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Zugleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstag» mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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Montag den L April.

1878

ÄMtltche»

Lekanntmachnng.

In Gemäßheit bei § 6 t der Ersatz Orvnuug vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Montags den 29 April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1856 und 1857 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von Stadt Hanau.

Dienstag den 30. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1858 von Stadt Hanau.

Mittwoch den I. Mai er.

Musterung der Milltairpflichtigen von Stadt Bockenheim.

Donnerstag den 2 Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Beiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.

Freitag den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden EscherS- Heim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof, Großauheim und Großkrotzenburg.

Sonnabend den 4 Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Hüttenge- saß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten, Langendiebach und Langenselbold.

Montag den 6 Mal er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheun, Nieder- rodenbach, Oberdorfelden. Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Phi­lippsruhe-Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen und Roßdorf.

Dienstag den 7. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolf- gang, Wilhelmsbaderhof und Wiihelmsbad.

Mittwoch den 8 Mai er.

Loosung.

Donnerstag den 9. Mai «r.

Claisifikatiou.

DaS Ersatz-Geschäft wird im Gasthanse zur Mainlnst m Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Mor­gen- 9/i Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch be- InfS Verlesen- nnd Rangirens präcis 8Va Uhr zu er­scheinen.

Gestellungspflichtig find:

1) alle diejenigen Mllitairpflichngen, welche im Jahre 1858 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben oder als HauS- oder Wirthschaftsbeamte, HandlungSdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Mflitairdienst eingetreten oder mit einem AuSstand versehen sind;

2) alle im Jahre 1856 und 1857 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. AuSmusterungSscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind;

3) diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine find mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Miluairpflichtrge, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet Mbm, so werden sie hierdurch aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ort-vorstände zu thu«. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier- her zu erstatten.

Ansprüche aus Zurückstellung oder Befreiung vom Mititairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des MusterungSgeschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern reip. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reklamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung von Reklamations-Ansprüchen sind fol­gende Termine festgesetzt:

1) Freitag den 12. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim,

2) Sonnabend den 13. -April er. für die Landgemeinden deS Kreises und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräth- lichen Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 8. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet den 9. Mai er. statt. Hier-« haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben. Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festge­setzten Tagen hierher abzuliefern.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken und für recht­zeitige Gestellung derselben vor die Ersatz-Commission Sorge zu trage«, sowie sich im Musterungstermine selbst persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Zwecks Ladung der Militairpflichtigen wollen die Herrn OrtS- vorstände die Rekrutirungs-Stammrollen alsbald hier abholen oder durch zuverlässige Boten abholen lassen.

Hanan am 25. März 1878.

Der Landrath.

TsZesscha«.

Lord Derbh's Rücktritt.

(A. d. 6<jw. Wert.)

Die Anzeichen, die auf Sturm deuten, mehren sich. Lord Derbtz, dessen Name bisher eine Bürgschaft gegen überstürzte Beschlüsie Eng­lands bildete, hat seine Kollegen verlassen, offenbar, weil er die Ding» dem Krieg zutreiben sieht und er seinerseits die Verantwortung für eine solche Politik ablehnt. Lord Beacousfield, dem nunmehr im Rath der Krone das mäßigende Gegengewicht Derby's fehlt, erklärt kühl, die Ein­berufung der Reserven habe den Rücktritt des letzteren veranlaßt. Die Einberufung der Reserven, das ist also die Antwort auf die letzte rus­sische Rote, welche das Verlangen Englands wegen der Gesammtvorlage des Friedensvertrags auf der Konferenz zurückwies. Hinter dieser Formfrage verbarg sich selbstverständlich der ganze Gegensatz, welcher zwischen beiden Mächten in ihren orientalischen Interessen obwaltet; a« ihr schärfte sich das instinktive Gefühl, daß dieser Gegensatz auf fried­lichem Wege nicht geschlichtet werden könne. England sieht seine ga«ze Machtstellung im Orient durch die gewaltigen Stege Rußlands i» Frage gestellt und empfindet die Verringerung seines Ausehens um so tiefer, da sich in Ostindien in Folge der türkischen Niederlagen eine allgemeine Bewegung kundgibt. Bei Konstantinopel und bei Gallipoli stehe« sich die Russen und Engländer bis an die Zähne gerüstet einander gegen­über: England ist ebenso wenig gewillt, seine Kriegsschiffe aus dem Marmarameer und der Dardanelleustraße zurückzuziehen, wie Rußland seine Truppen aus der Umgegend von Konstantinopel zurückzuberufen. Bringt man dazu die starke Gereiztheit der Bolksstimmung in Anschlag, welche in beiden Ländern herrscht, so muß man sich darauf gefaßt machen, daß es nur «och eines geringfügigen Anlaffes, des FMkenI