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Mit dem betreffen« »k« Pogauflchlag. Meeinzelne «um-

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Mittwoch den 8. Mai.

1878

Lau-wirthschastlicher Kreisverein Hanau.

Nächste Sitzung Samstag den 11 Mai, Nachmittags 2^/, Uhr, imgoldenen Löwen" zu Hanau.

Tagesordnung:

1) Beschaffung von guten Pflänzlingen zur Obstbaumzucht.

2) Vieh- und Frachtmarkt zu Hanau.

3) Hagelversicherung.

4) Hufbeschlag.

5) Das Halten von Feldtauben.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, Vorstehen­des bekannt machen zu lassen.

Hanau am 7 Mai 1878.

Der Landrath.

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Zur Lage.

(Ä d. Sckw wert)

So wenig es noch möglich scheinen wollte, daß eine Lösung der Gegensätze ist den Anschauungen Englands tntb Rußlands sich in fried- licher Weise werde finden lassen, und daß der Krieg zwischen diesen bei­den Weltmächten noch abgewendet werden könne, so' scheint doch in den letzten Tagen därrn eine Wendung zum Besseren erkennbar, daß von Rußland asts Schttte geschehest, aus welchen erhellt, daß es, wenn es ihtn nutr möglich gewacht würd, eine' friedliche LosUng einer kriegerischen vvrzöge. Wollte' andererseits an der Ansicht, däß Rußland, die VK- letzung der Verträge durch die Türkei büzüglich der Behandlung seiner Unterthanen selbst' zügegeben, doch nicht berechtigt gewesen sei, sich von seiner Vertragspflicht gegenüber den anderen Signaturmächten loszu­sagen und einseitig- votzügehen, starr festgehaltest werdest, so würde frei­lich alle Nachgiebigkeit Rußlands nichts helfen, bfr je-rfeS einseitige Vor­gehen einmal nicht- ustgeschöhen zu machen ist. Dieser noch Englands Anschauung berechtigte casus bellt liegt immer vor und keine noch so klug erfundene FörmA kann dies ändern. Sieht England sich dadurch in bet ihm schuldigen Rücksicht für töd lich beleidigt an, so muß es zum Aeußersten kommen. Wir wollen aber hoffen, daß die Staats­männer dn liest TUsttsst eine so schroffe Auffassung nicht theilen und bei wirklich annehmbaren AusgkeichungSvoischlägen, die Bürgschaften für die Zukunft bieten, die ungeheure Veräntwortung nicht auf sich laden wer- den, die Hand zur' VÜrsöhnung, werde auch geböten, was da wolle, zst- rückziWßrN. Ob aber Nun wirklich AnstthmbÜtts Mit sicherer Bürg- schaft geboten Werben will und kann, und ob anderer Seils die Festig­keit mit Mäßigung sich paart, davon wird es abhängen, ob ein Krieg, der vielleicht Wurst der Gegner sW seine Opfev entschädigt und dessen Dauer unberechtubar ist) in zwei Welttheilen entbrennen, oder der Welt Ltt ersehnte Friede gesichert werdest solle.

DerR. u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum StaatshaurhalMEtal für das Jahr vom 1. April 18787791 Böm ir. April 1878;

B c r bi n; 7. Mai. 'Wchstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verkauft best gestrigen (41.) Sitzung setzte das Haus die zw-tte Bera­thung über den Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gewerbeord­nung, fbrt;

Jn der heutigen (42.) Sitzung motivirte der Abg. Holthof seine Zstterpellativn/ welche" lautet:

IM der deM Deuftchen Reichstage unter Nr. 13 der Drucksachen zur Kenntniß gebrachten Denschrift des Kaiserlichen Gesundhertsamles ist die Mittheilung enthalten, daß dem Herrn Reichskan,ler ein An- tiöy auf Veranstaltung einer eingehenden Ermittelung über die Ver- nnreftkignng der Flußtäufe durch Kinaljauche und Industrie-Abfälle, weiterhin über die Einwitkung dieser Flußverunreinigungen auf die menschliche Gesundheit, endlich über die Mittel gegen etwa sonst atme

