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Montag den 8. April.
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Aus St. Petersburg erhalten wir vonizderselben zuverlässigen Seite, welcher wir seiner Zeit die ersten und richtigen Nachrichten über die Friedenspräliminarien zu danken hatten, folgende Mittheilung von höchster politischer Tragweite:
Weder hat England bis jetzt erklärt, es müsse zur Wahrung seiner Interessen türkisches Gebiet besetzen, noch hat Gortschakoff erklärt, nach SaliSburys Note könne selbst ein Kongreß die Streitfragen nicht mehr lösen. Es gewinnt vielmehr hier die Ansicht immer mehr Boden, daß in den nächsten Tagen ein Kurier von hier ein Handschreiben des Kaisers Alexander an den Kaiser Wilhelm überbringen durfte, mit dem Ersuchen an den letztem, daß durch seine Vermittlung eine Vereinbarung über die Orientfrage zwischen den europäischen Mächten zu Stande kommen möge.
Diese Vereinbarung soll auf einer Grundlage stattfinden, welche mir wie folgt skizzirt wird:
1) Rußland gestattet die Vorlegung des ganzen Friedensvertrages auf einer Konferenz.
2) Rußland willigt in die Abänderung der Punkte, welche die Pariser Traktatmächte für nothwendig halten; da der Vertrag von San Stefano wohl das Maximum der russischen Forderungen der Türkei gegenüber enthält, aber durchaus nicht die Interessen der übrigen europäischen Mächte verletzen soll.
3) Behufs Wahrung dieser Interessen gestattet Rußland eine Modifikation des Vertrags, namentlich der Punkte, welche Bulgarien betreffen.
— Berlin, 6. April. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (29.) Sitzung des Reichstages setzte das Haus die Berathung des Etats,fort und^ genehmigte ^ denselben schließlich unverändert.
Es folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ersparnisse an den von^Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern. Nach dem Vorschläge der Regierung sollten die gesammten 26,763,900 Mk. für das Heer und die Marine zu verschiedenen Zwecken (zum Garantiefonds für die Lebensversicherungsanstalt, zur Bildung von Unterstützungsfonds, Kadettenfreistellen, für Dienstwohnungen u. s. w) verwendet werden. Die Budgetkommission beantragte dagegen, nur 3,000,000 Mk. für die Bildung eines Garantiefonds der Lebensversicherungsanstalt für Armee und Marine — Württemberg erhält 165,900 Mk. und Bayern 528,300 Mk. zu gleichen Zwecken — zu bewilligen und die Ausgaben für den Bau einer Kon servenfabrik in Mainz, für den Ankauf eines Dienstgebäudes des Generalkommandos des III. Armee-Corps und für die Erweiterung der sächsi- fchen Unterossizierschule in Marienberg im Gesammtbetrage von 5,094,243 Bit. nachträglich zu genehmigen. Von dem Rest soll — nach Artikel IV. der Kommissionsvorschläge — soviel als außerordentlicher Zuschuß in den Etat eingestellt werden, als nothwendig ist, um eine Erhöhung der Matrikularbeiträge von nur 6,000,000 Mk. gegen das Vorjahr eintreten zu lassen; die genaue Ziffer bleibt der Kalkulatur vorbehalten. Nach längerer Debatte trat das Haus hierauf den Beschlüssen der Budgetkommission bei.
Tit. 45 wirft an Zuschüssen zur Erweiterung des Knaben-Erziehungsinstituts zu Annaburg 60,000 Mk. aus; auch diese Position bewilligt das Haus.s ebenso wie die übrigen Positionen ohne weitere Debatte.
In der Diskussion über Art. IV. erklärte der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz, daß er gegen«den Vorschlag stimmen werde, Kapitalbestände in den Etat zur Deckung laufender Ausgaben einzustellen. Ueber die anderweitige Finanzirung des Etats behalte er sich für die dritte Lesung weitere Anträge vor. Sollten die bisherigen Beschlüsse der zweiten Berathung unverändert definitiv angenommen werden, so würde der Etat des nächsten Zahres^ein noch viel ungünstigeres Resultat zeigen, als der gegenwärtige.
18Tb.
