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42 103.
Freitag den 3. Mai.
1878.
RmMches-
Bekanntmachung.
Am 49. April d. J. ist in der Nähe des Fußweges von Elbinge- rode nach Rothehütte in einem mit Wasser gefüllten Loche — Fuchsloch genannt — die Leiche eines unbekannten Kindes im Alter von etlichen Wochen, männlichen Geschlechts, von ziemlich kräftigem Körperbau und angemessener Ernährung gefunden worden.
Der Tod des Kindes ist nach dem Gutachten der Gerichtsärzte durch eine Hirnblutung erfolgt, welche ohne Zweifel durch einen auf den Schädel desselben ausgeführten Stoß oder Schlag veranlaßt worden ist.
Die Leiche hat dem Anscheine nach nur kurze Zeit im Wasser ge- legen, und kann deshalb der Tod des Kindes kurze Zeit vor der Auffindung der Leiche — vielleicht erst am Tage zuvor — erfolgt sein. Es liegt unzweifelhaft ein Mord vor und hat man den Verdacht auf eine umherziehende Person gelenkt.
Die Leiche des Kindes, welches eine dunkele Gesichtsfarbe und schwarzes Haar hatte, war bekleidet: 1. mit einem Kleidchen von grauem Beider Wandstoffe, mit einem daran festgenähten Leibchen, letzteres von grauem Kattun, mit einer Einfassung von lilla geblümtem Kattun versehen; 2. mit einer Jacke von lilla geblümtem Kattun, die Aermel mit Spitzen eingefaßt; 3. mit einem Hemd — anscheinend von Shirting, mit Spitzen am Halsloche und an den Aermeln.
Der obere Theil des Körpers war in ein Stück grauen Zeuges (Beiderwand) gehüllt, und ein gehäkeltes Wickelband mehrfach um Hals und Kopf geschlungen.
Es wird ersucht, Nachforschungen anzustellen und von dem Resultate mir umgehend Kenntniß zu geben.
Es ist diesseits bei der zuständigen Behörde die Auslobung einer Belohnung für denjenigen beantragt, welcher den Thäter in der Weise zur Anzeige bringt, daß derselbe dem Gerichte zur Bestrafung überlie- liefert werden kann.
Göttingen, den 27. April 1878.
Kronanwaltschaft des Königlichen Obergerichts.
G a l l i.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 1. Mai 1878.
Der Landrath.
Es ist Anordnung dahin getroffen, daß für diejenigen Lehrer, welche den zweiten deutschen Lehrertag zu Magdeburg vom 11., 12. und 13. Juni d. I. besuchen, der Urlaub in der Pfingstwoche bis zum 14. Juni einschließlich verlängert werde.
Hanau am 1. Mai 1878.
Moses Hahn in Bergen hat um Gestaltung zur Anlage einer Schlächterei in seiner am s. g. Gang belegenen Hofraithe Karte Y. Nr. 72 — Brandversicherung Nr. öVa — nachgesucht.
Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Pläne und Beschreibungen 14 Tage lang dahier offen liegen, während welcher Zeit etwaige Einwendungen bei Meidung der Ausschließung vorzubringen sind.
Hanau am 30. März 1878.
____________Der Landrath. _______________
Wochenschau.
R. F. In das innere politische Getriebe des Deutschen Reichs ist einiges Leben zurückgekehrt. Fast gleichzeitig mit den französischen Kammern nahm auch der deutsche Reichstag am 30. April seine Arbeiten wieder auf, doch während die ersteren fast vollzählig erschienen waren, tagte der deutsche Reichstag zunächst vor ziemlich leeren Bänken. Ein Gesetzentwurf, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Dampfschiffen, wurde in zweiter Berathung nach der Regierungsvorlage angenommen, die Vorlage bezüglich der Rinderpestverhütung wurde je
doch in Anbetracht der geringen Besetzung des Hauses einer späteren Berathung vorbehalten. Hoffentlich wird sich der Reichstag bis zum Ende der Woche kompletirt haben. Von einem bestimmten Termine der hochwichtigen Finanzdebatten im Reichstage verlautet noch nichts Bestimmtes, nur bemerken wir zur Frage der Finanzreform, daß die diesbezügliche Enquetenliteratur in einer Weise ins Kraut geschossen ist, daß wir keine Lust verspüren, ein Fazit aus ihr zu ziehen.
