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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Freitag den 10. Mai.

1878.

Amtliches.

Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in der Stadt Hanau, in dem Amtsbezirk Hanau II und in dem Amtsbezirk Bergen finden an nachstehend bezeichneten Tagen unentgeldlich statt:

Stadt Hanau. Die Zöglinge und zwar die Knaben am 3., 6., 10. und 13. Juli, von Nachmittags 36 Uhr. Die Mädchen am 17., 20., 24. und 27. Juli, von Nachmittags 36 Uhr. Für die 1877 geborenen und die früher geborenen Kinder, welche früher ohne Erfolg geimpft wurden oder wegen Krankheit nicht geimpft worden sind, den 31. Juli, 3., 7., 10. und 14. August, jedesmal Nachmittags von

3 bis 5 Uhr.

Kesselstadt. Den 11. Mai, Morgens VrlO U^r,

Impfung,

17.

V210

II

Revision.

Dörnigheim.

11.

II

Nachmittags

3

II

Impfung,

II

17.

II

II

3

II

Revision.

Mittelbuchen.

13.

II

Morgens

9

II

Jmpsung,

18.

n

II

9

II

Revision.

Wachenbuchen.

13.

ti

II

11

II

Jmpsung,

18.

M

II

11

II

Revision.

Hochstadt.

13.

Nachmittags

2

II

Jmpsung,

18.

II

II

2

II

Revision.

Kilianstädten.

25.

II

Morgens

9

II

Impfung,

II

31.

II

9

II

Revision.

Oberdorfelden.

25.

II

Mittags

12

II

Impfung,

31.

II

II

12

II

Revision.

Gronau.

25.

II

II

2

II

Jmpsung,

31.

II

II

2

II

Revision.

Bischofsheim.

23.

II

Nachmittags

4

II

Jmpsung,

II

28.

II

H

4

II

Revision.

Großauheim.

II

29.

5. Juni

Morgens

II

9

9

II

II .

Impfung,

II

ii

5.

12.

ii

ii

II

II

9

9

II

II .

Revision.

Großkrotzenburg.

5.

ii

Nachmittags

2

II

Impfung,

19.

ii

II

2

II

Revision.

Fechenheim.

1.

ii

Morgens

9

II

Impfung,

8.

ii

II

9

II

Revision.

Seckbach.

8.

ii

Nachmittgs?/,4

P

Jmpsung,

15.

ii

1

II

/»4

II

Revision.

Preungesheim. "

8.

ii

II

5

II

Jmpsung,

15.

ii

II

5

II

Revision.

Berkersheim.

8.

n

Abends

6

II

Jmpsung,

15.

6

II

Revision.

Bergen mit

21.

Mai,

Nachmittags

5

II

Jmpsung, Revision.

II

27.

II

II

5

II

Enkheim.

21.

II

II

3

II

Jmpsung,

27.

II

II

3

II

Revision.

Hierzu haben nach den Bestimmungen des Reichsimpfgesetzes zu erscheinen:

1) alle im Jahr 1876 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft^ sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können;

" 2) alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat- schule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, so­fern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist;

3) alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergan­genen Jahre die Impfung resp. Revaceination wegen Krankheit nicht erfolgen konnte oder bei denen die Impfung erfolglos war.

Von denjenigen Kindern und Zöglingen, welche anderweit geimpft worden sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem Bezirks-Jmpfarzt der betref­

fende Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschriebenen Formular vor Schluß des Jmpfgeschäfts vorzulegen.

Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche auf amtliches Er­fordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nach­weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.

Die Herrn Schulvorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zög­linge nach pos. 2 und 3 zu revacciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Bei pflichtungen genügen.

Die Herren Ortsvorstände veranlasse ich hierdurch, die Jmpftermine wiederholt bekannt machen zu lassen und für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Im­pfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren. In Be­treff der Sistirung der Vorimpflinge erfolgt direkte Benachrichtigung durch die Herrn Jmpfärzte.

Hanau am 7. Mai 1878.

Der Landrath.

Bürgermeister S. Schmidt zu Rüdigheim ist auf weitere 8 Jahre gewählt und in seinem Amt bestätigt worden.

Hanau am 7. Mai 1878.

Bewerber um die mit dem 15. Mai d. J. erledigte 3te Schul- stelle in Seckbach werden zur Einreichung der Bewerbungsgesuche auf­gefordert. Das Stelleneinkommen betrügt neben freier Wohnung 990 Mark, einschließlich 90 Mark für Feuerung.

Hanau am 8. Mai 1878.

Die den Herren Ortsvorständen heute per Couvert zugehenden Loosungsscheine wollen Sie den Militairpflichtigen alsbald behändigen.

Hanau am 9. Mai 1878.

Der Landrath.

Wochenschau.

R. F. Die bereits angebahnten Umwandlungen in den deutschen Regierungskreisen sind in dieser Woche zur vollendeten Thatsache ge­worden. Laut kaiserlicher Verordnung ist die Stellvertretung des Reichs­kanzler Fürsten Bismarck im Bereiche des Auswärtigen Amts: dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister von Bülow, im Bereiche der Kaiserlichen Admiralität: dem Chef der Admiralität, Staatsminister von Stosch, und im Bereiche der Post- und Telegraphen- Verwaltung: dem General-Postmeister, Dr. Stephan, übertragen worden. Obwohl der erkrankte Reichskanzler sich auf dem Wege der Genesung befindet, so ist das Inkrafttreten des Stellvertretungsgesetzes doch jeden­falls nothwendig geworden, um alle auf die innere Politik bezüglichen Funktionen des Reichskanzlers vor Unterbrechungen zu bewahren. Die Periode der Rekonstruktionen in den obersten Regierungsorganen des Reiches ist indessen noch immer nicht abgeschlossen, denn die elsaß- lothringische Statthalterfrage rückt dem Versuch einer Lösung augen­scheinlich immer näher. Wie glaubwürdig mitzutheilen ist, sind neuer­dings geschäftliche Vorermittelungen bei dem Präsidium des Reichtages angeregt worden, um die Möglichkeit zu untersuchen, ein diesbezügliches Gesetz noch in dieser Session zu schaffen. Auch hat der Freiherr v. Roggenbach, ein höherer Verwaltungsbeamter in Elsaß-Lothringen, kürz­lich eine Audienz bei dem Kronprinzen gehabt, um über verschiedene auf die Angelegenheit bezügliche Verhältnisse Auskunft zu geben. Man ver­muthet, es werde eventuell neben dem Statthalter vielleicht auch ein Minister für die Reichslande niedergesetzt werden. Bestätigt sich dfeje Vermuthung, so wäre die Auflösung des Reichskanzleramts für Elsaß- Lothringen zu erwarten und in diesem Falle würde die Ernennung des Unterstaatssekretärs Herzog, der jetzt Stellvertreter des Reichskanzlers in Elsaß-Lothringen ist, für die noch immer vakante Stellung im Reichs­schatzamt wahrscheinlich sein.

In ziemlich rascher Folge hat der Reichstag in dieser Woche die verschiedenen Lesungen der GewerbeordllMgsvovelle erledigt, wobei die