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?W>»ch v Mari Halbj. 4 M. 50 P.

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Für auswärtige Aboimentrn mit dem betreffen» bot PoftaulWag. , Die einzelne Num­

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Hniauer Meiaer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und ^tabt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Preis» Die Ilpalitz« Carmoubädle * deren Raum

10 Pfg.

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DicSspalkigeZeil« 30 P,„

M 86.

Donnerstag den 11. April.

1878.

Amtliches.

Sekarmtmachung.

In Gemüßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Montag den 28. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1856 und 1857 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von Stadt Hanau.

Dienstag den 30. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1858 von Stadt Hanau.

Mittwoch den t Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen von Stadt Bockenheim.

Donnerstag den 2. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Beiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.

Freitag den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschers- Heim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof, Großauheim und Großkrotzenburg.

Sonnabend den 4. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Hüttenge- säß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten, Langendiebach und Langenselbold.

Montag den 6 Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Nicderissigherm, Nieder- rodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Phi­lippsruhe-Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen und Roßdorf.

Dienstag den V. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolf- gang, Wilhelmsbaderhof und Wilhelmsbad.

Mittwoch den 8. Mai er.

Loosung.

Donnerstag den 9 Mai er. Classifikation.

Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Mor­gens 9 /- Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch be­hufs Verlesend und Rangirens präcis 8V2 Uhr zu er­scheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1) alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1858 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienft eingetreten oder mit einem AuSstand versehen sind;

2) alle im Jahre 1856 und 1857 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppenteil eingestellt oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind;

3) diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet

haben, so werden sie hierdurch aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstaude zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier­her zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reklamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung von Reklamations-Ansprüchen sind fol­gende Termine festgesetzt:

1) Freit ag den 12. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim,

2) Sonnabend den 13. 'April er. für die Landgemeinden des Kreises und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräth- lichen Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 8. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Classifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet den 9. Mai er. statt. Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben. Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz Geschäft bei den Orts Vorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festge- fetzten Tagen hierher abzuliefern.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken und für recht­zeitige Gestellung derselben vor die Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Zwecks Ladung der Militairpflichtigen wollen die Herrn Orts- vorstände die Rekrutirungs-Stammrollen alsbald hier abholen oder durch zuverlässige Boten abholen lassen.

Hanau am 25. März 1878.

Der Landrath.

Dem Lehrer Johann Mathias Fazius, genannt Ernst, zu Bockenheim ist durch Verfügung Königlicher Regierung zu Cassel vom 23. März d. I. gestattet worden, den Familiennamen Ernst statt des Geburtsnamens Fazius zu führen.

Hanau am 7. April 1878.

Gastwirth und Metzger Christian Wolf zu Ginnheim beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in seiner Hofraithe Karte G. Nr. 199 an der Bockenheimer Straße — Brandversicherung Nr. 118.

Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 22. Juni 1869 wird dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die Pläne und Beschreibungen 14 Tage lang dahrer offen liegen, während welcher Zeit etwaige Einwendungen, bei Meidunz des Ausschlusses, vorzubringen sind.

Hanau am 8. April 1878.

In Gemäßheit deS Gesetzes über die Enteignung von Grund, '»cn- thum vom 11. Juni 1874 hat die Königl. Direktion der Main-Weser - Bahn die Feststellung des Planes für die zur Anlage der Fried^rg- Hanauer-Bahn in der Gemarkung Niederissigherm zu enteignn den Grundstücke beantragt.

Der vorläufig fistgestelUe Plan nebst Beilagen wird in dem Ge-