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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Donnerstag den 21. März.
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1878.
Amtliches
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Oktober v. Js. (Gesetz-Sammlung S. 225) mache ich hierdurch wiederholt darauf aufmerksam, daß die bereits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffentlich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861
a. in Berlin
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der Kontrole der Staatspapiere,
3. der Königlichen Steuerkasse (Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern),
4. dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände,
5. dem Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände,
6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-Militair- und Baukommission stehenden Kasse;
b. in den Provinzen
bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,
2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,
3. der Landeskasse in Sigmaringen,
4. den Kreiskassen,
5. den Kassen der Königlichen Steu-rempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,
7. den Forstkassen,
8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie
9. den Reben Zoll- und den Steuerämtern nur noch bis zum 30. März 1 878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.
Berlin, den 5. März 1878.
Der Finanz Minister (gez.) Camphausen
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinscoupons (Serie II) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Slaatsanlehns vom 1.
Juni 1863.
Die Zinscoupons Serie II Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen Aulehns für die Zeit vom 1. Mai 1878 bis Ende April 1882 nebst Talons werden vom 20. April d. I. ab von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hierselbst, Königsstraße Nr. 32 unten llnks Zimmer 1, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.
Die neuen Coupons und Talons können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuer- kassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Hauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.
Die alten Talons sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhaus mit einem in cluplo aufzustellenden Verzeichniß derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten rn Person abzugeben.
Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit. einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Coupons rc. quittirt wieder abzuliefern.
Diejenigen, welche die neuen Coupons bei der hiesigen Regierungs- Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Verzeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Coupons :c. die Marke zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Coupons mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons rc nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.
Cassel, den 12. März 1878.
Königliches Regierungs- Präsidium.
v. B rauchitsch.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt.
4. Bezirks-Compagnie:
Am 8. April, früh 10 Uhr, in Mittelbuchen, „ 9. „ „ 10 „ „ Hanau,
„ 10. „ „ 10 „ „ Hanau,
„ 11- „ „ 10 „ „ Langenselbold.
5. Bezirks-Compagnie:
Am 8. April und 9. April, früh 9 Uhr, in Bockenheim, am 10. April, früh 9 Uhr, in Mainkur,
„ 10. „ „ 11 „ „ Bergen,
„ 11. „ „ 10 „ „ Windecken.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen stattfinden und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 4. April cur. an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando gerichtet werden.
Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungsveränderung bei dem Bezirksfeldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Franksurt a. M., den 11. März 1878.
Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons
< Frankfurt a. M.) Nr. 80.____________________
Die Herrn Ortsvorstände wollen gefälligst innerhalb 8 Tagen Uebersichten über die durch den Verkauf des in den Stadt- und Landgemeinden im verflossenen Jahre geerndteten Obstes den Gemeindekassen zugeflossenen Einnahme hierher gelangen lassen.
Hanau am 19. März 1878.
Gefunden: Ein Paar Hausschuhe; Empfangnahme bei Herrn Polizeidiener Holz zu Langenselbold.
Hanau am 20. März 1878.
Königliches Landrathsamt.
Tagesschau.
Nach dem Friedensschluß.
Die Ratifikationsurkunden des Friedens von San -stefano find am 17. März in St. Petersburg ausgewechselt worden. Damit ist der Friede, so weit er Sache der beiden Kriegführenden ist, ein vollendetes Ereigniß. So weit er zugleich Sache der anderen europäischen Mächte ist, beginnen jetzt erst die Hauptschwierigkeiten. Zunächst ist die Veröffentlichung des Vertrags abzuwarten. Rußland begehrt damit emen Akt der Höflichkeit, daß es den abgeschlossenen Friedensvertrag nicht einfach in seinem Staatsanzeiger abdruckt und auf diese Weise zur Kenntniß der Welt bringt. Vielmehr sendet es besondere Kouriere an die einzelnen Höfe ab, um ihnen das wichtige Instrument, von dem bisher nur so viel in die Oeffentlichkeit gekommen ist, als Rußland den Schleier zu lüften für gut fand, in amtlicher Form mitzutheilen. Erst wenn das geschehen, soll der Friede im russischen Amtsblatt veröffent-