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Donnerstag den 2. Mai.
1878.
Amtliches.
Bierbrauer Friedrich Wilhelm Caspar Lip sius aus Niederro- denbach hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband, behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.
Hanau am 1. Mai 1878.
Zugelaufen: Ein Schaaf.
Gefunden: Eine Baumleiter; die Eigenthümer können diese Gegenstände beim Herrn Bürgermeister Ebert zu Bischofsheim in Empfang nehmen. Eine gedruckte Schürze. Ein braunes abgetragenes Frauenjäckchen. Ein Cigarren- Etui. Ein Sparkassenbuch für Friedrich Becker. Auf dem hiesigen Postamte liegen geblieben: ein Halstuch, ein Handstauchen, eine Briefmarke zu 10 Pf., ein Messer. Ein Ausgabenbuch. Ein Rechnenbuch.
Hanau am 2. Mai 1878.
Königliches Landrathsamt.
TaKesschsn.
— B erlin, 1. Mai. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (36.) Sitzung führte bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausrüstung der deutschen Kauffahrteischiffe mit Booten der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hosmann aus, die verbündeten Regierungen hätten gegen die Ue- berweisung an eine Kommission nichts einzuwenden. Der Grundgedanke des Entwurfs, pflichtvergessene Rheder einer strengen Bestrafung zu unterwerfen, sei so selbstverständlich, daß die Regierung nicht geglaubt habe, über die Bedürfnißfrage ausführliche Erörterungen vorlegen zu müssen. Indessen sei sowohl diese Frage als auch die über die Modalitäten der Ausführung einer gründlichen Berathung unterworfen worden. Auch die Reichsschiffahrts-Kommission habe die Bedürfnißfrage bejaht und zugleich einen Entwurf für die zu erlassenden Bestimmungen ausgearbeitet, welcher der Vorlage zu Grunde gelegt worden sei. Eine Präventivkontrole über die Zahl, Größe und Konstruktion der Boote einzuführen, sei keineswegs die Absicht der Regierung gewesen. Was in dieser Beziehung in den einzelnen Seestädten geschehen solle, sei Sache der betreffenden Landesgesetzgebungen.
Der Abg. Mosle konstatirte, daß ein Bedürfniß zur Regelung der vorliegenden Angelegenheit vorhanden sei. Eine unstatthafte Kontrole werde in Folge dieses Gesetzes nicht stattfinden. Im Uebrigen würden die betreffenden Vorschriften besser durch Verordnungen des Bundesraths als durch Gesetz getroffen, weil es erforderlichen Falles viel schwieriger sei, das Gesetz abzuändern, als die Verordnungen des Bundesraths.
Dem Anträge des Abg. Rickert gemäß ging die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung, die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, wurde mit Rücksicht auf die schwache Besetzung des Hauses von der Tagesordnung abgesetzt.
(Schluß 2^ Uhr.)
In der heutigen (37.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß eine Denkschrift über die Ergebnisse der über die Wanderlager und Waaren- auktionen angestellten Erhebungen eingegangen sei.
, Sodann trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote. Der Präsident des Reichskanzler Amts, Staats-Minister Hofmann, legte die Gründe dar, weshalb die Regie- ^"^Üsvorlage bei der Bemesfung der Strafen in diesem Falle auch den Zweck der Abschreckung habe verfolgen müssen. Er bat, wenn nicht die ursprüngliche Regierungsvorlage, so doch wenigstens den Antrag Beseler anzunehmen, welcher lautet:
«Der Reichstag wolle beschließen:
^' Zu ß. 2 statt: „nicht unter drei Monaten", zu setzen: „nicht unter sechs Monaten"; ;
b. zu §. 4 Absatz 3 statt: „nicht unter sechs Monaten", zu setzen: „nicht unter einem Jahre."
