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M 116.

Samstag den 18. Mai

1878.

NMtlicher.

Aufforderung

zur Anzeige vom Vorkommen der Reblaus.

Durch §. 5 des Gesetzes vom 27. Februar d. I., Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus betr. (Gesetzsammlung Seite 129 ff.), ist vorgeschrieben, daß jeder Eigenthümer oder Nutzungsberechtigte eines zur Rebkultur bestimmten Grundstücks von dem Vorhandensein der Reblaus und von allen verdächtigen Erscheinungen, welche das Vor­handensein der Reblaus befürchten lassen, der Ortspolizeibehörde unver­züglich Anzeige zu machen hat.

Das wissentliche oder durch ein unverschuldbares Versehen herbei­geführte Unterlassen einer solchen Anzeige zieht den Verlust des An­spruchs auf eine nach Maßgabe des Gesetzes zu gewährende Entschädi­gung für die durch die Sicherungs-Maßregeln betroffenen gefunden Reben nach sich.

Es ist aber auch im allgemeinen Interesse dringend erforderlich, daß diese Anzeigen in jedem Falle und ohne allen Verzug erstattet werden, weil dadurch allein die Möglichkeit offen bleibt, durch alsbaldi- ges Einschreiten die Verschleppung der Reblaus zu hindern und uner­meßlichen Schaden zu verhüten.

Ich sehe mich daher veranlaßt, an alle Bewohner der Provinz die Aufforderung zu richten, von den zu ihrer Kenntniß kommenden Fällen des nachgewiesenen oder vermutheten Auftretens der Reblaus sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.

Cafsel, den 29. April 1878.

Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau, gez. Frhr. von Ende.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 15. Mai 1878.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

Dienstag den 23. Juli d. I, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vierjäh­rigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 22. Juli, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten, sowie am 21. und 22. Juli, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Für Personenbesörderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 21., 22. und 23. Juli gesorgt sein.

Trakehnen am 27. April 1878.

Der Landstallmeister

_______________________gez. von Dassel.______________________

In Verfolg ordnungsmäßiger Führung des Gemeinde-Rechnunzs- Haushaltes weife ich die Herrn Bürgermeister zur Bedeutung der Ge­meinde- Erheber an, künftig

1) über die beizutreibenden Gemeindeabgaben doppelte Verzeichnisse aufzustellen und solche unter Beifügung der Mahnzettel nicht bei dem Exekutor, sondern der Königlichen Steuerkasse einzureichen,

2) alsbald nach Ablauf der in den Mahnzetteln gefetzten Zahlungsfrist die eingezahlten Beträge in der ihnen von dem Exe­kutor zuzustellenden und mir der Befcheinigung über stattgehabte Zu­stellung der Mahnzettel an die Schuldner zu versehenden Ausfertigung des Rückstands-Verzeichnisses zu streichen und dasselbe mit den nöthigen Pfändungsbefehle der Steuerkasse zum weiteren Verfahren wieder mit- zutheilen und

3) die ihnen von dem Exekutor alsbald nach stattgehabter Pfän- zuzustellenden Pfändungs-Protokolle aufzubewahren und, wenn Verkauf der Pfänder nöthig werden fülle, zur Anordnung desfelben bei der Steuerkasse einzureichen, auch

4) die Beitreibung von Gemeindegeldern in den Monaten März,

Juni, Septbr. und Dezbr., nach abgehaltenem Steuererhebungs-Termin zu beantragen, dergestalt, daß am Rechnungsschluß das Mahn- und Pfändungsverfahren nachweisbar zum Abschluß gekommen ist.

Es wird bei dieser Gelegenheit wiederholt darauf aufmerksam ge­macht, daß mit Strafen gegen Gemeindebehörde und Rechner vorge­gangen wird, wenn ihnen in unterlassener zeitiger Einziehung der Ge­meinde-Abgaben etwas zur Last fällt.

Hanau am 15. Mai 1878.

Für John Klingenstein nebst Ehefrau aus Langenselbold ist um Eutlaffung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbände, behufs Auswanderung nach England, nachgesucht worden.

Hanau am 6. Mai 1878.

Zugelaufen: Am 12. ds. Mts ein gelber Hund mit weißer Brust und weißem Hals; Empfangnahme bei Herrn Lehrer Stein zu Niederrodcnbach.

Gefunden: Ein schwarzer Sonnenschirm. Ein graues Rädchen mit schwarzen Franzen. Eine schwarze Orleanschürze. Ein grau­gestreiftes seltenes Knüpftüchelchen. Eine grüne Knabenmütze mit weißen Streifen.

Entflogen: Eine grau-gefleckte Ente.

Hanau am 18. Mai 1878.

Königliches Landrathsamt.

u f r u f.

Die Stadt Sulmierzyce ist in der Nacht vom 24. zum 25. d Mts. von großem Unglück betroffen worden. Bald nach 9 Uhr Abends brach in einem Hause Feuer aus, welches, vom Winde ange- facht, sich sehr schnell verbreitete, und sowohl die massive katholische Kirche, wie auch 30 Wohnhäuser, 38 Stallgebäude und eine Scheune vollständig einäscherte. 57 Familien haben ihr Obdach, dey größten Theil ihrer Habseligkeiten und ihre gesammten Nahrungsvorräthe ein­gebüßt. Die Verluste sind groß und Hülfe thut dringend Noth.

Wir bitten deshalb inständigst, die Abgebrannten durch milde Ga­ben unterstützen zu wollen, und diese dem hiesigen Magistrate einzusenden.

Die Vertheilung der Gaben unter die Abgebrannten wird das unterzeichnete Comitee bewirken, und sollen dieselben zum Theil zur Unterstützung der Abgebrannten und zum Theils zur Wiederherstellung der abgebrannten Kirche verwendet werden.

Wir bemerken hierbei, daß von der hiesigen Bevölkerung etwa 2400 Seelen der katholischen Confession angehören, daß nur eine Kirche hierorts vorhanden, und deren schleuniger Wiederaufbau dringendes Bedürfniß ist.

Sulmierzyce, den 26. April 1878.

Das Comitee:

Sternad, Probst. Zaremba, Kämmerer. W. SzymanSki, Vorsitzender d. kathol. Kirchen-Vorstandes. Wier zbicki, Vikar.

Pätzoldt, Posthalter. Bredtschneider, Postverwalter.

Dr. Szurminski, prakt. Arzt. H. Wozny, Hauptlehrer.

H. Narew, Gastwirth. Czarnecki, Bürgermeister.

TsgkKfHaru

Berlin, 17. Mai. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (49.) Sitzung setzte das Haus die zweite Bera­thung des Gesetzentwurfs, betr. den Spielkartenstempel, fort.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des E fernen Kreuzes von 1870/71; das Haus erledigte das Gesetz ohne weitere Debatte.

Hierauf erledigte das Haus die zweite Berathung der Entwürfe eines Gerichtskostengesetzes, einer Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und eine Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige.

Nach dem Schluß der Tagesordnung gedachte der Abg Frhr. von Staussenberg mit warmen anerkennenden Worten der gastfreundlichen Aufnahme, welche die von ihm geführte Deputation des Reichstages so-