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M 82. Samstag den 6 April.
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/ NmÄrche». Nachrichten in Betreff der Slunahme nnd^ Einstellung von vierjährig Freiwilligen bei den Matrosen-Divisionen.
Außer Seeleuten von Beruf können bei den Matrosen-Devisionen Leute der Landbevölkerung eingestellt werden, sofern der Etat durch die Ersteren nicht bereits gedeckt ist.
Die Einstellung von Mannschaften der Landbevölkerung findet nur zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahre statt und ist nur dann zulässig, wenn der Freiwillige körperlich brauchbar befunden wird, und er sich zu einer aktiven vierjährigen Dienstzeit verpflichtet.
Wer in dem angeführte» Zeitraume als vierjährig Freiwilliger eintreten will, hat die Erlaubniß zur Meldung bei einer Matrosen- Division bei dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes nachzusuchen.
Dem CiviUVorsitzenden, welcher event feine Erlaubniß durch Er- theilung eines Meldescheines gibt, sind bei der Nachsuchung hierzu folgende Papiere vorzulegen:
a. die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes,
b. eine Bescheinigung der Ortspolizei, daß der zum freiwilligen Dienste sich MAdende durch Civil-Verhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat.
Diesen Meldeschein bat der Betreffende an das Kaiserliche Kommando der I. Matrosen-Division in Kiel, oder an das der JL Matrosen- Division in Wilhelmshaven entweder.brieflich, mit einer kurzen Lebensbeschreibung, einzusenden, oder - .«falls er dazu Gelegenheit hat — persönlich abzugeben und den Bescheid darauf abzuwarten.
Die endgültige Enrscheidung über körperliche B auchbarkeit des Freiwilligen hängt von dem Urtheile des betreffenden Marine-Arztes ab, welcher vor der Einstellung die Untersuchung vor nimmt.
Es liegt daher im Interesse des sich Meldenden selbst, sich schon vorher in seinem Aufenthaltsorte in Betreff seiner Brauchbarkeit zum Dienste für die Kaiserliche Marine untersuchen zu lassen, da er die Kosten für Hin- und Rückreise zum, resp, vom Stationsorte des Ms- rinetheils selbst zu tragen hat, falls er wegen körperlicher Unbrauchbar- keit nicht angenommen wird.
Die Einstellungen finden jährlich 4 Mal, und zwar am 1. März, 1. Mai, 1 Oktober und 1. Dezember statt, und ist es erforderlich, daß die Abmeldungen hierzu einige Wochen zuvor geschehen.
Die aktive Di.nstzeit des vierjährig Freiwilligen beginnt mit dem Tage des Diensteintritts. Das erste der vier Dienstjahre wird auf die seemännische Ausbildung gerechnet, jedoch kommen dieselben auf die gesetzliche Dienstverpflichtung derart in Anrechnung, daß der Freiwillige nur drei statt vier Jahre in der Reserve zu dienen hat._________
In Gemäßheit des Gesetzes ü«r die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 hat die Königliche Direktion der Main- Weserbahn die Feststellung des Planes für die zur Anlage der Friedberg- Hanauer Bahn in der Gemarkung Wind-cken zu enteignenden Grundstücke beantragt.
Der vorläufig festgestellte Plan nebst Beilagen wird in dem Gemeindelokal zu Windecken 14 Tage lang, vom 7. bis 21. d. Mts., zu Jedermanns Einsicht offen liegen. Während dieser Zeit kann jeder Be- theiligte im Umfange seines Interesses Einwendungen gegen den Plan bei dem Königlichen Landrathsamte zu Hanau schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll geben.
Der Herr Bürgermeister zu Windecken wolle die Offenlegung ortsüblich bekannt machen, auch die Bescheinigung hierüber mir einsenden.
Hanau am 4. April 1878.
Der Landrath. ______________ Grundflücksverkauf.
Termin zum öffentlich meistbietenden Verkauf der in der Gemar- kung von Bergen belegenen Domanialgrundstücke:
Karte Lit. X., Nr. 217, 3/a Acker 20.5 Ruth. = 0,212 ha Baumstück und „ „ 14 z „ = 0,023 „ Wüstes am Hessenborn,
„ „ X., „ 217a 3/< „ 34 „ — 0,233, ha Baum- stück daselbst, ist auf Mittwoch den 10. d. Mts ,
Vormittag s von 8 Uhr ab, in die Gastwirthschaft „zur schönen Aussicht" zu Bergen anberaumt worden.
