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Montag den 13. Mai.

1878.

«Mtlicher-

Nach Mittheilung des Herrn Landes-Direktors ist es in neuerer Zeit häufig vorgekommen, daß in die zweite Klasse der Jrrenheilanstalt zu Marburg aufgenommene Geisteskranke, welche von dem Direktor der genannten Anstalt für unheilbar erklärt worden waren und demgemäß in derselben nicht länger in Behandlung bleiben konnten, trotz wieder­holten, sowohl an die Angehörigen der betr. Individuen, als an die Vorstände der Heimathsgemeinden gerichteter Aufforderungen aus der Anstalt nicht abgeholt worden sind, hierdurch aber für die letztere die Nöthigung fernerer Verpflegung und zwar — da es sich in den weitaus meisten Fällen um unentgeltliche Aufnahme zu handeln pflegt — in der Regel auf Kosten der Anstalt erwachsen ist.

Um diesem Uebelstande für die Folge vorzubeugen und eine Be­lastung der Anstaltskasse mit Ausgaben, zu deren Uebernahme dieselbe nach Zweck und Bestimmung der Jrrenheilanstalt an sich keine Veran­lassung hat, zu vermeiden, hat der Herr Landesdirektor den Direktor der Jrrenheilanstalt zu Marburg mit Anweisung dahin versehen, daß künftig in allen Fällen, in denen die Aufnahme von Kranken in die zweite Klasse beantragt wird, von dem Bürgermeister der unterstützungspflich- tigen Heimathsgemeinde die Ausstellung eines Reverses nach dem an­geschriebenen Schema, welcher der Anstaltsverwaltung die Möglichkeit geben würde, den Kranken bei unterlassener rechtzeitiger Abholung auf Kosten des Ortsarmenverbandes in die Heimath zurückzubefördern, ver­langt werde.

In Folge Verfügung der Königliche<Regierung werden die Orts­vorstände der Landgemeinden angewiesen der Aufforderung zur Aus­stellung des qu. Reverses nachzukommen und wird bemerkt, daß bei et­waiger Weigerung die Anstaltsverwaltung genöthigt sein wird, diejenigen Kranken, deren Abholung an dem Entlassungs-Termine nicht bewirkt werden sollte, künftighin, unter Entfernung aus der Anstalt, dem Orts- armenverbande zu Marburg zur weiteren Verpflegung auf Kosten der Heimathsgemeinde zu überweisen,^ der Vollzug des Reverses daher im wohlverstandenen eigenen Interesse der letzteren liegt.

Hanau am 7. Mai 1878.

Der Landrath.

Revers.

Der unterzeichnete Bürgermeister der Gemeinde......

Kreis........übernimmt hierdurch Namens und in

Vertretung des Ortsarmen-Verbandes daselbst die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß d . . zur Aufnahme in die Landes-Jrrenheil- Anstalt zu Marburg bestimmte geisteskranke......... -.......aus derselben auf Anforderung des Anstalts­Direktors zu dem von diesem bestimmten Termine und in der von ihm anzuordnenden Weise wieder abgeholt werde, räumt, auch für den Fall, daß dieser Verbindlichkeit nicht pünktlich Genüge geleistet werden sollte, der Verwaltung der Jrrenheil- Anstalt die Befugniß ein, d . . Kranke auf Kosten des Ortsarmen-Verbandes der hiesigen Gemeinde zuführen zu lassen.

.......am . . ten.....187

Der Bürgermeister

(Siegel.) ....... .

Justin Kaiser aus Fechenheim hat seine Familie verlassen und sich deren Ernährung entzogen. Ergebenst ersuche ich denselben im Er- mittelungsfalle nach Fechenheim zu weisen und Nachricht anher zu geben.

Hanau am 9. Mai 1878.

_________________________Der Landrath.

Tagekschs«.

Der Mordversuch auf unsern Kaiser.

Die „Köln. Ztg." schreibt unterm 12. Mai: Einem großen Theile unserer Leser konnten wir noch gestern Nachmittag die Mittheilung machen, daß von ruchloser Hand aus unsern hochverehrten Kaiser ein Mordversuch ausgeführt worden ist. Gleichwie die Hauptstadt, in wel­cher sich die Kunde mit Blitzesschnelle verbreitete, so wird auch unser , Sanzes deutsches Land, wie von Entrüstung über die scheußliche That, ]

so von inniger Freude über die Erhaltung des uns Allen so theuren Lebens erfüllt sein.

Es liegt uns über den Thatbestand eine Reihe telegraphischer Mel­dungen vor, aus denen wir, um allzuviele Wiederholungen zu vermei­den, folgende zwei hervorheben.

