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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischex Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 88. " Samstag den 13 April.
1878.
Amtliches.
Zwecks Aufstellung einer Nachweisung über die Belegungssäbigkeit des Kreises wollen die Herrn Ortsvorstände innerhalb 8 Tagen präklufiver Frist hierher anzeigen:
1) die Anzahl der Häuser bezw. Feuerstellen;
2) die Zahl der Bauernhöfe;
3) die Zahl der Scheunen;
4) die höchste Zahl der an einem Tage der letzten 5 Jahre ein- qimitiert gewesenen Mannschaften und Pferde.
Hanau am 2. April 1878.
G efunden: Auf der Straße von Kleinsteinheim nach Hanau ein eisernes Silfcheid nebst Ketten; Empfangnahme bei Fuhrmann Ludwig Hacker zu Rückingen.
Hanau am 13. April 1878.
______________________Königliches Landrathsamt.
TageKscha«.
Die russische Antwort.
(A. b. Schw. Merk.'
Früher als die Antwort, die Rußland nach Wien zu ertheilen hat, wird diejenige bekannt, die es auf das Rundschreiben des Marquis von Salisbury fckuldete. Die Depesche ist vom 7. April datirt und enthält zunächst eine Denkschrift, welche Punkt für Punkt die Ausführungen Salisbury's durchnimmt und mit Bemerkungen begleitet, und die gleichzeitig an sämmtliche Mächte abgegangen ist, sodann ein kurzes Begleitschreiben, worin das Londoner Kabinet ausgefordert wird, seinerseits Vorschläge zu forumliren. Das Schriftstück ist im Wesentlichen folgenden Inhalts: es bestreitet, daß der Vertrag von San Stesono einen mächtigen Slavenstaat unter der Kontrole Rußlands schaffe. Die Bestimmungen bezüglich Bulgariens seien lediglich die Ausführung des von der Konstantinopler Konferenz aufgestellten Prinzips. Salisbury selbst gebe aber zu, daß der Krieg die einfache Rückkehr zu dem Programm der Konstantinopeler Konferenz nicht gestatte Die Thatsache, daß der Vertrag ein Präliminarvertrag sei, weise darauf hin, daß Rußland nicht zum Voraus an eine definitive Ausführung des Vertrages gedacht habe, welcher technische Studien und die Versöhnung zahlreicher Interessen erheische, demnach Raum lasse für eine Verständigung über als unerläßlich erachtete Abänderungen. Bulgarien werde in keinem größeren Grade unter der Kontrole Rußlands stehen, wie Rumänien. Rußland habe ein Maximum von 2 Jahren für die Okkupation Bulgariens festgesetzt, weil, wenn die Okkupationsfrist unbestimmt gelassen wäre, der Argwohn hätte entstehen können, daß Rußland Bulgarien zu annektiren wünsche. Die Abgrenzung sei nur ganz im Allgemeinen bestimmt. Von der Konstantinopeler Konferenz selbst seien schon Häfen am schwarzen und ägäischen Meere als zu Bulgarien gehörig und für die Entwicklung des Handels nothwendig bezeichnet worden, wobei England und die Mittelmeermächte den bei Weitem meisten Vortheil hätten. Zu der Wahl eines Gouverneurs von Bulgarien fei die Zustimmung der Pforte und Europas erforderlich. Rußland sei weit entfernt, Bulgarien in das politische System einführen zu wollen, habe an den bestehenden Einrichtungen nichts geändert und es sei nur gegen eine mangelhafte Ausführung derselben Vorsorge getroffen worden. Fürst Gort- schakow drückt weiterhin sein Erstaunen aus, daß die Stipulationen in Betreff von Epirus und Thessalien Einwendungen veranlassen konnten. Wenn Rußland zu Gunsten dieser Provinzen nichts stipulirt hätte, so hätte man dasselbe beschuldigt, daß es die Griechen den Slaven opfere. Wenn Rußland für Epirus und Thessalien die nämliche Selbstständig- keit wie für Bulgarien gefordert hätte, so hätte man die Anklage erhoben, daß es die Türkei zerstören wolle. In dem Vertrage sei nicht bestimmt, daß bessere Einrichtungen für die griechischen Provinzen unter Leitung Rußlands entworfen werden sollten. Ebenso feien die von Salisbury bezüglich der Protektion der russischen Kirche vorgebrachten Argumente nicht zutreffend. Es sei Uebertreibung, daß die Wiederabtretung Beffärabiens, die Ausdehnung Bulgariens bis ans Schwarze Meer, die Erwerbung Batums den Willen Rußlands an der Küste und in der Nachbarschaft des SchwarztN Meeres überwältigend mache
