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Die Ispaitigc
Earmondzcile oh. deren Raum
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Die Sspalt. Seite
20 Ptg.
M 110.
Samstag den 11. Mai.
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Amtliches.
Den Herrn Ortsvorständen des Kreises wird nachstehend eine Tabelle über die berichtigten Steuersätze der Klassensteuer für daS Veranlagungsjahr 1878/79 zum dienstlichen Gebrauche mit der Weisung bekannt gegeben, danach die Klassensteuer-Zu- und Abgänge zu berechnen.
Hanau am 7. Mai 1878. Der Landrath.
»her die in Folge der Bekonntmcchung des Herrn Finanz-MiNisters vom 31. März 1878 (Ges. S. S. 137) berichtigten jährlichen und monatlichen Steuersätze der 12 Stufen der Klassensteuer für das Veranlagungsjahr vom 1. April 1878 bis Ende März 1879.
Der Zu- oder Abgang beträgt für die Zeit vom
G
Jahres- Betrag
monatlicher Betrag
1. April 1878
1. Mai 1878
1. Zum 1878
1. Juli 1878
1. Aug 1878
1. Sept 1878
I.Oktbr
1878
1. Nov
1878
1. Dez.
1878
1. Jan 1879
1. Febr.
1879
1. März 1879
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bis Ende März 1879
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5 76
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Gefunden: Ein Msser. Ein graues Rädchen mit Franzen. Ein Geldtäschchen mit etwas Geld und einer Cigarre. Ein Hunde- maulkorb. Ein israelitisches Lesebuch. Ein Sparkassenbuch, auf den Namen Friedrich Becker lautend. Eine Brieftasche von rothem Juchtenleder mit verschiedenen Papieren.
Verloren: Ein Portemonnaie mit 1,42 Mk. nebst Ohrring.
Entflogen: Ein gescheckter Kanarienvogel.
Hanau am 11. Mai 1878.
______________Königliches Landrathsamt._____________________
Grundstücksverkaus.
Tezmin zum öffentlich Meistbietenden Verkauf der in der Gemarkung von Wachenbuchen belegenen Domanialgrundstücke:
M. 238. 38/10 Ruth. = O,oe6 hat . . . „ 270. 4^10 „ = O,oo6 „ j Grabland in den Hohlgarten,
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Dienstag, den 14. dieses Monats,
Vormittags 9 Uhr, in die Traut'sche Wirthschaft zu Wachenbuchen anberaumt.
Der Termin wird eine Stunde offen gehalten und auf angemessene Kaufgebote erfolgt der Zuschlag alsbald. Die Bieter haben dem unterzeichneten Beamten, auf Verlangen, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, was durch Hinterlegung des zehnten Theiles des gehownen Kaufpreises in baar oder Wertpapieren geschehen kann.
Hanau am 9. Mai 1878.
Der Domainen-Rentmeister
(3401)
Bell.
TageSscha«.
Das Nahrungsmittelgesetz.
(Ä. b. SÄw Mert)
Der Reichstag eilt seinem Schluß entgegen; bald wird das traurige Geschäft des beihlehemitischiN Kindermords beginnen: so nennt man im englischen Parlament das schließliche Fallenlassen der Gesetzentwürfe, zu deren Durchberathung die Zeit nicht mehr reicht. Eine Anzahl von Vorlagen wird diesem Geschick auch am Ende der gegen
wärtigen Session der deutschen Volksvertretung nicht entgehen können. Vielleicht findet aber doch ein junges Wesen noch Gnade, um dessen Schonung wir, gewiß im Einverständniß mit zahlreichen ReichStagK- wählern, dringend bitten möchten: wir meinen das Gesetz gegen die NahrungSmittelfälschung. Jahre lang schon ertönt, bei dem überhand- nehmenden Mißstand der Unsolidität im Handel mit den nothwendigsten und gebräuchlichsten Lebensbedürfnissen, der Ruf nach einem solchen Gesetze. Eigene Vereine und Zeitschriften sind zum Zweck der Agitation dafür gegründet worden. Eine ganze Literatur über die Verfälschungen hat sich gehäuft, sogar ein illustrirtes Lexikon derselben hat sein Erscheinen begonnen. Der Unfug hatte aber auch einen hohen Grad erreicht; vom Brod aus schwerspath-versetztem Mehl nebst „gebundener" Wurst bis zu den feineren Genüssen „verbesserter" Chokolade oder eines zUch Theil aus gemahlenen Cigarrenkistchen gebrauten Kaffees hatte man sich durch allerlei verdienstvolle physikalische und chemische Erfindungen hindurchzuarbeiten, wenn man sich der modernen „Genußmittel urld Gebrauchsgegenstände" bedienen wollte. Es mag zuletzt bei der Darstellung der Uebelstände manche Uebertreibung dem Publikum vorgeführt worden, es mag manche Forderung an die Gesetzgebung gestellt worden sein, deren Erfüllung das solide Geschäst hindernd und belästigend mit betroffen hätte. Um so besser wär es, daß, bekanntlich auf die besondere Anregung des Reichskanzlers FürsteN Bismarck, nun die Hochst- stehenden Behörden, die des Reichs, die Sache in die Hand genommen haben, welchen di? Mittel zu Gebot standen, auf Grund der umfassendsten und eingehendsten Untersuchungen ihre Vorschläge zu machen. Das neugegründete Gesundheitsamt griff das Geschäft tüchtig an, hörte die ersten medizinischen und chemischen Autoritäten, und auf Grund seiner Vorarbeiten legte der Bundesrath dem Reichstag einen Gesetzentwurf vrr, der in Begleitung eines umfassenden Materials, wie er über diesen Gegenstand wohl nie sorgfältiger und vielseitiger zu ammengestellt worden, einer großen Kommission des Reichstags zu eingehender Prüfung unterbreitet wurde. Die Kommission ist mit ihrer Arberr fertig, sie hat anerkanntermaßen den Entwurf, namentlich in Rücksicht auf Einschränkung willkürlicher Pol'zeihandlungen, auf genauere Grenzbestimmung der unter das Gesetz gehörenden Dinge und auf Schonung des soliden Ge- schästs, entschieden verbessert. Mit äußerster Anstrengung hat der Be-