Uebelstände und zwar hauptsächlich aus dem Grunde unterbreitet wor­den sei, weil diese Frage innerhalb des engeren Erhebungsbezirkes der Einzelstaaten einer befriedigenden Lösung nicht fähig sei, vielmehr zu eingreifender und umfassender Fassung im Gebiet des ganzen Reiches dringend auffordere. Es ist damit anerkannt, daß die Ge­setzgebung über diese Angelegenheit der Kompetenz des Reiches unter­stehe. Angesichts dessen richtet der Unterzeichnete an den Herrn Reichskanzler die Frage:

1) Ist ihm bekannt, daß in Preußen die Angelegenheit der Fluß­verunreinigung als vollkommen entschieden angesehen und diese Ent­scheidung zur Grundlage administrativer Verbote und Zwangsverfah­ren gemacht wird ?

2) Welche Schritte gedenkt er gegen dieses, der Kompetenz der Reichsregierung präjudizirliche Verhalten zu thun ?"

Der' Präsident des Reichskanzler Amts, Stams-Minister Hofmann, erklärte hierauf, es sei dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die preußi­sche Regierung auf Grund eines Gutachtens der wissenschaftlichen De­putation für das Medizinalwesen eine allgemeine Anordnung, die Ver­unreinigung der Flußläufe betreffend, an die Ober-Präsidenten erlassen habe, wonach bei der Anlage von entsprechenden städtischen Anlagen immer die Erlaubniß deS Staats-Ministeriums ein zuholen sei, und daß sie diese Einwilligung bereits in bestimmten Einvlsällen versagt habe: Der Reichskanzler habe hierin keinen Grund gesedin, seinerseits dagegen vorzugehen, da die preußische Regierung nur von ihrem verfassungs mäßigen Rechte der Aussicht über das Medizinal- und Veterntärw- sen Gebrauch gemacht habe. Sie habe sich mit ihren Maßregeln auch nicht in Widerspruch mit den Intentionen der Reichsregierung gesetzt, welche letztere in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werde, einen Gesetz, entwurf über diese Materie vorzulegen.

Ein Antrog auf Besprechung der Interpellation fand nicht die nö­thige Unterstützung.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte, welche derKommissarius des BundeSraths, Geh Ober-Regierungs-Rath, Starke, mit einem Vortrage über die Entstehung und Natur dieser Vorlage einleitete. Die Vorlage wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen

Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, fortgesetzt.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 7. Mai. Die Morgenblätter be chäftigen sich mehr­fach mit der Angelegenheit betreffend die Statthalterschaft in Elsaß- Lothringen. Den Thatsachen entsprechend, schreibt darüber dieTribüne": Die elsaß-lothringische Statthalterfrage rückt dem Versuch einer Lösung augenscheinlich initiier näher. Wie heute glaubwürdig mitzutbeilen ist, sind neuerdings geschäftliche Borermittelungen bei dem Präsidium des Reichstags angeregt worden, um die Möglichkeit zu untersuchen, ein diesbezügliches Gesetz noch in dieser Session m schaffen. Richrig ch e» auch, daß Freiherr v. Roggenbach kürzlich eine Audienz bei dem Kronprinzen gehabt hat, um über verschiedene auf die Angelegenheit bezügliche Verhältnisse Auskunft zu geben. .

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 27 April 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,192,789,300 Mark Doppel­kronen, 365,296,020 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 266,604,640 Mark; an Silbermünzen i 71,652,415 Mark 5-Markstücke, 97,810,530 Mark 2-Markslucke, 148,847,743 Mark 1-Markstücke, 71,486,388 Mark 50-Pfennigstücke, 35,717,718 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke. Gesammtaüspraguug an Goldmünzen betrug: 1,586,055,165 Mark; an Silbermünzen. 425,514,794 Mark 20 Pf. . .

Nach 8- 18 des Holzdiebstahlsgesetzes vom Jahre 18o2 w rd die Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatze des 'Lerches des Eut- wendeten an den Bcstohlenen neben der Strafe von AmtswegiN ersann«. 3h Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober«Tribunal durch Er- keuntn'ß vom 9. April 1878 ausgesprochen, daß eine Aue nähme für