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Ehrlich 9 Mark H-lbj. 4 M- 50 P.
BierieIjShrlich 9 M»r! 25 Pf». gilt auswärtige Abonnenten mit dem betreffen, »en Pastausschlag. Sie einjelneJiuin» met 10 Wg.
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Äff na »er Animier.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der 'Berliner Proviuzial-Correfpondenz.
Montag den 15. April.
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1878.
Amtliches.
Gekanntmachnng.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1675 wird nachstehend der Geschästsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Montags den LS April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1856 und 1857 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von Stadt Hanau.
Dienstag den 30. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1858 von Stadt Hanau.
Mittwoch den 5. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen von Stadt Bockenheim.
Donnerstag den S. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Beiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.
Freitag den 3. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschers- Heim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof, Großauheim und Großkrotzenburg.
Sonnabend den 4. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Hüttenge- fäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten, Langendiebach und Langenselbold.
Montags den 6. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigherm, Nieder- rodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe-Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen und Roßdorf.
Dienstag den 4. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbaderhof und Wilhelmsbad.
Mittwoch den 8. Mai er.
Loosung.
Donnerstag den 9. Mai er.
Classifikation.
Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthause Mr MaMlust in Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9Vs Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch be- hnfs Berlesens und Rangireus präcis 8'^ Uhr zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1858 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind;
2) alle im Jahre 1856 und 1857 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind;
3) diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Milrtairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung Per gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet
höben, so werden sie hierdurch aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche -auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst« -müssen spätestens im Musterung--Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reklamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.
Kur voMufigen Prüfung von Reklamations-Ansprüchen sind fol- grnbe Termine festgesetzt:
1) Freitag den 12. APril er. für die Stadt Hanau und Bockenheim,
2) Sonnabend den 13. -Apri l cr. für tre Landgemeinden des Kreises Md zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräth- Lichen Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aUs eigene Kosten drei gla-abhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 8. Mai er. stattfindenden Lovsung Theil zu nennen bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Dre Classtfikalion der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei ; dm Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet den 9. Mai er. statt. Hierzu : haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung . auf Berücksichtigung Ansprüche erheben. Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die '.Reklamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festge- fetzten Tagen hierher abzuliefern.
Vorsteheni^s haben die Herrn Ortsvorstände in ihrer. Gemeinden « ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Wi litair Pflichtigen prompt zu bewirken und für rechtzeitige GeMung derselben vor die Ersatz- Commlssion Sorge zu tragen, sowie sich im Musternngstermine selbst persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.
Zwecks Ladung der Militairpflichtigen wollen die Herrn Orts- vorftände die Kekrutrrungs-Stammrollen alsbald hier abholen oder durch zuverlässige Boten abholen lassen.
Hanau am 25. März 1878.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Hundemaulkorb. Ein Sack, enthaltend Mütze
Stiefeln und andere Kleidungsstücke. Vier kleine verschiedene Klystir- Spritzeu. Ein schlüsfelformiges Instrument nebst Bruchband Ein Cigarreu-Etm mit zwei Stück Cigarren. Ein Portemonnaie mit Geld.
Verlo reu: Eine silberne Cylinder-Uhr.
Hanau am 15. April 1878.
Königliches Landrathsamt.
Tagesscha«,
— Der „R. u. St.-A." enthält eine Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 12. April, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Mk. Vom 12. April 1878.
— Berlin, 13. April. Reichstag. (Fortsetzung.) In der gestrigen (35.) Sitzung wurde die dritte Berathung des Etats zu Ende geführt.
Bevor zur Abstimmung über den ganzen Etat geschritten wurde, genehmigte das Haus ohne Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Ersparnisse aus den von Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern (die auf . Bayern aus diesem Fonds entfallende Quote beträgt nach Art. III. ’ 613,500 MH; serner^den Gesetzentwurf, betr. die Ausnahme einer An-