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.s
— Berlin, 1. Mai. (Köln. Ztg.) Die Lage wird beherrscht von der Annäherung Oesterreichs und Rußlands so wie von^der Reorganisation der türkischen Armee. Die Verständigung zwischen Wien und Petersburg ist unbestreitbar, wenn auch die Einzelheiten nicht festgestellt sind. Jedenfalls scheint Oesterreich nach jener Seite beruhigt und seine Haltung wird dadurch bestimmt. Für die Wiederherstellung der türkischen Armee hat England ein lebhaftes Interesse und behandelt sie als einen beachtenswerthen Factor für die weitere Entwicklung der schwebenden Frage. Die Abänderungen des Vertrages von San Stefano in sieben Punkten, welche Rußland durch die Petersburger Correspondenz der neuesten Times anbieten läßt, werden zwar nicht übersehen, verdienen aber doch mit Vorsicht ausgenommen zu werden und könnten sehr wohl auf die Stärkung der englischen Opposition nach der Wiedereröffnung des Parlaments berechnet sein. Nachdem Rußland Oesterreich in direkten Unterhandlungen beruhigt, möchte es England auf demselben Wege gewinnen und läßt durch seine Osficiösen die sieben Punkte anbieten, ob in aufrichtiger Absicht, muß sich zeigen. Die Frage der Räumung der bulgarischen Festungen und Batums durch die Türkei, welche Rußland fordert, hängt in so fern mit dem zwischen Rußland und England verhandelten militärischen Compromiß zusammen, als die Pforte, türkischen Blättern zufolge, die vorgängige Räumung des türkischen Gebiets durch die Russen verlangt und Rußland seinerseits wieder auf die Anwesenheit der englischen Flotte in dem Marmara-Meer hinweist. Die englisch-russischen Verhandlungen wegen des militärischen Compro- misses werden fortgesetzt.
— In der Reichstagskommission zur Vorberathung der Novelle zur Gewerbeordnung wurde eine bemerkenswerthe Episode in den Verhandlungen über die Kinderarbeit durch eine bayerische Eigenthümlichkeit veranlaßt. Der Bericht sagt darüber: „Hierbei kam noch zur Sprache, daß in einzelnen Staaten, namentlich in Bayern, der regelmäßige Schulunterricht bereits mit dem 13. Lebensjahre sein Ende zu erreichen pflege und daß daher, wenn die Vorschriften des §. 133 wörtlich ausgeführt werden sollten, es unmöglich sein würde, die aus der Schule entlassenen Kinder, welchen doch eine regelmäßige Beschäftigung vorzugsweise noth thue, vor erreichtem 14. Lebensjahr in der Fabrik arbeiten zu lassen; die Fabrikanten müßten denn, was doch den meisten kaum angesonnen werden könne, einen besonderen wöchentlichen 18stündigen, bez. täglich Zstündigcn Unterricht für diese Kinder veranstalten. Die Kinder würden auf diefe Weise, wo nicht dem Müßiggang und dem Laster, zum Mindesten weniger nutzbringenden, vielleicht auch für sie selbst weniger heilsamen Beschäftigungen zugetrieben. Mit Rücksicht hierauf wurde von einem Mitgliede beantragt, vor dem Worte „Kinder" einzuschalten „schulpflichtige". Dieser Antrag begegnete jedoch, abgesehen von der Frage, ob es nicht vielmehr Sache der Landesgesetzgebung sei, derartigen Uebelständen durch anderweite Regelung des Schulunterrichts vorzubeugen, dem Bedenken, daß dann auch in anderen Punkten die Altersgrenze von 14 Jahren kaum würde festgehalten werden können, daß aber jedenfalls verschiedene andere Bestimmungen des Gesetzes anders gefaßt werden müßten; die Mehrheit entschied sich hiernach gegen den Antrag," So wird denn wohl die Erstreckung des Volksschulunterrichts bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, welche in Bayern durch die Ultramontanen bisher vereitelt ward, auf diesem Wege zur Verwirklichung kommen müssen.
— Das Projekt der preußischen Regierung bezüglich der Errichtung eines eigenen Eisenbahn-Ministeriums soll, wie die „Trrb." hört, noch immer nicht aufgegeben sein, vielmehr die Absicht bestehen, die Vorlage in der nächsten Session wieder einzubringen. In dieser Beziehung bestätigt es sich auch, daß das frühere Projekt der Errichtung einer „Genera,direktion für die Staatseisenbahnen" in Berlin nicht wieder ausgenommen worden ist. Der betreffende Plan war schon vor längerer Zeit und zwar lediglich zur Entlastung des Handelsministeriums entworfen und vom damaligen Direktor der Eisenbahn-Abtheilung, Herrn