolg. Die entgegengesetzten Gerüchte, kriegerische und friedliche, sind darüber verbreitet. So versichert z. B. ein Korresp. der Daily News in St. Petersburg vom 18. d. bestimmt, Schuwaloffs Reise werde zu einer friedlichen Löiung führen, die Kriegspartei daselbst sei vollständig vernichtet, und die janstgestimmren Kundgebungen, deren sich neuerdings die russischen Ossiziösen beflissen, scheinen diese Deutung zu bestätigen. Dagegen ist nach einer Mittheilung, die uns »on unse
rem A Londoner Korresp. zukommt, die Missionsreise Schuwaloffs vollständig ergebnißlos gewesen. Es wird uns darüber folgendes Nähere mitgetheilt: „Schuwaloff hatte vor seiner Abreise eine Unterredung mit Beaconsfield und empfing von demselben das Minimum der Forderungen, nach deren Gewährung England sich entschließen könnte, zu einem Kongresse zu gehen. Schuwaloff war der Ueberbringer folgender englischen Bedingungen: 1) Vorlage des ganzen Vertrages von San Stefano vor dem Kongreß, behufs Erörterung. 2) Außer den Großmächten sollen auf dem Kongresse jene Staaten ihre Vertretung finden, welche mit den durch Rußland hervorgerufenen Veränderungen im Orient nicht zufrieden sind, das ist Griechenland, welches die Interessen der Griechen in der Türkei zu vertreten hat und Rumänien, dessen bessara- bische Frage und Kriegsentschädigungsansprüche, über welche Rußland allein verfügen will, als vor den Kongreß gehörig bezeichnet werden.
3) die Türkei ist gleich den anderen Mächten auf dem Kongreß vertreten. 4) Rußland müßte vor dem Zusammentritt des Kongresses im Grundsatz erklären, daß es an den von ihm in Aussicht genommenen Grenzen Bulgariens, so weit sie sich nach Osten und Süden erstrecken, und griechische Elemente umfassen sollen, nicht festhält, sondern die Festsetzung der Grenzen dem Kongresse überläßt. 5) Die russische Besetzung Bulgariens wird aufgehoben, die Armee eines Kleinstaates besorgt die Ordnung der Dinge in Bulgarien, bis das Parlament des Fürsten- thums einen Fürsten gewählt, und derselbe die definitive Regierung übernimmt. 6) Die russische KriegsentschädigungSforderung wird auf die Hälfte herabgesetzt, und findet deren Regulirung durch die Abtretung asiatischen Gebietes und durch den bulgarischen Tribut statt. 7) Montenegros und Serbiens Grenzerweiterungen werden vom Kongreß festgesetzt. 8) Sobald Rußland diesen Punkten durch ein Protokoll zu- stimmt, ziehen sich die Russen nach Adrianopel zurück und die britische Flotte bezieht die Besika Bai. Rußland hat diese Bedingungen rundweg abgelehnt. Es beharrt, darauf, daß nur die bulgarische Frage eine europäische sei, während die anderen Fragen England nicht berühren. Nur bezüglich des Südens Bulgariens will Rußland sich zu Zugeständnissen herbeilassen." So unser △ London.r Korresp. Ob sich seine Angaben bestätigen, wird sich vermuthlich in wenigen Tagen zeigen. Bis jetzt läßt sich nur sagen, daß das, was vor Konstantinopel geschieht, schwer mit den friedlichen Nachrichten zu vereinigen ist, die bisher über die Reise Schuwaloffs verbreitet waren. Am Bosporus zieht sich offenbar ein Gewitter zusammen, das sich jeden Tag entladen kann. Die russischen Linien sind abermals um 4 Kilometer näher an Konstantinopel herangeschoben und durch Aufstellung neuer Geschütze verstärkt worden. General Totleben hat am 16. Mai eine Note an die Pforte gerichtet, worin er aus Gründen militärischer Nothwendigkeit folgende Forderungen stellt: 1) Unverzügliche Räumung der Festungen Schumla, Varna, Batum; 2) Entfernung des türkischen Lagers bei Maslak; 3) Erlaubniß, Bujukdere am Bosporus zu besetzen. Allgemein herrscht in Konstantinopel die Befürchtung, daß man sich von den Russen eines plötzlichen Angriffs, eines Ueberfalls zu versehen habe und diese Be- sorgniß scheint dadurch nicht vermindert, daß die Russen versichern, ihre militärischen Bewegungen seien lediglich durch Gesundheitsrücksichten veranstalret. Mittlerweile dauert auf englischer Seite die Herbeiholung der indischen Truppen, auf russischer Seite die Marineankäufe in Amerika fort, und auch die jüngste Aeußerung des Marquis v. Salisbmy, auf dem Jahresbankett zum Besten des Hilfsfonds der Presse gethan, hat unverkennbar einen kriegerischen Accent.
— Berlin, 21. Mai. (R. u. St.A.) In der am Montag unter dem Vorsitze des Staats-Mimsters Hofmann abgehalten n Sitzung des Bundesraths wurde dem Anträge des Ausschusses für Justtzwesen entsprechend der Entwurf eines reiches zur Abwehr social-demokratischer Ausschreitungen angenommen. Sodann wurden Kommissarren zur Vertretung der Vorlage im Reichstage gewählt.
— Berlin, 21. Mal. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sitzung wurde die dritte Berachung des Gesetzentwurfs betr. die Gewerbegerichte fortgesetzt.