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Zugleich Amtliches Organ für Kreis uyd Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstag- mit der Berliner Provinzial-Torrespondenz.

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M 64.

Samstag Äm 16 März.

1878.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Bersammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt.

4. Bezirks-Compagnie:

Am 8. April, früh 10 Uhr, in Mittelbuchen,

9. 10 Hanau,

10. 10 Hanau,

11. 10 Langenselbold.

5. Bezir ks-Compagnie:

Am 8. April und 9. April, früh 9 Uhr, in Bockenheim, am 10. April, früh 9 Uhr, in Mainkur,

10. 11 Bergen,

11. 10 Windecken.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Er­scheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen stattfinden und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 4. April gut. an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando ge­richtet werden.

Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungsveränderung bei dem Bezirksfeldwebel noch nicht gemeldet ha­ben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 11. März 1878.

Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons

- (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Das Sommer-Semester am Königlichen pomologischen Institute zu Proskau in Schlesien beginnt Anfang April.

Anmeldungen zur Aufnahme haben unter Beibringung der Zeug- «isse schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Direktor zu er­folgen. Derselbe ist auch bereit, auf portofrei Anfragen weitere Aus­kunft zu ertheilen.

Proskau, im Februar 1878.

Der Direktor des Königlichen pomologischen Instituts.

__Stoll.________

Polizeiliche Vorschrift.

Unter Bezugnahme auf den §. 5, Abs. 3 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867, wird nach Berathung mit der Stadtbehörde folgende polizeiliche Vorschrift erlassen:

Zur Durchführung der von den städtischen Behörden dahier ange­ordneten vom 1. April d. I. ins Leben tretenden anderweiten Erhe­bung des Maktstandgeldes wird folgendes bestimmt:

Jeder den Markt besuchende Verkäufer ist verpflichtet, die ihm gegen Zählung des tarifmäßigen Marktstandgeldes behändigt werdende Papiermarke so lange aufzuheben, als er auf dem Markt verbleibt, um solche dem Controleur des Erhebers auf Verlangen vorzeigen zu können, widrigenfalls nochmalige Zahlung gegen Lösung einer neuen Marke er­folgen mnß.

Alle Marktstandgeldermarken sind nur für den Tag gültig, an welchem sie gelöst sind.

Wer versuchen sollte, eine solche an einem späteren Tage durch Vorzeigung bei dem Controleur nochmals zu verwenden, verfällt einer Strafe von 3 Mark eventuell 1 Tag Haft.

Hanau am 6. März 1878.

Bewerber um die erledigte 4te Lehrerstelle zu Bergen, mit welcher ein Diensteinkommen von 900 Mark, freier Wohnung resp. Entschädi­gung für Wohnungsmiethe und 90 Mark für Feuerung verbunden ist, wo llen ihre Gesuche baldigst bei dem Schulvorstande zu Bergen ein- reichen.

Hanau am 13. März 1878.

Der Landrath.

Wochenschau.

