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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.

Mittwoch den 20. März.

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1878.

Amtlicher.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinscoupons (Serie II) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Siaatsanlehns vom 1.

Juni 1863.

Die Zinscoupons Serie II Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschrei­bungen des obigen Aulehns für die Zeit vom 1. Mai 1878 bis Ende April 1882 nebst Talons werden vom 20. April d. I. ab von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hierselbst, Königsstraße Nr. 32 unten links Zimmer 1, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Coupons und Talons können bei der genannten Haupt­kasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuer- kasien des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Hauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.

Die alten Talons sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhaus mit einem in duplo auszustellenden Verzeichniß derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch, den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Coupons rc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Coupons bei der hiesigen Regierungs- Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver­zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Coupons rc die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Cou­pons mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht einge­lassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Doku­mente an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.

Casfel, den 12. März 1878.

Königliches Regierungs- Präsidium, v. Brauchitsch.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt.

4. Bezirks-Compagnie:

Am 8. April, früh 10 Uhr, in Mittelbuchen,

., 9. 10 Hanau,

» 10. 10 Hanau,

11- ,, 10 Langenselbold.

5. Bezirks-Compagnie:

Am 8. April und 9. April, früh 9 Uhr, in Bockenheim, am 10. April, früh 9 Uhr, in Mainkur,

10. 11 Bergen,

11- 10 Windecken.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Er­scheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen stattfinden und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 4. April cur. an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando ge­richtet werden.

Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige

Wohnungsveränderung bei dem Bezirksfeldwebel noch nicht gemeldet ha­ben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 11. März 1878.

Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons

(Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Gefunden: Ein Paar Hausschuhe; Empfangnahme bei Herrn Polizeidiener Höbe zu Langenselbold.

Verloren: Ein Korallen-Ohrring.

Hanau am 20. März 1878.

Königliches Landrathsamt. _________________

Der gegen den Collectanten Carl Engel von Dammgarten unter dem 16. August 1876 erlassene Steckbrief wird wiederholt erneuert.

Hanau am 6. März 1878.

Der Staats-Anwalt. Schumann.

vt. Lucas

Tagesschau.

Berlin, 19 März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (68) Sitzung beschäftigte sich das Haus mit der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reguli- rung des stondesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Bentheim-Tecklenburg, über welches eine besondere Kommission durch den Abg. Beisert schriftlichen Bericht erstattet habe; das Haus geneh­migte den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Kommission.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Regulirung ves standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu SaymWittgensteiu-Berleburg, welche das Hans ohne erhebliche De­batte erledigte.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. von Lyskowski und Genossen:

Die Staatsregierung aufzufordern, die schlesische Kohle für die landwirthschaftliche Industrie in West- und Ostpreußen durch aus­reichende Ermäßigung des Kohlentransporttarifs zugänglich zu machen."

Der Abg. Dirichlet beantragte im Laufe der Debatte, die Staats­regierung auf ufordern, zu untersuchen, ob es unter Berücksichtigung der Rentabilität der betreffenden Eisenbahnen möglich sei, der inländischen Kohle den oft- und westpreußischen Markt zu erschließen. Das Haus nahm darauf den Antrag Dirichlet an.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl der Abgg. Drescher und Wehr in dem Wahlkreise Konitz-Tuchel-Schlochau. Gegen diese Wahlen ist ein Protest eingegangen, welcher behauptet, daß die Eintheilung der Wahlbezirke nicht dem Gesetze entsprechend, sondern vom Parteistand­punkte aus zum Nachtheil der Centrumspartei erfolgt sei.

Nach dem Antrag der Kommission wurde die Wahl der beiden Abgeordneten vom Hause für gültig erklärt. (Schluß 4^2 Uhr.)

In der heutigen (69.) Sitzung erbat und erhielt zunächst der Prä­sident die Ermächtigung, zur bevorstehenden Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs die Glückwünsche des Hauses dar­bringen zu dürfen.

Ohne Debatte genehmigte dann das Haus in dritter Berathung den Entwurfs eines Gesetzes, betreffend einen Nachtrag zum staats- haushalts-Etat für 1878/79 und trat dann in die Berathung des vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Entwurfs ernes Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfaffungsgesetze erm (Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 19. März. (Köln. Ztg.) Verhandlungen wegen des Finanz-Ministeriums haben, wie versichert wird, allerdings sowohl mit dem Minister Friedenthal als mit dem Ober-Präsidenten Eulen- bürg Statt gefunden. Beide sollen wenigstens vorläufig Bedenken ge­äußert haben. Die Verhandlungen schienen anderweitig mit der Frage der Vertretung des Reichskanzlers durch den Grafen Stolberg zusam- menzuhängen, die noch nicht gelöst scheint. Ob weiterhin auch die Stel-