Unser ^-Berichterstatter telegraphirt: Diesen Nachmittag zwischen 3 und 4 Uhr kehrte der Kaiser mit seiner Tochter, der Großherzogin von Baden, von einer Spazierfahrt im Thiergarten nach dem Palais zurück, als ein junger Mensch hinter einem Bäckerwagen hervorsprang und zwei Schüsse aus einem Revolver auf den offenen Wagen des Kai­sers abfeuerte. Beide gingen fehl, einen dritten Schuß gab der Ver­brecher ab, als die herbeiströmende Menge sich auf ihn stürzte. Der Kaiser ließ den Wagen halten und zeigte sich den zahlreich Herbeieilen­den, deren Jubel, den allverehrten Kaiser unverletzt zu sehen, laut her- vorbrach. Der Meuchelmörder wurde der Volkswuth nur schwer ent­zogen, indem der Leibjäger Schulz, vom kaiserlichen Wagen herabsprin­gend, den Meuchelmörder in Haft brächte. Letzterer ist ein junger Mensch, angeblich von 23 Jahren, ein Klempnergeselle aus Leipzig, Na­mens Lehmann. In der Stadt verbreitete sich alsbald eine lebhafte Erregung und vor dem kaiserlichen Palais sammelten sich große Men- schenmasien, welche enthusiastisch ihre Theilnahme und Freude über die glückliche Rettung des greisen Monarchen kundgaben. Die Botschafter, die Minister, die Generalität und die Adjutanten fuhren sämmtlich zum Gratuliren vor. Als der Meuchelmörder an der Ecke der Wilhelms­straße vom Leibjäger ergriffen wurde, soll ein anderer junger Mensch ihm zu Hülfe geeilt und in Folge dessen ebenfalls verhaftet worden sein.

Unser <Z Berichterstatter sendet uns folgende Mittheilung: Die Stadt ist seit heute Nachmittag in eine ungeheure Aufregung versetzt. Auf den Kaiser ist um etwa SVa Uhr Nachmittags ein Attentat verübt wor­den. Der Kaiser befand sich an der Seite seiner Tochter, der Groß­herzogin von Baden, im offenen Wagen auf der Rückkehr von einer Spazierfahrt im Thiergarten. Unter den Linden, bei den Häusern Nr. 5 und 6, also zwischen der Wilhelms- und Kleinen Mauerstraße, feuerte ein Mensch zwei Schüsse aus einem Revolver auf den Kaiser ab. Der Jäger sprang sofort vom Kutschersitz und eilte dem Mörder nach, der noch zwei Schüsse in das Publikum abfeuerte. Die Frau Großherzogin wurde sofort ohnmächtig, der Kaiser verließ den Wagen und wurde mit lautem Jubel begrüßt. Der Mörder, den man sofort ergriff, wurde nur mit äußerster Mühe durch die Schutzleute der Volkswuth entzogen und sofort in das Bureau des dritten Polizeireviers, Mittelstraße 34, gebracht. Es ist ein langer, hagerer, bartloser Mensch, und es wurde vorläufig festgestellt, daß er den Namen Haedel oder Haenel, genannt Lehmann, trägt, 21 Jahre alt und aus Leipzig gebürtig ist. Er ist Klempnergeselle. Ein Mensch, welcher die Beamten bei Ergreifung des Thäters hindern wollte, ist gleichfalls verhaftet und gilt als Mitschul­diger. Der Kaiser stieg wieder in den Wagen ein und begab sich in das Palais zurück. Er ist völlig unverletzt und befand sich wohl auf. Die Großherzogin von Baden war, wie man hörte, von Schreck und Aufregung sehr angegriffen. Der Leibarzt des Kaisers, Geh. Rath Dr. v Lauer, erschien nach 4 Uhr im Palais, in welchem sofort die könig­lichen Prinzen, die hier anwesenden Fürstlichkeiten, die Minister und an­dern Staats- und Würdenträger sich einstellten. Tausende durchwogten die Straßen in der Nähe des Palais und stellten sich vor demselben auf. Der Kaiser erschien wiederholt auf dem Balkon und wurde mit lautem Jubel grüßt. Vom Reichstag aus war sofort ein Bote zur amtlichen Feststellung des Thatbestandes fortgesandt worden, vor dessen Rückkehr jedoch die Sitzung bereits geschlossen war, so daß Seitens des Präsidiums eine Anzeige an das Haus nicht mehr ergehen konnte. Die Stadt zeigt vielfach Flaggenschmuck.

Einer weiteren Mittheilung entnehmen wir, daß der Verbrecher in Gegenwart des Ministers des Innern, welcher in nächster Nähe wohnt, auf der dritten Polizeiwache in der Mittelstraße verhört wurde, und daß sich socialdemokratische Schriften sowie Photographien von Mitglie­dern der königlichen Familie bei ihm gefunden haben.

Das Verbrechen bietet zwar der Vermuthung über seine Triebfeder weiten Spielraum; zuverlässige Aufschlüsse wird jedoch erst die amtliche