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Mittwoch den 27. März.
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Die Expedition.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Montas den SS April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1856 und 1857 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von Stadt Hanau.
Dienstag den 30. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1858 von Stadt Hanau.
Mittwoch den L. Mal er.
Musterung der Militairpflichtigen von Stadt Bockenheim.
Donnerstag den S. Mal er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Beiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.
Freilas den 3. Mal er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden EscherS- Heim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof, Großauheim und Großkrotzenburg.
Sonnabend den 4. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Hüttenge- fäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten, Langendiebach und Langenselbold.
Montag den S Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorselden, Niederissigherm, Nieder- rodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberifsigheim, 'Ostheim, Philippsruhe-Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen und Roßdorf.
Dienstag den 7. Mal er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolf- tzang, WilhelmSbaderhof und WilhelmSbad.
Mittwoch den 8. Mai er.
Loos« ng.
Donnerstag den S Mai er.
C l a s si s i ka t i o n.
Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthanse zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9l/i Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch behufs Verlesens und Rangirens präcis 8V2 Uhr zu erscheinen.
Gestellungspflichtig find:
1) alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1858 geboren sind und im hiesigen Steife ihren Wohnort haben oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fa^nk- arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofe-n sie r .f)t bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit e rum Ausstaud versehen sind;
2) alle im Jahre 1856 und 1857 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz- Reserve- resp. Ausmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind;
3) diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loofungsscheine sind mit zu bringen und abzuUesini.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Er av Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hierdurch aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Orts Vorstände zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Miutairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben eilt nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp Geschwister von Militairpflichtigen haben rm Falle von Reklamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erschein n.
Zur vorläufigen Prüfung von Reklamations-Ansprüch-u sind folgende Termine festgesetzt:
1) Freitag den 12. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim,
2) Sonnaben d den 13. April er. für d'e Landgemeinden des Kreises und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräth- lichen Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden beboopten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 8. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militairpflichtigen überlasten.
Die Classifikation der Reserve- und Landwehrmann chanen, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet den 9. Mai er. statt. Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der EurLe-usung auf Berücksichtigung Änsprüche erheben. Die desfallsigen Gemche sind vor dem Ersatz Geschäft bei den Ortsvorständen anzubring! n, legiere haben die Reklamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung ‘tilge» setzten Tagen hierher abzuliefern.
Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vor L abung der Mi litairp flichtigen prompt zu bewirken und für rechtzeitige Gestellung derselben vor die Ersatz-Commission Sorge zr tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig r nein Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.
Zwecks Ladung der Militairpflichtigen wollen die Herrn O 's-