Obwohl Oesterreich auf alle Arten bemüht ist, seine politischen Absichten bezüglich der Orientfrage zu verbergen, so darf es nach den neuesten Informationen aus Wien doch als im Princip entschieden betrachtet werden, daß Oesterreich die türkischen Provinzen BoSnien und die Herzegowina besetzen wird. Wann der Zeitpunkt einer solchen militärischen Operation Oesterreichs eintreten wird, hängt freilich von verschiedenen politischen Umständen ab, wie überhaupt auch die Art und Weise der Occupation Bosniens und der Herzegowina durch Oesterreich noch nicht ganz festgesetzt ist. Denn obwohl am Wiener Hofe eine starke Partei eine Theilung der Türkei im Einverständnisse mit Rußland wünscht, so hält man doch auch die Eventualität offen, die Occupation Bosniens und der Herzegowina as§ den Anfang eines österreichischen Krieges gegen Rußland zu betrachten. — In der Ausgleichsaffaire zwischen Oesterreich und Ungarn haben neulich Verhandlungen der Minister beider Staaten stattgefunden, in welchen man zu der Einsicht gelangt ist, daß ein magerer Ausgleich immer noch besser ist, als ein fetter Zwistprozeß und so wird man den Ausgleich wohl zum gegenseitigen Mißbehagen endlich nothdürftig zusammenflicken, bis derselbe wieder — zerreißt.
In dem russisch englischen Konflikt ist die Erfolglosigkeit der deutschen Vermittelung eine ziemlich offenkundige Sache geworden, indem aus Berlin gemeldet wird, daß die deutsche Regierung, nachdem ein Einverständniß der streitenden Parteien im Princip hergestellt sei, nunmehr die sachliche Auseinandersetzung den betreffenden Mächten selbst überlassen habe. Rußland und England sind aber bis jetzt nicht im Geringsten im Stande gewesen, sich in dieser Beziehung zu einigen, weder, was den gemeinschaftlichen Rückzug von Konstantinopel, noch die Kongreßformalitäten anbelangt. Die Orientkrisis spitzt sich daher im- mermehr nach dem einen Resultate zu, daß Rußland die europäische Entscheidung im Orient annehmen oder sich zum Kriege mit England fertig machen muß. Ein Bischen hat Rußland wieder nachgegeben, indem es nur den Theil von Bessarabien verlangt, der von Russen bevölkert ist, aber im Uebrigen hebt das Petersburger Kabinet selbst hervor, daß eine friedliche Lösung der Orientfrage nur dann möglich sei, wenn bei den Unterhandlungen der Punkt von der formellen Unterbrei- tung des ganzen Friedensvertrages an den Kongreß vermieden würde, weil Rußland dies als eine Demüthigung ansehen würde. Was von solchen Bedingungen Rußlands seitens Englands zu erwarten ist, mag daraus hervorgehen, daß die englische Regierung mit allen Mitteln fort- fährt, ihre Streitkräfte gegen Rußland zu entfalten.
Die russische Regierung wiegt sich auch ihrerseits in keinen Friedensillusionen, denn der Großfürst Nikolaus ist angeblich wegen Gesundheitsrücksichten von dem Oberkommando der russischen Armee in Bulgarien und Rumelien zurückberufen und der General Totleben, der kriegstüchtigste Feldherr der russischen Armee, ist an seine Stelle getre« ten. Bezüglich der militärischen Lage der Russen auf dem von ihnen besetzten Gebiete der Türkei gehen die Nachrichten und Meinungen sehr auseinander. Die Einen behaupten, die russische Armee könnte sich durch einen Handstreich der türkischen Hauptstadt bemächtigen und außerdem hätte sie bereits eine derartige Stellung inne, daß sie die englischen Panzerschiffe an einer Einfahrt in den Bosporus verhindern könnte. Andere behaupten jedoch, daß sich die russische Armee in einer sehr prekären Lage befände, daß dieselbe erstens nur gegen 200,000 Mann stark sei, zweitens Rumänien und Bulgarien stark besetzt halten müsse, drittens gegen eine große Anzahl aufständischer Muhamedaner in Rumelien zu kämpfen genöthigt sei und viertens von der noch mehr als 100,000 Mann starken Armee der Türken von Konstantinopel aus erfolgreich angegriffen werden könne. Wenn auch in der letzten Darstellung Man-