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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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63. Freirag den 15. März. 1878.

Amtliches.

Gefunden: Ein Stück Gußeisen, eine Schildkröte darstellend. Ein Hundemaulkorb, daran ein Hundezeichen. Am 6. d Mts. auf der Landstraße bei Langenselbold ein Paar neue Handschuhe; Empfang­nahme bei Herrn Polizeidiener Halz dortselbst. Ein weißes Taschentuch.

Verloren: Ein Portemonnaie mit Geld.

Hanau am 15, März 1878.

Königliches Landrathsamt.

Tagesschau-

Ein Fortschritt in der Reichsorganisation.

(A. d. Schw. Merk.

Die Stellvertretungsvorlage ist glücklich durch die 3 Lesungen des Reichstags gebracht. Es fehlt nur noch die Formalität der Geneh­migung des Kaisers und der amtlichen Verkündigung, so ist das Gesetz fertig, das, unscheinbar im äußeren Ansehen, doch einen wichtigen Fort­schritt in der Entwicklung der Reichsorganisation bedeutet. Kein Wort an der Fassung des Bundesraths wurde geändert. Der Kampf, den es kostete, den Fortschritt durchzusetzen, ist im Bundesrath durchgekämpft, der Kompromiß, mit dem der Kampf endigte, ebenfalls im Bundesrath abgeschlossen worden. Nicht ohne Grund hat der Reichskanzler in den letzten Reichstagsdebatten den Bundesrath als eine ihm sehr werthvolle Institution bezeichnet: er wollte wohl andeuten, daß in dieser Behörde, weil die preußische Uebeimacht darin verdeckt ist, vielleicht auch, weit die Rivalität der einzelnen Mittelstaaten unter sich darin eine Rolle spielt, mit geschickter Benützung der Umstände sich leichter, als bei irgend einer andern Einrichtung, Einverständnrsse über schwierige Materien herbei­führen lassen. Glänzend hat sich im ganzen Verlauf der Angelegenheit das große Geschick und der bedeutende Einfluß der Persönlichkeit Bis- marcks bewährt. Für das Veto des Reichskanzlers habn gerade die mittelstaatlichen Minister sich nachdrücklich verwendet, indem sie erklärten, eben auf dieses unter Umständen eintretende Eingreifen des Reichskanz­lers das größte Vertrauen zu haben. Und im Reichstag war es haupt­sächlich der Reichskanzler, der es durch wiederholte Mahnung durchsetzte, daß das Gesetz unverändert in der Fassung des Bundesraths angenom­men wurde, und daß die Debatte im Wesentlichen sich ganz im Rahmen des rein Sachlichen bewegte. Erreicht ist nun, daß der Reichskanzler bestellen kann: einen Vertreter für seine gesammte Reichskanzlerthätigkeit, einen Vertreter für das Auswärtige, einen für das Verkehrswesen (Reichspost und Reichstelegraphie nicht für das Eisenbahnwesen), einen für die Marine, einen für Elsaß-Lothringen, einen für das Fi­nanzwesen, soweit das Reich eigene Finanzen hat. Ausgeschlossen sind bekanntlich Stellvertreter des Reichskanzlers für Geschäftszweige, wo das Reich im Wesentlichen nur Gesetzgebungs- und Aufsichtsrechte, nicht Verwaltungsrechte, besitzt; also kein Stellvertreter wird ernannt für das Justizwesen, keiner für das Eisenbahnwesen, keiner für die Gesammtheit des Finanzwesens. DieReichsminister" mit übergeordneter Stellung über die Minister der Einzelstaaten sind vermieden. Die Vertheilung der Verwaltung des Reichs in Departements, also faktische Reichsmini­sterien, mit dem Reichskanzler als leitendem und eingreifendem Premier an der Spitze, ist beschlossen. Es liegt auf der Hand, daß dies ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Konzentration der gesammten Verwaltung in der alleinigen Hand des Reichskanzlers ist, daß hiermit eine Organisation eintritt, welche keineswegs blos dem Zweck der Ent­lastung des überbürdeten jetzigen Reichskanzlers dient, sondern für alle Zukunft eingerichtet wird. Zunächst richtet sich nun das Interesse darauf, welche Personen für die Vertretungsposten gewählt werden. Man glaubte früher, der Finanzleiter des Reichs und Preußens, der Gesammtstellvertreter des Reichskanzlers und des preuß. Ministerpräsi­denten, diese 4 Aemter sollen in Einer Person vereinigt werden. Diese Kombination scheint, hauptsächlich in Folge des einstweiligen Abbruchs der Verhandlungen mit den Nationalliberalen, aufgegeben; als Nächstes wird jetzt die Ernennung desReichsschatzministers" bezeichnet. Die Entscheidung der Personalfragen (Bennigsen? Camphausen? Friedenthal? Aelbrück?? rc.) wird übrigens so bald nicht eintreten. Bekanntlich wird