Der Termin wird eine Stunde offen gehalten und auf angemessene Kaufgeldgebote erfolgt der Zuschlag alsbald. Die Bieter haben dem unterzeichneten Beamten, auf dessen Verlangen, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, was durch Hinterlegung des zehnten Theiles des gebotenen Kaufpreises in baar oder inländischen Werthpapieren nach dem Tagescours geschehen kann.
Hanau, am 4. April 1878.
Der Domainen-RiNtmeister
B e l L (24321
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Zur Lage.
(A. d. Schw. Merk.'
D-r Marquis v. Salisbury kann sich über den Eindruck, den fein erstes Auftreten als Minister des Auswärtigen hervorgebracht hat, nicht beklagen. Dieselben Stimmen, die ihn zur Zeit der Stambuler Konferenz einer unbegreiflichen und unmännlichen Schwäche ziehen, ja ihn russischer denn Jgnatiesf nannten, beglückwünschen jetzt Großbritannien eifrig zu der einsichtsvollen und festen Hand, die nun seine auswärtigen Geschicke lenke. Das Rundschreiben Salisburys hat im eigenen Lande fast unbedingte Zustimmung gesunden, ebenso ist der Eindruck, den es in Wien hervorg-bracht hat, rrotzdcm es wenig Hoffnung zum Frieden übrig läßt, ein überaus günstiger: in Wien ist man auf alle Fälle sicher, den Gewinn davon zu haben, wenn Rußland und England an- einanvergerathen. Wenn jedoch von russischer Seite dem Rundschreiben entgegengehalten wird, es sei wohl eine Kritik, bringe aber keine Bor- schläge, so läßt sich dieses Urtheil schwer anfichten. Zwar gibt es die Nothwendigkeit erheblicher Aenderungen in den bisherigen Verträgen zu : wie aber mit solchen Veränderungen dre Aufrechthaltung der Macht des osmanischen Reiches, wie die Wünsche Englands mit der heutigen militärischen Lage, mit der Thatsache der völligen Niederwerfung der Türkei zu vereinigen sind, bleibt völlig im Unklaren; man erfährt nur, daß die Bestimmungen des Friedens von San Stefano sammt und sonders verworfen und damit die Früchte der militärischen Opfer, die Rußland gebeacht hat, in Frage gestellt werden. Daß durch diese Kritik des Früdensvertrages Rußland zum Einlenfin bewogen werden sollte, ist schwer zu glauben: sie klingt wie ein wohlmotivirtes Ultimatum, und wenn eine Depesche d.s Standard aus Konstantinopel nicht falsch berichtet, so hätte Rußland bereits durch ein Ultimatum anderer Art da- rauf geantwortet. Es soll nämlich durch d-n Dragoman Onou von der Pforte, um sie völlig in die Hand zu bekommen und sie an der Neu tralität in einem russisch-englischer Kriege zu verhindern, nichts geringeres verlangt haben, als die Räumung der Forts zu beiden Seiten des Bosporus, die Uebergabe von Gallipoli und Bulair und in der unmittelbaren Nähe von Konstantinopel die Uebergabe von Makriköj, sowi: die Ueberlassung mehrerer Kasernen und Hospitäler. Würde diese Nachricht sich bestätigen, so könnte die britische Antwort darauf nur die Kriegserklärung fein. Inzwischen scheint es, daß in Konstantinopel die Zärtlichkeiten der um die türkische Freundschaft werbenden Russen wenig verfangen wollen, daß vielmehr die Türken, deren Heer von Osman Pascha reorganisirt werden soll, vor Ungeduld brennen, es, diesmal von den Briten unterstützt, aufs Neue mit Rußland zu versuchen. So ist denn der Ausbruch des Krieges für Rußland ein ernster Moment: es gilt entweder daS langersehnte Ziel vollends zu fassen ober aber dicht vor dem Ziele auch das schon gewonnene wieder einzubüßen.
— Berlin, 5. April. Reichstag. (Fortsetzung.) In der heutigen (29.) Sitzung des Reichstages theilte der Präsident mit, daß die