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lsmumer Inniger.
Zugleich Ami^^es Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit AuSu-^re der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,> Md S mstagi dieser Berliner Provinzial-Correspondenz.
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BKM den 6. Mai.
1878.
Amtliche«.
Auf höhere Veranlassung wird hierdurch veröffentlicht, daß im Anschluß an die vorjährigen Arbeiten im Laufe dieses Sommers — etwa vom 1. Mai ab — die trigonometrischen Vermessungen, unter Leitung des mit Führung der Geschäfte des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme beauftragten Major ä la suite des Generalstabes der Armee Schreiber in denRegierungs-Bezirken Casfel und Wiesbaden, die topographischen Vermessungen, unter Leitung des Chefs der topographischen Abtheilung der Landes-Aufnahme, Oberstlieutenant a la suite des Generalstabes der Armee, Baumann in dem RegierungsBezirk Casfel zur Ausführung gelangen werden.
Die Herren Bürgermeister haben dafür zu sorgen, daß den nachstehend abgedruckten Ordres überall nachgekommen wird.
Hanau, am 30. April 1878.
Der Landrath.
Ministerium des Innern.
Die von Seiner Majestät dem Könige befohlene Triangulation der Provinzen des StaatS wird in diesem Jahre — unter oberer Leitung des mit Führung der Geschäfte des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme beauftragten Majors Schreiber vom Neben- Etat des großen Generalstabes, ä la suite des Generalstabes der Armee, — auch in dem Regierungs-Bezirke Casfel zur Aufführung gelangen und in trigonometrischen Feldarbeiten bestehen.
Da für das Gelingen dieses gemeinnützigen, und mühevollen Unternehmens aber die Mitwirkung der Magisträle, Gutsherrschaften, der Grundeigenthümer und Einsassen, sowie der Prediger, auch der Landesverwaltungsbehörden und Offizianten gedachten Bezirks erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, diese Allerhöchste Absicht um so mehr kräftig zu unterstützen, als die zu verlangenden überhaupt nicht lästigen Hülssleistungen in der Regel nur ein bis zwei Mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diese dem Herrn Major Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Trigonometern und Hülfstrigonometern zu gewährenden Hülssleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1) Bei Besteigung der Kirchthürme und anderer erhabener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegenden kundigen Leute mitzugeben, welche die entfernten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen wissen.
2) Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu befördern, zu welchem Zwecke die Königlichen Forstbeamten angewiesen und auch Besitzer von Privat- forsten aufgefordert werden, den behufs Gewinnung von Durchsichten unumgänglich nöthig werdenden Durchhauen Statt zu geben.
3) Ber Besichtigung der Gegenden auf Verlangen Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu anderweitig nothwendigen Arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen ortsübliche Zahlung, die Boten gegen Bezahlung von 50 Pf. pro Meile zu gestellen.
4> Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die OrlSobrigkeiten dem Herrn Major Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Trigonometern nnd Hülfstrigonometern auf Verlangen Mielhsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ein schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
ö) Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz, welches nur dann requtrirt werden wird, wenn es unmittelbar zu dem gedachten Zwecke verwendet werden soll, ist von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten gegen Bezahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen. ^ie Nebenkosten, worunter die Hauerlöhne und der etwaigen Rücker- lüune bis zu den Abfuhrwegen verstanden werden, sind der Forstkasse evenjalls zu erstatten. Sollen diese Forsten aber von dem Orte, wo die Hölzer verwendet werden sollen, so entfernt liegen, daß durch die Beschaffung der Hölzer ein Zeitverlust oder unvechälrnißmäßrge Kosten
entstehen würden, so ist die erforderliche Quantität von den Grundeigenthümern aus ihren Privatgehölzen zu liefern, diesen aber das Gelieferte aus dem Fonds der Landestriangulation zu bezahlen. Die zur Abfahrt dieser Hölzer nötigen Fuhren werden von den Ortschaften geleistet und nach billigtm Uebereinkommen sogleich bezahlt.
6) Desgleichen werden die zur Errichtung eines Signals erforderlichen Mannschaften von der Grundherrschaft oder den nächsten umliegenden Ortschaften zusammengebracht und, da die Aufrichtung nur einige Stunden Zeit erfordert, auf Verlangen mit zwei und einen halben Silbergroschen für den Mann bezahlt. Zu Signalbanten dagegen, welche mehrere Tage Zeit erfordern, sind die nöthigen Arbeiten gegen d.n ortsüblichen Tagelohn zu gestellen.
7) Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind die genannten Dirigenten, Trigonometer und Hülfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die Dirigenten auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier, für welches deN Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung geleistet wird, zu versehen.
Die Fourage für die Pferde der Dirigenten ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben. Alle übrigen Hülssleistungen und aller Vorschub, welcher den Beauftragten widerfahren, insofern sie zur Beförderung ihres Geschäfts gehören, werden gern bemerkt werden.
Es wird von den betreffenden Grundbesitzern, Predigern rc. erwartet, daß sie mit Bereitwilligkeit der Allerhöchsten Absicht entsprechen, und dadurch zum besseren Gelingen eines ebenso nothwendigen als nützlichen Unternehmens beitragen werden.
Berlin, den 21. Februar 1878
(L 8.)
Der Finanz-Minister. Der Minister des Innern.
Im Austrage: Im Auftrage:
(gez.) v. Hagen. (gez) Ribbeck.
Offene Ordre. für den mit Führung der Geschäfte der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Ausnahme beauftragten Major Schreiber vomNeben-Etat des großen Generalstabes, a la suite des Generalstabes der Armee, und für die demselben untergebenen Dirigenten, Trigonometer und Hülfstrigonometer, an alle Gutsherrschasten, Grundbesitzer, Prediger und alle bei der Lander Verwaltung angestellten Offizianten in dem Regierungsbezirk Casfel.
Die Herrn Bürgermeister, Ortsvorsteher und Lehrer wollen gefälligst auch in d.esem Frühjahr die Jugend auf das mit Strafe bedrohte Verbot des Ausnehmens der Vogelnester aufmerksam machen. Es kann nicht genug geschehen, um den argen Unfug in unserer Gegend und den großen Schaden, welcher durch das Vertilgen resp. Einsangen der jungen Vögel zugesügt wird, zu beseitigen.
Hanau, am 6 Mai 1878.
Seligmann Hirschmann 2r zu Großkrotzenburg hat um Gestat- tung zur Anlage einer Schlächterei in seiner an der Dorfstraße gelegenen Hofraithe Karte N. Nr. 177 — Brandversicherung Nr. 44Vr — nachgesucht.
Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Pläne und Beschreibungen 14 Tage lang dahler offen liegen, während welcher Zeit etwaige Einwendungen bei Meldung der Ausschließung vorzubringen sind.
Hanau am 30. Lpril 1878.
Bewerber um die erledigte erste Schulstelle in Praunheim, mit welcher ein Einkommen von 900 Mark nebst freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden ist, werden zur alsbaldigen Einre'.chnng der Meldungsgesuche nebst Zeugnissen ausgeforderi.
Hanau am 2. Mai 1878.