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Die Ljpnlt. P-tl, 20 Psg.

Die SipaltigsZeil« 39 Wg.

M 91.

Mittwoch den 17. April.

1878.

Amtlicher.

Bekanntmachung.

Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 112,700 Thlr. (338,100 M.) auf das vormals Kurhessische Eisen- bahn-Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heu­tigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehns:

A. ju 1000 Thaler: Nr. 915 bis einschließlich 919. bis einschließlich 1514.

1485

1625

1604

3536

3988

5261

6771

7271

Bit. bis bis Lit. bis bis bis bis bis bis Lit.

einschließlich 1489. Nr. 1510

einschließlich 1629. Nr. 1731

B. zu 500 Thaler: Nr. 121

Nr.

Nr.

einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich C. zu 200

1613.

3545.

3997.

5270.

6780.

7280.

Thaler:

Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.

1994

3844

4238

6021

7161

Nr. 401

876 bis einschließlich 881. Nr. 901 bis

bis einschließlich 1732.

bis einschließlich 1^4.

bis bis bis bis bis

einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich

2003.

3853.

4247.

6030.

7170.

Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.

bis einschließlich 425. einschließlich 925.

Nr.

Lit. D. zu 100 Thaler: Nr. 4254 bis einschließlich 4303. 5504 bis einschließlich 5528. Nr. 7305 bis einschließlich 7354.

Nr.

Nr.

12158 bis einschließlich 12207. Nr. 18409 bis einschließlich 18458. ausgelooft worden.

Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. No­vember dieses Jahres hiermit gekündigt, unter dem Anfügen,h daß mit diesem Tage deren Verzinsung aushört.

Die Rückzahlung erfolgt von dem bemerkten Tage ab täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage bei der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frank­furt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie II. Nr. 2 bis mit 8 und den Talons.

Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs- und Bezirks-Hauptkassen, der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse zu Berlin und der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuld­dokumente bereits vom 15. Oktober d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hie» sige Regierungs-Hauptkasse zur Festsetzung eingesandt werden müssen.

Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1877 und früher gekündigten Obligationen des obigen Anlehns die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung gebracht sind:

Lit. A. Nr. 51 197 225 1155.

die einschlägigen Belehrungen und Bekanntmachungen vom 12. und 20. Juli v. I. (S. Amtsblatt S. 244 und S. 251), sowie auf unsere unter'm 12. September v. J. erlassene Polizei-Verordnung (S. Amts­blatt pag. 317) und wiederholen, daß zur Abwendung der drohenden großen Gefahr es dringend nöthig ist, das erste Auftreten des Insekts so rasch als möglich zu erkennen und festzustellen; denn nur hierdurch wird die Möglichkeit geboten, die erforderlichen energischen Vertilgungs­maßregeln alsbald in Anwendung zu bringen. Hierzu bedarf es aber von dem Augenblick an, wo das Kartoffelkraut aufgeht, der sorgsamsten Aufmerksamkeit sowohl des Besitzers der Kartoffelfelder, als eines Jeden, welcher an solchem vorübergeht. Jede verdächtige Erscheinung, jede Fraßstelle am Kartoffelkraut muß zu eitler genauen Nachforschung nach der Ursache des Fraßes Anlaß geben, denn das Kartoffelkraut wird von anderen Jnsektrn und Nagethieren verhältnismäßig wenig und selten betreffen Jede Fraßstelle läßt deshalb das Vorhandensein des Colo­radokäfers vermuthen, selbst wenn Käfer und Larven, die namentlich bei kaltem und nassem Wetter sich oft der Beobachtung entziehen, nicht ge­funden sind.

Um die erforderlichen Nachforschungen von sachverständiger Seite auf das Schnellste vornehmen zu lassen, muß von den erwähnte« ver­dächtigen Erscheinungen am Kartoffellaube bei der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige gemacht werden.