zuvor eine Verständigung mit dem Reichstag über die Steuerfrage ab­gewartet.

Berlin, 14. März. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (20.) Sitzung berieth das Haus den Bericht der Petitionskommifsion, betreffend die Versetzung der "Städte Hirschberg in Schlesien, Camen, Emmerich und Neufahrwasser in eine höhere Servis- klasse. Der Abg Rickert beantragte die Absetzung des Gegenstandes von der heutigen Tagesordnung, die auch vom Hause beschlossen wurde.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Liebknecht und Hasenclever:

»Den Reichskanzler anfzufordern, bei der preußischen Regierung dahin zu wirken, daß der zu Leipzig inhaftirte Reichstagsabgeordnete Bebel während der Dauer der Reichstagssession aus der Haft beur­laubt werde."

Ferner wolle der Reichstag beschließen: den ersten Absatz des Artikels 31 der Verfassung des Deutschen Reichs wie folgt zu fassen: Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode verhaftet oder in Strashaft gehalten oder wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen werden. Ausgenommen allein ist die Verhaftung eines Mit­gliedes, welches bei Ausübung der That ergriffen wird; doch ist in diesem Fall ohne Verzug dem Reichstag Kenntniß zu geben und seine Genehmigung einzuholen."

Den ersten Antrag lehnte das Haus ab; der zweite wird im Ple­num zur zweiten Berathung gestellt werden, da die Verweisung an eine Kommission abgelehnt wurde.

Es folgte die erste Berathung des vom Abg. Dr. Kapp vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Beförderung von Auswanderern; der Ent­wurf wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Hierauf folgte der Antrag des Abg. Dr. Zimmermann:

Den Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß dem Reichstage baldthunlichst eine Gesetzesvorlage gemacht werde, wo­durch das Wechselstempelsteuer-Gesetz vom 10. Juni 1869, besonders der 8- 2 desselben, mit der neueren Gesetzgebung in Uebereinstimmung gebracht wird.

Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Abg. Dr. Zimmer­mann angenommen.

Einige seiner Beschlüsse, welche das Haus aus Anlaß von Wahl­prüfungen gefaßt hat, erklärte es durch die stattgehabten Ermittelungen auf Antrag der Wahlprüfungs-Kommission für erledigt.

Um 33/a Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die folgende auf 15 Minuten später anberaumt.

Nach der Eröffnung derselben nahm das Haus ohne Debatte den Antrag des Abg. Dr. Franz an, den Reichskanzler um die Sistirung der gegen den Abg. Stötzel schwebenden Strafverfahren während der Dauer der Session zu ersuchen.

Es folgte die erste Berathung der Entwürfe eines Gerichtskosteu- gesetzes, einer Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige.

Die drei Vorlagen wurden an eine Kommission von 21 Mitglie­dern verwiesen. (Schluß 4^2 Uhr.)

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St-.A.)

Berlin, 14. März. In der heutigen (65.) Sitzung des Hau­ses der Abgeordneten theilte der Präsident mit, daß das Präsidium Se. Majestät den Kaiser, sowie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen und Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Karl aus Anlaß der Vermählungen der Prinzessinnen Charlotte und Elisa­beth beglückwünscht hätten und daß diese Beglückwünschungen huldvoll entgegen genommen worden seien. Weiter theilte der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf, betreffend die Fertigstellung der Berliner Stadt­eisenbahn, eingegangen sei.

Das Haus wandte sich zuerst der zweiten Berathung des Gesetz­entwurfes, betreffend den Forstdiebstahl, zu.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)