R. F. Die Montagssitzung des Deutschen Reichstages brächte die dritte Berathung der Stellvertretungsvorlage und die Erledigung der­selben. Die Vorlage ist dadurch zu einem Gesetz geworden, dessen Ver­kündigung und Jnkrafttretung nunmehr bevorsteht. Wie in den beiden ersten Lesungen bekämpften auch diesmal die Fortschrittspartei, das Centrum und die Socialdemokraten das Gesetz. Besonders hervorzuhe- ben ist die Art und Weise, mit welcher die Vorlage von dem ultra- montanen Parteiführer Windthorst bekämpft wurde. Der genannte Ab­geordnete sprach gegen die Vorlage in vollständigem Widersprüche zu seinen früheren Auslassungen. Die Oppositionssucht gegen die Regie­rung beherrscht Herrn Windthorst dergestalt, daß er selbst eine solche Inkonsequenz nicht scheut, wenn ihm diese nur gestattet, der Regierung Aerger und Verlegenheit zu bereiten. Daß das Centrum wie ein Mann gegen die Vorlage stimmte, war nach dem Vorausgegangenen nicht au ders zu erwarten. Gleicherweise stimmten auch dagegen die socialdemo­kratische und fortschrittliche Partei. Bereits am 11. und dann am 12. März war der Reichstag wieder mit den Budgetberathungen beschäftigt und berieth unter lebhaften Debatten den Gesetzentwurf betreffend die Ersparnisse an den von Frankreich an die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern. Zu dieser Vorlage ergriff auch der Abgeordnete Feldmarschall Moltke das Wort, indem er zum Wohle des deutschen Heeres warme Worte kundgab. Die Vorlage wurde jedoch trotzdem erst an die Budgetkommission verwiesen. Bei der darauffol­genden Berathung des vom Abg. Schulze-Delitzsch vorgelegten Gesetz­entwurfes, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften wurde von den. verschiedenen Parteien viel­fach leeres Stroh gedroschen, bis schließlich der dahin bezügliche Com­missionsantrag angenommen wurde. In Rücksicht auf wichtige Sitz«n- gen im preußischen Abgeordnetenhaus« wird der Reichstag wahrscheinlich einige Tage Ferien haben.

Es ist wohl der Mühe werth, auf das nunmehr perfekte Stell­vertretungsgesetz noch einmal insofern zurückzukommen, daß man den Nutzen desselben kurz beleuchtet. Das Gesetz gibt zunächst die Wahr­scheinlichkeit, den Fürsten Bismarck dem Reichsdienste zu erhalte«, indem durch einen Stellvertreter seine Kräfte geschont werden können. Die Stellvertretung des Reichskanzlers ermöglicht außerdem, einen guten Fortgang der Regierungsgeschäfte und beseitigt vielleicht auch die Schwierigkeiten, welche von Seiten der Reichsverfassung gegenüber der Bildung selbstständiger Reichsressorts gemacht werden.

Obwohl man in Elsaß-Lothringen viel Tabaksbau hegt, so greift doch dort die Agitation für das Tabaksmonopol sehr um sich und sind* bereits aus mehreren landwirthschaftlichen Vereinen diesbezügliche Peti­tionen an den Reichskanzler und an die elsaß-lothringischen Abgeordne­ten gerichtet worden. Man erklärt diese Bestrebungen aus den guten Erfahrungen, die man in Elsaß-Lothringen mit dem unter der franzö­sischen Herrschaft bestehenden Tabaksmonopol gemacht hat.

Die Oppositionspartei im ungarischen Budgetausschuß hat anläß­lich der Creditberathungen doch etwas Näheres über die österreichische Politik heraus gepreßt. In der ersten Sitzung der Delegationen erklärte Andraffy, daß die Regierung keine Mobilisirung im Sin«e habe, son­dern nur die Gewißheit der Mittel rechtzeitig mobilisiren zu köNUeu. Solche Auslassungen genügten der ungarischen Protestpartei nicht m Geringsten, worauf sich der Graf Andraffy veranlaßt sah, zu erklären, daß Oesterreich auf keinen Fall dulden könne, daß Bulgarien bis zum Aegäischen Meere ausgedehnt werde und daß die russische Besetzung Bulgariens länger als sechs Monate dauere. Diese entschiedene« Er­klärungen des Grafen Andraffy haben die Annahme der Creditvorlage so gut wie gesichert.

Während man in russischen Kreisen dem Congreffe, der in Berlin tagend, die Orientangelegenheiten ausgleichen soll, zuversichtliche Hoff­nungen entgegenträgt, blickt man in England recht scheel drein und wäre am liebsten von dem Congreffe ferngeblieben. Aber Frankreich sprach sich zustimmend für den Congreß aus, und Griechenland begehrte von England auf dem Congreffe vertreten zu sein, wodurch sich die englische