Wir machen auch darauf noch , ganz besonders aufmerksam, daß das Vernichten etwa aufgefundener Käfer und Larven diese Anzeige durchaus nicht überflüssig macht, da sich die Vernichtung auch auf die Eier und auf die in der Erde befindlichen Puppen erstrecken muß und diese eine eingehende Untersuchung und sorgsame Ueberwachung der Kartoffelfelder nöthig macht.

Möchte Jedermann, möchten insbesondere die Besitzer von Kar­toffelfeldern das Gesagte beherzigen! Wir erwarten von Ersteren, daß sie im eigenen Interesse und zu Abwendung der ganzen Umgegend drohender Gefahren sich den erwähnten Ueberwachungen und Untersuchun-» gen mit Eifer und Umsicht freiwillig unterziehen werden.

Casfel, den 19. März 1878.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.

Lit. B Nr. 650 651 1174 1595 1797 2771 2936 2943 2945 4001 4986 5461 6413 6414 7213 7214 7284 8186 8188 8242 8336 8337.

Lit. C. Nr. 577 578 583 586 587 588 589 626 1406 1413 1422 1731 1745 1748 2504 2521 3059 3071 3072 3074.

Lit. D. Nr. 551 566 582 585 588 592 1001 1002 1013 1016 1018 1020 1024 1029 1031 1032 1037 1038 1045 1047 1048 1049 1050 3157 3191 3193 3209 3210 3214 3224 3227 3232

3237 3239 3241 3250 3251 4604 4605 4606 4611 4612 4614

4620 4632 4636 4638 4644 8108 8109 8113 8115 8116 8119

8123 8124 8128 8129 8130 8133 8139 8144 8145 8149 8150

8153 8154 8357 8363 8364 8368 8381 8384 8385 8387 8389

8394 8396 8399 8403 8404 9375 9382 11105 11117 11120 11123 11129 11130 11132 11139 11142 11151 11358 11613 11649 11652 12409 12410 12415 12419 12420 12427 12438 12443 12451 17614 17620 17625 17626.

Casfel, den 11. April 1878.

Königliches Regierungs- Präsidium.

(gez.) von Brauchttfch.

Beim Herannahen der Frühjahrsbestellung machen wir darauf aufmerksam, daß das Wiederaustreten des Kartoffelkäfers (Colorado­käfers), dessen im Boden etwa vorhandene Puppen den milden Winter überdauert haben können, wahrscheinlich ist. Wir verweisen deshalb auf

Wird bekannt gemacht.

Hanau am 11. April 1878.

Der Landrath.

Gefunden: Ein alter Sonnenschirm. Eine von Stroh ge­flochtene Tasche. Ein Frauenschuh. Eine neue graue Knabenweste.

Entlaufen: Ein Schaaf, weiß mit braunem Kopf, nebst weißem Lamm; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Verloren: 30 Mark baar in 3 Zehn-Markstücken. Ein Fünf-Markstück.

Hanau am 17. April 1878.

Königliches Landrathsamt. ___________

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Die Völker der Balkanhalbinsel.

(A. d. Schw. Merk.'

Auch in den Kreisen, wo man für die von der türkischen Fremd­herrschaft sich losreißenden Völkerschaften bisher nur wegwerfenden Hohn hatte, beginnt jetzt die Einsicht aufzudämmern, daß es auf der Balkan- Hatbinsel in der That kein besseres Mittel gibt, den übermächtigen Ein­fluß Rußlands einzudämmen, als die Aufrichtung selbststündiger natio­naler Staatengebilde. Man spricht allerwärts von den Rumänen und den Griechen jetzt in einem anderen Tone, als das in einem Theil der europäischen Presse lange Zeit üblich war und für schicklich galt. Diese Aenderung ist sehr erfreulich und zeigt, daß der thatsächliche Zusammen- bruch des osmanischen Reichs seine Wirkung auf das politische Urtheil nicht verfehlt hat. Die ungliietlichen christlichen Völker werden nicht mehr mit der türkischen Verfassung vertröstet und abgespeist, die mit ihren verbrieften Freiheiten einst so hochgepriesen war, ja von eifrigen.