Nach einer kurzenMntgegmmgz des.Abg. Richter (Hagen) wurde Art. IV. angenommen
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Den Reichstag wird in einer der nächsten Sitzungen die wichtige Frage der Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes beschäftigen. Das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dein Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken rc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen, vom 7. Juni 1871, beschränkt sich bekanntlich auf Eisenbahnen, Bergwerke, Steinbrüche, Grübeleien und Fabriken. Es liegen nun vcn nationalliberaler, fortschrittlicher, klerikaler und socialdemokratischer Seite Einträge vor, welche sämmtlich einen in der nächsten Session vorzulegenden Gesetzentwurf wegen Aenderung dieser Begrenzung im Auge haben. Am Unbestimmtesten ist der von dem ultramontanen Abg. v. Hertling gestellte Antrag gehalten; derselbe verlangt eine „Revision" des Gesetzes in Bezug auf den Betrieb von Bergwerken und mit besonderer Gefahr verbundenen gewerblichen Anlagen. Die aus der nationalliberalen Partei hervorgegangenen Anträge betreffen eine Ausdehnung des §. 2 des genannten Gesetzes auf „andere mit besonderer Gefahr für üeben und Gesundheit verbundene Gewerbebetriebe", und zwar fordern die Abgg. Frhr. v. Srauffenberg, Stephan: und Lasker einen dahin gehenden Gesetzentwurf, während die Abgz. Struckmgnn und Buhl erst Erhebungen über die Nothwendigkeit einer derartigen Maßregel angestellt wissen wollen. Der fortschrittliche Abg. Hirsch will für die nächste Session einen Gesetzentwurf wegen Ausdehnung jenes Paragraphen auf „alle mit besonderer Gefahr für Leben und Gesundheit verbundenen Gewerbebetriebe." Die Socialdemokrat- n endlich verlangen einen Gesetzentwurf, welcher die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Holzschneidewerke (Sägemühlen u. f. w.), Bauren und den landwirthschastlichen Maschinenbetrieb, sowie-auf die Arbeiten aus- dehnt, welche mit einem in diesem Gesetze aufgeführten Betriebe in unmittelbarer Verbindung stehen.
— Dem Hamb. Korr. wird über die neuen preuß. Minister von Berlin u. A. geschrieben: Graf Botho v. Eulenburg gilt für einen der geschäftstüchtigsten Beamten des Staates. Im Abg. Hause war ferne Thätigkeit eine so hervorragende, seine Beredsamkeit eine so konziliante, daß er, obwohl der konservativen Minderheit angehörig, zum Vizepräsidenten gewählt wurde. Von seiner politischen Stellung wird behauptet, daß sie eine Nüance weiter nach rechts gehe, als die des Grafen Erol- berg. Mit welchem Rechte wird abzuwarten sein. Wohl aber rühmen die Beamtm, die ihn aus seinen früheren Stellungen kennen, seine persönlich liebenswürdige Form und seine unbestrittene Ueberlegenheit in den Geschäften. Die gewinnende persönliche Liebenswürdigkeit, welche man den Grafen Stolberg und Eulenburg nachrühmt, wird dem neuen Handelsminister Maybach in gleichem Maße nicht zugeschrieben. Er scheint bis jetzt den stärksten Widerspruch zu finden, doch stimme» alle Urtheile über ihn darin überein, daß er ein Mann von reichem Wissen, unbeugsamer Energie und vollkommener Beherrschung feines bisherige« Spe- zialfaches, des Eisenbahnwesens, ein äußerst pünktlicher Geschäftsmann und ein strenger, aber gerechter und fürsorglicher Vorgesetzter sei. Seine politische Stellung ist bisher nie hervorgetreten; er ist eine durchaus bureaukratisch entwickelte Persönlichkeit. Die ungemein entgegenkommende, schlichte und gewinnende Art seines Vorgängers Achenbach scheine er nicht zu besitzen. Maybach wie der Finanzminister Hobrecht werden sich politisch erst auszuweisen haben. Schroffe Konservative könne« indessen Beide nicht wohl sein. Hobrecht ist ein unbestrittenes Verwaltungstalent; ob er der Riesenanfgabe deS, Finanzministeriums gewachsen ist, weiß heute wohl noch Niemand.
— S. M. gedeckte Korvette „Gazelle", 18 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kapitän Graf von Hacke, hat^am 5. April er. Morgens von Smyrna die Heimreise angetreten.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 30. März 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,184,305,400 Mark Doppel- kronen, 365,365,510 Mark Kronen, 27,969,925 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 258,029,600 Mark; an Silbermünzen : 71,653,095 Mark 5-Markstücke, 97,810,892 Mark 2-MMtücke, 148,672,470 Mark l-Markstücke, 71,486,552 Mark 50-PfenmMcke,