England hätte vielleicht lieber gesehen, wenn die Landerwerbungen in Armenien, welche einen defensiven Werth hätten, in den Händen der Türkei geblieben wären. Aus den nämlichen Gründen wünsche Rußland diese Länder zur eigenen Sicherheit zu besetzen. Wenn England der Türkei Gebietsabtretungen hätte ersparen wollen, hätte es sich mit Rußland verbinden sollen. Nachdem England dies abgelehnt, könne es Rußland nicht das Recht bestreiten, eine Lage der Dinge zu schaffen, welche dasselbe gegenüber künftigen Opfern schadlos halte. Nachdem sodann die Einwendungen Salisbury's gegen die Kriegskostenentschädigung widerlegt worden, nimmt die Antwort Gortschakows mit Befriedigung Akt von den Erklärungen Salisbury's, worin der Wunsch ausgedrückt wird, daß die Wohlfahrt der Bevölkerung gesichert werde. Nachdem die Verträge feit 22 Jahren nach und nach durch die Türkei, durch die vereinigten Donaufürstenthümer, durch Frankreich und die Konstantinopeler Konferenz beeinträchtigt worden, sei die Lage eine dermaßen andere geworden, daß Salisbury selbst große Veränderungen als nothwendig aner- kenne. Rußland wünsche zu erfahren, wie Salisbury die Verträge, das Recht Englands und der übrigen Mächte mit der Verwirklichung bei Wohlfahrt der Bevölkerung in Einklang zu bringen gedenke. Ebenso wünsche Rußland zu erfahren, wie Salisbury ohne den Vertrag von San Stefano und indem es der durch Opfer erworbenen Rechte Rußlands Rechnung trage, das gewünschte Ziel zu erreichen hoffe. Die Depesche Salrsbmy's gebe keine Antwort auf diese Fragen. — So die russische Note, die im Allgemeinen nur einen günstigen Eindruck hat Hervorrusen können und somit angenehm zu der Rede des Lords Bea- consfield kontrastirt. Dieser Eindruck spiegelt sich auch in den Urtheilen der englischen Presse wieder, wenn schon hier stellenweise ein begreifliches Mißtrauen milläuft. Times meint, es sei jetzt sonnenklar, daß Rußland eine friedliche Lösung wünsche und zu ehrlicher Erörterung der durch den Friedensvertrag aufgeworfenen Fragen bereit sei. Denselben Eindruck hat die Gortschakow'sche Note in Berlin gemacht, sie wird als ein entschiedenes Zeugniß angesehen, daß es Rußlands Wunsch ist, zu einer Verständigung mit England und den anderen Mächten zu gelangen. Vielleicht ist das gar zu optimistisch geurtheilt, aber in jedem Falle bricht sie den Faden der Verhandlung nicht ab, sondern knüpft ihn aufs Neue. Die Verantwortung für das Weitere ist geschickt dem Londoner Kabmet zugewälzt. Es ist in der That nicht mehr als billig, als daß Lord Salisbury, der in der Kritik so stark ist, nunmehr auch einen positiven Beitrag zur Lösung der Fragen leiste, und auch die Erwartung ist keine unberechtigte, daß er bei seinen Vorschlägen nicht nur die eigenen Wünsche zu Rathe ziehe, sondern auch das durch schwere Opfer erworbene Recht Rußlands und die Thatsache, daß die osmani- sche Herrschaft in Europa heute vernichtet ist.
— Der „R. u. St -A." enthält: Gesetz, betreffend die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Kiel über Eckern- sörde nach Flensburg.
— Berlin, 12. April. Reichstag. (Fortsetzung.) In der gestrigen (34.) Sitzung des Reichstages setzte das Haus die dritte Berathung des Etats fort.
Der Etat des Auswärtigen Amts wurde unverändert genehmigt, desgleichen ohne Debatte der Etat der Verwaltung des Reichsheeres.
In Kap 69a (Reichsschuld) wurde auf Anregung des Abg. Dr. Hammacher eine Bemerkung ausgenommen, wonach die Reichsregierung zur Verzinsung der Anleihe für den Bau einiger Bahnen in Lothringen ermächtigt wird, die in der Zeit zwischen der 2. und 3. Lesung beS Etats beschlossen wurde.
Im Gegensatz zur zweiten Berathung wurde heute auf den Antrag des Abg. v. Behr der Beitrag zur Hebung der Fischerei von 10,000 auf 20,000 M. erhöht.
In der zweiten Lesung hatte der Reichstag die erste Rate für den Bau eines allgemeinen Kollegienhauses der Universität Straßburg von 600,000 M. auf 100,000 M. herabgesetzt. Der Abg. Bergmann, unterstützt von allen Parteien des Hauses, beantragte, diese Rate auf 300,000 M. zu erhöhen; der Antrag Bergmann wurde mit großer Majorität angenommen.